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Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses 2021


Letzte Beratung
Mittwoch, 10. Mai 2023 (öffentlich)
Federführend
FB 14 - Fachbereich Rechnungsprüfung
Originaldokument
http://ratsinfo.aachen.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=26694

Beschlussvorschlag:


Beschlussvorschlag für den Rechnungsprüfungsausschuss:

  1. Der Rechnungsprüfungsausschuss stellt auf der Basis des Prüfberichts des Fachbereichs Rechnungsprüfung und seiner eigenständigen Beratung in seinem Prüfungsergebnis vom 30.03.2023 (§ 102 Abs. 8 GO NRW i.V.m. § 322 HGB analog) fest, dass seine Prüfung zu keinen Einwendungen gegen den geprüften Jahresabschluss bzw. Lagebericht zum 31.12.2021 geführt hat. Der geprüfte Jahresabschluss 2021 wird einschließlich des beigefügten Lageberichtes nach § 59 Abs. 3 GO NRW vom Rechnungsprüfungsausschuss gebilligt.

Im beigefügten Prüfbericht erteilt die Leitung der örtlichen Rechnungsprüfung einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk.

2.Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, den Jahresabschluss zum 31.12.2021 nach § 96 Abs. 1 GO NRW mit einer Bilanzsumme von 3.210.995.038,50 € festzustellen und das Ergebnis in Höhe von 12.072.701,43 € in einer Höhe von 8.000.000,00€ der Allgemeinen Rücklage und in Höhe der verbleibenden 4.072.701,43 € der Ausgleichsrücklage zuzuführen.

  1. Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, Frau Oberbürgermeisterin Sybille Keupen hinsichtlich des Jahresabschlusses zum 31.12.2021 gem. § 96 Abs.1 GO NRW Entlastung zu erteilen.

Beschlussvorschlag für den Rat:

  1. Der Rat nimmt das Ergebnis der Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Aachen zum 31.12.2021 durch den Rechnungsprüfungsausschuss zur Kenntnis und schließt sich dem Beschluss des Rechnungsprüfungsausschuss an.

  1. Der Rat der Stadt stellt den Jahresabschluss der Stadt Aachen gem. § 96 Abs. 1 GO NRW mit einer Bilanzsumme von 3.210.995.038,50 € zum 31.12.2021 fest und beschließt das Ergebnis von 12.072.701,43 € in einer Höhe von 8.000.000,00 € der Allgemeinen Rücklage und in Höhe der verbleibenden 4.072.701,43 € der Ausgleichsrücklage zuzuführen.

  1. Der Rat der Stadt Aachen beschließt, Frau Oberbürgermeisterin Sybille Keupen hinsichtlich des Jahresabschlusses zum 31.12.2021 gem. § 96 Abs.1 GO NRW Entlastung zu erteilen.

  1. Der Rat der Stadt beschließt aufgrund des deutlich positiven Jahresergebnisses 2021 die Bildung einer Sonderrücklage in Höhe von 8.000.000 Euro gem. § 44 Abs. 4 S. 2 KomHVO NRW zur Sicherung der folgenden Investition:

- Energetische Sanierung städtischer Nicht-Wohngebäude

 

 

Erläuterungen:


Prüfauftrag

Der Entwurf des Jahresabschlusses 2021 wurde von der Stadtkämmerin am 02.12.2022 aufgestellt und von der Oberbürgermeisterin bestätigt. Er wurde dem Rat der Stadt zur Sitzung am 14.12.2022 vorgelegt, der ihn dem Rechnungsprüfungsausschuss zur Prüfung zugeleitet hat.

Der Jahresabschluss 2021 ist nach § 95 GO NRW von der Stadt Aachen aufzustellen. Der Jahresabschluss besteht aus der Bilanz nebst Anhang, der Ergebnis- und Finanzrechnung, den Teilrechnungen und dem Lagebericht (§ 95 Absatz 1 GO NRW).

Der Rechnungsprüfungsausschuss prüft gemäß § 59 Abs. 3 GO NRW den Jahresabschluss und den Lagebericht und bedient sich nach § 59 Abs. 3 i.V.m. § 102 Abs. 1 GO NRW in Verbindung mit § 4 Abs. 2 Nr. a der Rechnungsprüfungsordnung der örtlichen Rechnungsprüfung zur Durchführung dieser Prüfung.

