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Dringlichkeitsantrag gem. § 3 Absatz 1 Satz 2 der Geschäftsordnung vom
20.08.2019
hier: Ersatzneubau Brücke Horbacher Straße


Letzte Beratung
Mittwoch, 11. September 2019 (öffentlich)
Federführend
Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen
Originaldokument
http://ratsinfo.aachen.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=20568

Erläuterungen:

  1. Antragsziel

Die Verwaltung wird in dem in Anlage 1 beigefügten Antrag der CDU-Fraktion gebeten, einen Sachstandsbericht zu folgenden Punkten zu geben:

  • Prüfung der unterschiedlichsten Alternativen, die geeignet sind, die Unannehmlichkeiten der Vollsperrung zu verhindern.
  • Fertigstellung der OU (gemeint ist die Haupterschließung in Teilen mit Ortsumgehung für das Rahmenplangebiet Richtericher Dell) vor Abriss mit verbindlichen Daten der Bauleitplanung und Ziel der Fertigstellung 2023
  • Bahnübergang Roermonder Straße als Alternative

  1. Antragsbegründung

Die Vollsperrung der Horbacher Straße durch den Brückenneubau sei mit schweren, nicht kalkulierbaren Einschränkungen für alle Bürger, den Rettungsdienst und die Versorgung der Stadtteile Alt-Richterich und Horbach verbunden. Dies gelte es mit aller Macht und aller Verantwortung zu verhindern. Zügige Bauleitplanung bzw. Fertigstellung der OU (Erläuterung siehe oben) gelte es vor dem Abbruch der Brücke sicherzustellen.

  1. Stellungnahme der Verwaltung

Der von Straßen NRW geplante Neubau der Straßenüberführung Horbacher Straße ist in den vergangenen Jahren schon mehrfach in der Bezirksvertretung Aachen-Richterich beraten worden. Zuletzt hatte eine Vertreterin von Straßen NRW in der Sitzung am 22.05.2019 ausführlich den Sachstand und den Zeitplan vorgestellt. Im Nachgang zu dieser Beratung gab es weitere Abstimmungen mit Straßen NRW zur Zeitplanung sowie innerhalb der Verwaltung zu möglichen Umleitungsstrecken. Der Verwaltung liegt zwischenzeitlich eine Stellungnahme des Verkehrsministeriums NRW vor, wonach Straßen NRW die Erneuerung der Straßenüberführung bis in das Jahr 2023 aufschieben wird. Hierdurch soll der Stadt Aachen die Möglichkeit gegeben werden, die Haupterschließung Richtericher Dell bis zum Baubeginn der Erneuerung der Straßenüberführung Horbacher Straße abzuschließen

3.1. Alternativrouten und ihre Bewertung

Der Brückenneubau erfolgt durch StraßenNRW als örtlich zuständiger Straßenbaulastträger. Im Rahmen der Durchführung dieser Straßenbauarbeiten trifft StraßenNRW die erforderlichen verkehrsrechtlichen Maßnahmen zur Absicherung der Arbeiten, in Abstimmung mit der Stadtverwaltung Aachen und der Polizei. Hierzu zählt auch die Wahl der Umleitungsstrecke.

Bisher wurde der Verwaltung hierzu von StraßenNRW noch kein Konzept vorgestellt. Im Vorfeld wurden jedoch durch den zuständigen Fachbereich mögliche Umleitungsstrecken identifiziert und mit der Polizei besprochen.

Die Alternativen sind im beigefügten Plan (Anlage Umleitungsstrecken) dargestellt. Die jeweiligen Vor- und Nachteile werden in der dazugehörigen Auflistung (Anlage Vor- und Nachteile - Umleitungsstrecken) aufgeführt.

Die von der Verwaltung bevorzugte Alternative stellt die Variante 3 über den Vetschauer Weg und Laurensberger Straße in Richtung Laurensberg dar. Mit relativ geringen verkehrlichen Eingriffen erscheint diese Strecke, trotz einer Länge von ca. 6,8 km, als die geeignetste Variante. Hier ist jedoch anzumerken, dass bisher noch keine Abstimmung mit der Feuerwehr und der Müllentsorgung erfolgt ist.

Eine weiträumige Umleitung für überörtliche Verkehre (insbesondere Schwerlastverkehre) aus und in Richtung Niederlande könnte über die Autobahn realisiert werden. Hierzu stehen auf niederländischer Seite die Anschlussstelle in Locht und auf deutscher Seite die Anschlussstelle Aachen-Laurensberg zur Verfügung.

Ggf. könnte auch vorrübergehend ein Autobahnanschluss im Bereich des ehemaligen Autobahngrenzübergangs Vetschau eingerichtet werden, durch den die Länge der Umleitung deutlich reduziert werden könnte. Hierzu ist ein Abstimmungsverfahren mit der Bezirksregierung (als zuständige Straßenverkehrsbehörde für Autobahnen), dem Landesbetrieb als Straßenbaulastträger, der Polizei und den niederländischen Behörden erforderlich.

