Jahresbericht 2022 über erfolgte IT-Prüfungen
- Letzte Beratung
- Donnerstag, 30. März 2023 (öffentlich)
- Federführend
- FB 14 - Fachbereich Rechnungsprüfung
- Originaldokument
- http://ratsinfo.aachen.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=26698
Beschlussvorschlag:
Der Rechnungsprüfungsausschuss nimmt von dem Jahresbericht 2022 der IT-Prüfung Kenntnis.
Erläuterungen:
Der Fachbereich Rechnungsprüfung der Stadt Aachen ist gemäß § 104 Abs. 1 Ziffer 3 der Gemeindeordnung (GO NRW) verpflichtet, bei Durchführung der Finanzbuchhaltung mithilfe automatisierter Datenverarbeitung der Stadt Aachen und ihrer Sondervermögen die Prüfung der finanzwirksamen Programme bzw. IT-Verfahren vor ihrer Anwendung durchzuführen.
Der Jahresbericht der IT-Prüfung beschreibt im Wesentlichen die von den IT-Prüfer*innen im Jahr 2022 durchgeführten Prüfungen und gibt einen Überblick über die derzeit begleiteten Projekte und Verfahren.
Das Hauptaugenmerk der IT-Prüfung liegt neben der prüftechnischen Begleitung der drei Finanzverfahren (SAP, Infoma und Datev), der Weiterentwicklung der Portale (Mitarbeiter- und Serviceportal) und der Begleitung diverser Digitalisierungsprojekte (z.B. Multiprojekt FB11/FB36, eRechnung, die Einführung ePayment-Prozesse usw.) auch auf der Vielzahl von Updateprüfungen, welche gleichzeitig Bestandteil des internen Kontrollsystems sind.
Im Jahr 2022 wurden diverse Vereinbarungen zum Zwecke der Durchführung der IT-Prüfung gem. § 104 Abs. 1 Ziffer 3 GO NRW abgeschlossen, um eine einheitliche Rahmenbedingung der IT-Prüfung (u.a. Aufgaben- und Leistungsumfang, Abrechnungsmodell etc.) zu gewährleisten und Synergieeffekte zu schaffen, die sich unter anderem kostenreduzierend auf die Prüfung auswirken. Ebenso schaffen die neuen Vereinbarungen die Grundlage für bilaterale Prüfungen, da die Kommunen auch diverse IT-Verfahren einsetzen, die nicht von der regio iT betreut werden (näheres siehe IT-Jahresbericht).
Die verschiedenen Vereinbarungen über die Wahrnehmung der Aufgabe der IT-Prüfung nach § 104 Abs. 1 Nr. 3 GO NRW durch die örtliche Rechnungsprüfung der Stadt Aachen stellen sich wie folgt dar:
Vereinbarungen |
wirksam ab |
Kommunen |
Anzahl Kommunen |
Öffentlich-rechtliche Vereinbarung |
01.07.2022 |
Stadt Aachen, StädteRegion Aachen, Stadt Düren, Stadt Heinsberg, Kreis Heinsberg, Stadt Gütersloh und Kreis Gütersloh |
34 |
Öffentlich-rechtliche Vereinbarung |
14.02.2023 |
Oberbergischer Kreis und Rhein-Sieg-Kreis |
34 |
Kooperationsvereinbarung |
01.01.2022 |
Stadt Solingen |
1 |
Kooperationsvereinbarung |
01.08.2022 |
Stadt Bonn |
1 |
Finanzielle Auswirkungen
|
JA |
NEIN |
|
|
|
X |
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|
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Investive Auswirkungen |
Ansatz 20xx |
Fortgeschriebener Ansatz 20xx |
Ansatz 20xx ff. |
Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. |
Gesamtbedarf (alt) |
Gesamtbedarf (neu) |
|
Einzahlungen |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
|
Auszahlungen |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
|
Ergebnis |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
|
+ Verbesserung / - Verschlechterung |
0 |
0 |
|
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|
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden |
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden |
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|||||||
konsumtive Auswirkungen |
Ansatz 20xx |
Fortgeschriebener Ansatz 20xx |
Ansatz 20xx ff. |
Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. |
Folge-kosten (alt) |
Folge-kosten (neu) |
|
Ertrag |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
|
Personal-/ Sachaufwand |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
|
Abschreibungen |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
|
Ergebnis |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
|
+ Verbesserung / - Verschlechterung |
0 |
0 |
|
||||
|
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden |
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden |
|||||
Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):
Klimarelevanz
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine |
positiv |
negativ |
nicht eindeutig |
X |
|
|
|
Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering |
mittel |
groß |
nicht ermittelbar |
|
|
|
X |
Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine |
positiv |
negativ |
nicht eindeutig |
X |
|
|
|
Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering |
|
|
unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) |
mittel |
|
|
80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
|
|
mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
gering |
|
|
unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) |
mittel |
|
|
80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
|
|
mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
|
|
|
vollständig |
|
|
|
überwiegend (50% - 99%) |
|
|
|
teilweise (1% - 49 %) |
|
|
|
nicht |
|
|
|
nicht bekannt |
Anlage/n:
IT-Jahresbericht 2022
Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.
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Beratungsfolge
Donnerstag, 30. März 2023Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses
- Art
- Kenntnisnahme
- Ausschuß
- Rechnungsprüfungsausschuss
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