Die Prüfung des Jahresabschlusses hat sich nach § 102 Abs. 3 GO NRW „… darauf zu erstrecken, ob die gesetzlichen Vorschriften und sie ergänzenden ortsrechtlichen Bestimmungen oder sonstigen Satzungen beachtet worden sind. Die Prüfung ist so anzulegen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße … , die sich auf die Darstellung des sich nach § 95 Absatz 1 Satz 4 ergebenden Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gemeinde wesentlich auswirken, bei gewissenhafter Berufsausübung erkannt werden.“

Der Jahresabschluss muss nach § 95 Abs. 1. Satz GO NRW „… unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gemeinde …“ vermitteln. Bei der Beurteilung ist die Buchführung in die Prüfung des Jahresabschlusses einzubeziehen.

Der Lagebericht zum Jahresabschluss ist nach § 102 Abs. 5 GO NRW darauf zu prüfen, ob er mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht und ob er insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gemeinde vermittelt. Dabei ist auch zu prüfen, ob die Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung zutreffend dargestellt sind.

Der Fachbereich Rechnungsprüfung ist als örtliche Rechnungsprüfung nach § 102 Abs. 1 Satz 1 GO NRW der gesetzlichen Verpflichtung zur Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes zum 31.12.2021 vor Feststellung durch den Rat nachgekommen.

Das Ergebnis dieser Prüfung wird anhand der nachfolgenden Prüfung auf der Basis des beigefügten Prüfberichts zum Jahresabschluss 2021 dokumentiert.

Berichterstattung des Rechnungsprüfungsausschusses (§ 59 Abs. 3 GO NRW)

Nach § 59 Abs. 3 GO NRW hat der Rechnungsprüfungsausschuss zu dem Ergebnis der Jahresabschlussprüfung schriftlich gegenüber dem Rat Stellung zu nehmen. Am Schluss dieses Berichtes hat der Rechnungsprüfungsausschuss zu erklären, ob nach dem abschließenden Ergebnis seiner Prüfung Einwendungen zu erheben sind und ob er den vom Oberbürgermeister aufgestellten Jahresabschluss und Lagebericht billigt.

Mit der mehrheitlichen Zustimmung zur Beschlussfassung zu Ziffer 1 können die Mitglieder des Rechnungsprüfungsausschusses auf der Basis des Prüfberichtes der örtlichen Rechnungsprüfung entscheiden, dass die Prüfung zu keinen Einwendungen gegen den geprüften Jahresabschluss bzw. Lagebericht zum 31.12.2021 geführt hat und somit den geprüften Jahresabschluss 2021 einschließlich des beigefügten Lageberichtes nach § 59 Abs. 3 GO NRW billigen.

Das Beratungsergebnis des Rechnungsprüfungsausschusses zum Jahresabschluss 2021 wird anschließend dem Rat der Stadt für die anstehende Sitzung am 10.05.2023 mitgeteilt. Hierzu wird eine Mitteilung erfolgen.

Prüfungsergebnis/ Wesentliche Eckdaten bzw. Feststellungen zum geprüften Jahresabschluss 2021

Das Prüfungsergebnis lässt sich wie folgt zusammenfassen:

Der Jahresabschluss 2021 vermittelt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Stadt Aachen und wurde unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung erstellt.

Die Prüfung des Jahresabschlusses hat keine Tatsachen ergeben, die einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk und der Entlastung von Frau Oberbürgermeisterin Sybille Keupen entgegenstehen.

Von besonderer Bedeutung war beim Jahresabschluss 2021 die fortgesetzte Anwendung des „Gesetzes zur Isolierung der aus COVID-19-Pandemie und dem Krieg gegen die Ukraine folgenden Belastungen der kommunalen Haushalte im Land Nordrhein-Westfalen (NKF-COVID-19-Ukraine-Isolierungsgestz NKF-CUIG)“. Hierdurch wurde den Kommunalhaushalten die Möglichkeit gegeben, die aufgrund der COVID-19-Pandemie entstandenen Mindererträge bzw. Mehraufwendungen haushaltsrechtlich zu isolieren. Für die Stadt Aachen hat sich hierdurch im Jahresabschluss ein Außerordentliches Jahresergebnis durch die coronabedingten Buchungen in Höhe von 84.781.936,50 €berschuss) ergeben.

