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Überarbeitung der Kriterien des städt. Kunstrasenprogramms
Ratsantrag der SPD-Fraktion vom 14.12.2021


Letzte Beratung
Donnerstag, 15. Dezember 2022 (öffentlich)
Federführend
FB 52 - Fachbereich Sport
Originaldokument
http://ratsinfo.aachen.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=26260

Beschlussvorschlag:

Der Sportausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.


 

 

Erläuterungen:

Die SPD-Fraktion im Rat der Stadt Aachen hat mit ihrem Ratsantrag vom 14.12.2021 beantragt, den aktuellen Kriterienkatalog für die Umwandlung von Spielfeldern in Kunstrasenplätze anzupassen. Neben der sportfachlichen Beurteilung, dem baulichen Zustand sowie der Eigenbeteiligung, soll der Kriterienkatalog um eine sozialfachliche Beurteilung mit entsprechenden Kriterien erweitert werden. Eine Verzahnung mit dem städtischen Sozialentwicklungsplan soll erfolgen.

Seit Einführung des Kunstrasenprogramms wurden inzwischen 21 Kunstrasenspielfelder in Aachen errichtet / umgewandelt. Darüber hinaus wurde am 16.12.2021 beschlossen, den Rugbyplatz am Hander Weg in ein Kunstrasenspielfeld umzuwandeln. Es gab jeweils eine Vereinsabfrage mit der Möglichkeit der Interessensbekundung anhand vorgegebener Kriterien wie Entwicklung des Vereins, aktuellen Mannschaftsanzahlen, besondere Aktivitäten des Vereins. Hinzu kam eine Erklärung der Bereitschaft zur Zahlung der Beteiligung an den Kosten in Höhe von 100.000 €.

Aufgrund der Erfahrungen aus den letzten Antragsverfahren bestätigt sich die Annahme aus dem Ratsantrag, dass der seit dem Jahr 2007 bestehende Kriterienkatalog nicht mehr den heutigen Gegebenheiten entspricht.

Im Zuge der Überlegungen hierzu stellte sich sehr schnell heraus, dass soziale Kriterien in der Regel nicht mit klaren quantitativen Angaben belegt werden können, die objektiv zu bewerten sind, erst recht nicht, wenn sich diese auf nur einen Verein beziehen.

Im Rahmen der Sportentwicklungsplanung sollen unter professioneller Begleitung strategische Konzepte entwickelt werden, die vor allem der Politik als Leitlinie für künftige Förderungen von Sport und Bewegung dienen und notwendige Investitionsmaßnahmen für die nächsten 15 bis 20 Jahre nach Wichtigkeit transparent und objektiv priorisieren. Dabei sollen konkrete Handlungsempfehlungen auf Quartiersebene formuliert werden, die lokale, aber insbesondere sozialräumliche und quartiersbezogene Aspekte berücksichtigen. Der Fokus soll nicht mehr auf einzelne Vereine gelegt werden, sondern die örtlichen und sozialen Gegebenheiten auf Quartiersebene berücksichtigen und diese in ihrer Gesamtheit fördern. Hierfür werden alle verfügbaren Daten und Informationen in einen Beteiligungsprozess fließen, in dessen Verlauf mit lokalen Expert*innen sportpolitische Ziele und konkrete Empfehlungen zur Erreichung der Ziele erarbeitet werden. Die vorhandenen Grundlagendaten tragen zu einer Objektivierung der Diskussion bei, so dass die Durchsetzung von Partikularinteressen vermieden werden kann.

Es wird vorgeschlagen, die hier gewonnenen Erkenntnisse auch zu einer Entscheidungsfindung für die nächsten Kunstrasenplätze unter Berücksichtigung sozialer Aspekte für Bedarfe eines ganzen Quartiers, dem ein Kunstrasenplatz zugutekommen könnte, zu nutzen.

Aus einer Investition von rund 600.000 € könnten dann deutlich mehr Menschen, als die reinen Mitglieder eines Vereins, Nutzen ziehen und somit eine ganz andere Reichweite erzielt werden.

Das Risiko, dass ein Verein sich vielleicht auch mit einem Kunstrasenplatz doch nicht in die erwartete bzw. erhoffte Richtung entwickelt und der Kunstrasen keine entsprechende Nutzung erfährt, wird mit dieser Vorgehensweise der Zuordnung zu einem Quartier Sport und Bewegung statt zu einem Verein, deutlich minimiert.

Damit die Ergebnisse aus der Sportentwicklungsplanung auch im Hinblick auf das Kunstrasenprogramm zeitlich umsetzbar sind, wurde im Rahmen der Haushaltsanmeldung vorgeschlagen, den Haushaltsansatz für die nächste Umwandlung eines Sportplatzes in Kunstrasen in das Jahr 2024 zu verschieben.


 

 

Finanzielle Auswirkungen

JA

NEIN

x

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

x

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

vollständig

überwiegend (50% - 99%)

teilweise (1% - 49 %)

x

nicht

nicht bekannt

 

 

Anlage:

Ratsantrag der SPD-Fraktion vom 14.12.2021


Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

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