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Transparenz: Offener Haushalt; hier: Ratsantrag Nr. 007/18 der SPD-Fraktion
vom 06.11.2020


Letzte Beratung
Dienstag, 02. November 2021 (öffentlich)
Federführend
FB 20 - Fachbereich Finanzsteuerung
Originaldokument
http://ratsinfo.aachen.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=24100

Beschlussvorschlag:

Der Finanzausschuss nimmt den Sachstandsbericht zur Kenntnis. Der Ratsantrag Nr. 007/18 der SPD-Fraktion vom 06.11.2020 gilt damit als behandelt.


 

 

Erläuterungen:

Ausgangsposition

Die SPD-Fraktion hat mit benanntem Ratsantrag beantragt, die Verwaltung damit zu beauftragen, die Rohdaten der städtischen Haushaltspläne und der Jahresabschlüsse in maschinenlesbarer Form öffentlich bereitzustellen.

Bereits in der vorangegangenen Wahlperiode wurden Maßnahmen zur verbesserten Lesbarkeit und Transparenz des Haushalts beantragt. Daraufhin wurde das „Interkommunale Kennzahlen Vergleichssystem“ (IKVS) eingeführt, welches die Möglichkeit bietet, u.a. Haushaltsplandaten in einer für Bürger*innen verständlichen Form bereitzustellen. Mit dem interaktiven Haushaltsplan gelingt es, die Komplexität des naturgemäß umfassenden Zahlenwerks in eine übersichtliche und transparente Form zu bringen, sowohl auf Ebene des Gesamthaushalts, als auch auf Ebene der Produktbereiche, Produktgruppen und Produkte. Großer Vorteil des Systems ist, dass durch den Vertragspartner ein dauerhafter Support gewährleistet ist. Mit dem IKVS gelingt aber nicht nur der leichte visuelle Einstieg in den Haushaltsplan. Vielmehr eröffnet das System auch den interkommunalen Vergleich und vermittelt insgesamt auch das Bild der jahresbezogenen Entwicklungen.

In Vorbereitung ist ebenfalls die IKVS-bezogene Lesbarkeit des Jahresabschlusses der Stadt Aachen.

Unbestritten entspricht dieses System nicht der Definition von Open Data, erfüllt aus Sicht der Verwaltung aber weit mehr den Anspruch auf Lesbarkeit des Haushalts. Auch und gerade der nicht fachkundige Leser kann hier auf eine Fülle leicht nachvollziehbarer Informationen zugreifen.

Dieser esentiellen Vorgabe genügen gerade nicht die im Vergleich genannten Plattformen von „Open Data“. Sie erfordern vielmehr von vornherein ein ausgeprägtes haushalterisches Sachverständnis. Die Übersichtlichkeit des Haushalts wird hier keinesfalls befördert. Dies mag auch ursächlich sein für die bislang geringe Nutzungstiefe solcher Plattformen durch die kommunale Familie.

Freigabe detallierter Haushaltsdaten auf Plattformen am Beispiel OffenerHaushalt.de

Die im Antrag als Beispiel aufgeführte Plattform „OffenerHaushalt.de“, welche offene Haushaltsdaten aufbereiten und visualisieren könnte, wird bzw. wurde lediglich von 15 Kommunen in NRW genutzt, dabei auch nicht regelmäßig. So haben die Städte Bonn und Köln beispielsweise letztmals in den Jahren 2017 bzw. 2018 ihre Daten bei besagter Plattform bereitgestellt. Des Weiteren wird die Seite mittlerweile nicht mehr aktiv betreut und gewartet und kann somit aus Sicht der Verwaltung aus diesen Gründen für eine Nutzung keine Berücksichtigung finden. Die beschriebenen Sachverhalte sprechen für eine geringe Akzeptanz auch anderer Kommunen in NRW, Rohdaten bei besagter oder ähnlichen Plattformen bereitzustellen und auch für ein offensichtlich nicht vorhandenes öffentliches Interesse an der Nutzung dieser Daten.

Nach intensiver Recherche der Plattform - sowohl der visualisierten Darstellung als auch der zu Grund liegenden csv.-Dateien - kann nicht erkannt werden, in wie weit die dort zur Verfügung gestellten Daten transparent oder für Personen ohne NKF-Basiswissen leicht verständlich dargestellt sein sollen. Im Gegenteil: um die entsprechenden Daten zu verstehen, sind umfassende Kenntnisse auch über die Struktur des Haushalts notwendig. Weitergehende Analysefunktionen sind hingegen, zumindest ohne dieses Wissen, nicht möglich.

Vor diesem Hintergrund hält die Finanzverwaltung an ihrer Auffassung fest, keine Open Data-Plattform in Bezug auf die relevanten Haushaltsdaten zu nutzen und auch weiterhin allein ergänzend auf das IKVS zuzugreifen. Dabei sei darauf hingewiesen, dass das IKVS innerhalb der kommunalen Familie eine schrittweise Aufweitung erfährt, die auch der Verwaltung über die wachsende Möglichkeit des Benchmark auf Sicht eine Steuerungsunterstützung zu geben vermag. Immerhin ist das IKVS mittlerweile in rund 600 Kommunen in 15 Bundesländern im Einsatz, alleine in NRW sind 140 Kommunen am IKVS beteiligt.

Die weitergehende Aufbereitung des Datensystems für die gremienbezogene Beratung des Haushaltplans ist natürlich möglich. Dies gilt allerdings nur die endgültigen Haushaltsplandaten ab Haushaltsplaneinbringung.

 

 

Finanzielle Auswirkungen

JA

NEIN

x

Investive Auswirkungen

Ansatz

2021

Fortgeschriebener Ansatz 2021

Ansatz 2022 ff.

Fortgeschriebener Ansatz 2022 ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2021

Fortgeschriebener Ansatz 2021

Ansatz 2022 ff.

Fortgeschriebener Ansatz 2022 ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

x

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

vollständig

überwiegend (50% - 99%)

teilweise (1% - 49 %)

nicht

nicht bekannt

 

 

Anlage:

Ratsantrag der SPD-Fraktion vom 06.11.2020


Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

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