Weitere Informationen zum Jahresabschluss 2021 können dem beigefügten geprüften Jahresabschluss 2021 sowie dem Prüfbericht des Fachbereichs Rechnungsprüfung zum Jahresabschluss 2021 entnommen werden.

Der Prüfbericht enthält verschiedene Prüfungsfeststellungen, ohne den Bestätigungsvermerk einzuschränken (§ 102 Abs. 8 GO NRW i.V.m. § 322 Abs. 3 HGB analog). Es handelt sich dabei um einzelne Prüfungsfeststellungen, die nach Auffassung der Rechnungsprüfung beim vorliegenden Jahresabschluss insgesamt als nicht wesentlich für die Ordnungsmäßigkeit der städtischen Haushaltswirtschaft eingeordnet werden.

Detaillierte Ausführungen zum Jahresabschluss 2021, zur Bilanz, Ergebnis- und Finanzrechnung einschl. Lagebericht sind dem beigefügten Prüfungsbericht sowie den Erläuterungen, Hinweisen und Empfehlungen zum geprüften Jahresabschluss 2021 zu entnehmen.

Mit der Neufassung des § 59 Abs. 3 GO NRW umfasst die Prüfung auch die Analyse der wesentlichen Schwächen des internen Kontrollsystems bezogen auf den Rechnungslegungsprozess.

Die Prüfung hat ergeben, dass das interne Kontrollsystem in den einzelnen Dienststellen / Fachabteilungen noch unterschiedlich stark ausgeprägt ist. In den technischen Bereichen ist die Einrichtung des IKS unvollständig. Dies wiederum führt zu einer heterogenen Qualität der zur Prüfung vorgelegten Daten und Unterlagen.

Ziel der Verwaltung sollte es sein, dass verwaltungsweit angemessene und geeignete Strukturen und Kontrollelemente für ein vollständiges und nachvollziehbares IKS für alle Produkte bzw. Geschäftsprozesse in der Kernverwaltung bzw. im Konzern Stadt Aachen geschaffen werden.

Dieses IKS ist angemessen zu dokumentieren, damit Aufbau- und/ oder Funktionsprüfungen durchgeführt werden können. Auf die laufende Berichterstattung im Rechnungsprüfungsausschuss zum IKS im Zusammenhang mit der Einführung eines verwaltungsweit angelegten Risikomanagementsystems wird verwiesen.

Verwendung des festgestellten Jahresüberschusses

Auf der Grundlage des geprüften und festgestellten Jahresabschlusses 2021 berät der Rat über die Verwendung des ermittelten Jahresüberschusses von 12.072.701,43 €.

Information zum Prüfungsergebnis sowie zum Jahresabschluss 2021

Für die Mitglieder des Rechnungsprüfungsausschusses ist eine kurze Präsentation zum Prüfungsergebnis vorgesehen.

Dokumentation der Prüfung

Der Prüfbericht zum Jahresabschluss 2021 wird den Ratsmitgliedern als Druckstück zur Verfügung gestellt.

 

 

Finanzielle Auswirkungen

JA

NEIN

x

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

Siehe Erläuterungen und Beschlussvorschlag


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

X

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

X

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

X

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

vollständig

überwiegend (50% - 99%)

teilweise (1% - 49 %)

nicht

nicht bekannt

 

 

Anlage/n:


Bericht über Prüfung des Jahresabschlusses 2021

Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses an den Rat gem. § 59 Abs. 3 GO NRW


Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

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Beratungsfolge

Mittwoch, 10. Mai 2023Sitzung des Rates der Stadt Aachen

Art
Entscheidung
Ausschuß
Rat der Stadt Aachen

Donnerstag, 30. März 2023Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses

Art
Anhörung/Empfehlung
Ausschuß
Rechnungsprüfungsausschuss
Details
Tagesordnung