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Sachstandsbericht zur Sicherstellung der Erreichbarkeit der Ortsteile in Richterich durch Einheiten der nichtpolizeilichen Gefahreabwehr (Feuerwehr und Rettungsdienste) bei kurzfristig durchzuführender Sperrung der Brücke Horbacher Straße
Antrag der SPD-BF gem. § 3 Abs. 1 Satz 2 GeschO vom 09.06.2019, lfd. Nr. 93


Letzte Beratung
Mittwoch, 03. Juli 2019 (öffentlich)
Federführend
Feuerwehr
Originaldokument
http://ratsinfo.aachen.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=20301

Erläuterungen:

Im vierten Quartal 2018 wurde der Fachbereich Feuerwehr durch den Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen über die notwendige Erneuerung der Brücke Horbacher Straße und die damit einhergehenden möglichen verkehrlichen Auswirkungen informiert. Ein genauer Zeitpunkt der bevorstehenden Baumaßnahmen konnte zu diesem Zeitpunkt nicht mitgeteilt werden.

Im Rahmen einer ersten Analyse der möglichen Auswirkungen einer Vollsperrung der Brücke Horbacher Straße wurde festgestellt, dass die Bereiche des Stadtgebietes, die nördlich der betroffenen Bahnüberquerung liegen und derzeit im Einsatzfall maßgeblich über diese erschlossen werden, im Einsatzfall nicht sicher in den in Brandschutz- und Rettungsdienstbedarfsplan definierten Hilfsfristen erreicht werden können. Weiterhin wurde festgestellt, dass auch aus den benachbarten Kommunen keine Einheiten im zeitlich hinreichenden Rahmen herangezogen werden können.

Aus diesem Grunde sind aus Sicht von Feuerwehr und Rettungsdienst verschiedene Ausgleichsmaßnahmen zur Sicherstellung der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr erforderlich.

Als mögliche Maßnahmen kommen hier u.a. die Stationierung eines zusätzlichen Rettungswagens im betroffenen Bereich (im Rettungsdienstbedarfsplan 2019 ohnehin auch als Regelvorhaltung gefordert), die Aufteilung des Löschzuges Richterich der Freiwilligen Feuerwehr auf zwei Standorte (mit logistischem Aufwand und zusätzlichen erforderlichen Beschaffungen), die Anpassung der Alarm- und Ausrückeordnung (zusätzliche Alarmierung von Einheiten der Freiwilligen Feuerwehr (z.B. LZ Laurensberg)) oder eine Kooperation mit Feuerwehr und Rettungsdiensten aus dem benachbarten Ausland (Zuid Limburg) in Betracht.

Einzelne der vorstehend benannten Ausgleichsmaßnahmen können teilweise binnen weniger Tage umgesetzt werden, andere benötigen größeren zeitlichen Vorlauf und sind u.a. an die Verfügbarkeit von geeigneten Liegenschaften gebunden. Weitere wesentliche Einflussgrößen auf die notwendigen Maßnahmen sind auch der jeweilige Fortschritt bei den Projekten Ortsumgehung, Neubau Gerätehaus und Stationierung eines Rettungswagens (gem. Rettungsdienstbedarfsplan 2019), der erst zum konkreten Zeitpunkt der geplanten Vollsperrung in die einsatzplanerischen Betrachtungen einfließen kann.

Da bis dato noch keine hinreichend genauen Aussagen zum möglichen Beginn der Baumaßnahmen getroffen werden konnten, wurden durch FB 37 auch noch keine konkreten

Maßnahmen initiiert. Der Landesbetrieb Straßen.NRW wurde jedoch schriftlich durch FB 61 über die zwingend notwendige, rechtzeitig Information und Abstimmung mit den betroffenen Fachbereichen der Stadt Aachen informiert. Darüber hinaus werden in naher Zukunft auch Abstimmungen zur möglichen (auch kurzfristigen) Unterstützung im Rahmen der euregionalen Zusammenarbeit stattfinden.

r den möglichen Fall einer kurzfristigen Vollsperrung der Brücke Horbacher Straße muss in Einzelfällen mit einer längeren Anfahrzeit für Feuerwehr und Rettungsdienst gerechnet werden.


 

 

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Aachen-Richterich nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.


Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

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Beratungsfolge

Mittwoch, 03. Juli 2019öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Bezirksvertretung Aachen-Richterich

Art
Kenntnisnahme
Ausschuß
Bezirksvertretung Aachen-Richterich
Details
Tagesordnung