Die Verwaltung wird dem Landesbetrieb StraßenNRW im Rahmen des Anhörverfahrens entsprechende Auflagen formulieren.

3.2. Zeitplanung Bauleitplanverfahren und Straßenbau

Im vorliegenden Antrag ist das Jahr 2023 als Ziel für die Fertigstellung der geplanten Haupterschließung incl. der Querungsbauwerke gewünscht.

Die Planung der gesamten neuen Haupterschließung und der Querungsbauwerke wird angesichts des bevorstehen Brückenabrisses, aber vor allem vor dem Hintergrund der bestehenden Beschlusslage zur Reihenfolge der Umsetzung von Straßenbau und Wohnbebauung im Bereich Richtericher Dell von der Verwaltung bereits grundsätzlich mit Hochdruck vorangetrieben.

Die Randbedingungen der Bearbeitung, die in der Vergangenheit zu Verzögerungen der Planung geführt haben, wurden in früheren Vorlagen bereits ausführlich erläutert. Der Zeitplan für die Fertigstellung wird regelmäßig an die aktuellen Gegebenheiten angepasst.

Im anstehenden Bauleitplanverfahren sind entsprechend den gesetzlich geregelten Vorgaben noch die Arbeitsschritte

„Öffentliche Auslegung“ sowie die Fertigstellung des Rechtsplanes einschließlich der zugehörigen Unterlagen für den Satzungsbeschluss, ggf. auch für die Änderung des Flächennutzungsplanes, durchzuführen. Diese Arbeitsschritte können erst erfolgen, wenn die Straßenplanung vorliegt. Aufgrund bestehender rechtlicher Grundlagen (Vergaberichtlinien, teilweise auch mit vorgeschriebener Mindestzeitdauer) ist es nicht möglich, die Straßenplanung innerhalb der im Antrag formulierten Zeit vollständig fertigzustellen. Darüber hinaus sind die Arbeitsschritte der Bauleitplanung nicht in der im Antrag angestrebten Zeit abzuschließen.

Bei Bauleitplanverfahren ist rechtlich bindend, dass diese in einen demokratisch ablaufenden Prozess, in dem die Öffentlichkeit gehört werden muss und die Bedenken einer Abwägung unterzogen werden müssen, durchgeführt werden. Dieser Abwägungsprozess ist mit entsprechender Sorgfalt vorzunehmen, was einen entsprechenden Zeitaufwand auslöst.

Die im Antrag so formulierten „verbindlichen Daten der Bauleitplanung“ können schon aufgrund des umfangreichen Ingenieurplanungen sowie der Beteiligungsschritte nicht definitiv bestimmt werden. Darüber hinaus ist ein Bauleitplanverfahren grundsätzlich ergebnisoffen. Die Festlegung eines bestimmten Termins, zu dem ein Plan rechtskräftig werden wird, kann einen Verfahrensfehler hervorrufen, der weitere Verzögerungen mit sich bringt. Letztendlich steht nach Rechtskraft des Bauleitplanes unter bestimmten Voraussetzungen der Klageweg gegen den Plan offen. Auch dies führt dazu, dass kein fester Termin für den Abschluss der Bauleitplanung und den Beginn der Bautätigkeit genannt werden kann.

Die Planung und Umsetzung der Haupterschließung ist in einzelne Teilabschnitte gegliedert, die mit unterschiedlicher Dringlichkeit bearbeitet werden. Da neben der Schaffung einer Ersatzstrecke für den Brückenabriss auch die Erschließung der geplanten Feuerwehr die vordringlichsten Aufgaben sind, wird der Abschnitt C der geplanten Straße bereits in der Bauleitplanung mit höchster Priorität bearbeitet. Dies wird, sofern die planungsrechtlichen Voraussetzungen vorliegen, ebenso in der Umsetzung erfolgen. In der Zeitplanung werden die für den Bau der Eisenbahnquerung notwendigen Sperrzeiten frühzeitig berücksichtigt.

Die gesamte Straße soll zügig realisiert werden,um die Wohnbebauung im ersten Bauabschnitt realisieren zu können.

Aufgrund dieser Rahmenbedingungen sind das Bauleitplanverfahren und die Planung und der Bau der komplexen Straßen- und Ingenieurbauwerke in dem Zeitraum bis Ende 2023 nicht realistisch zu bewältigen.

3.3. Höhengleicher Bahnübergang Roermonder Straße

Mit Straßen NRW wurde in weiteren Abstimmungsterminen auch die Möglichkeit diskutiert, während der Baumaßnahme zur Erneuerung der Straßenüberführung einen höhengleichen Bahnübergang zwischen Roermonder Straße und Horbacher Straße im Bereich der heutigen Fußgängerunterführung zu errichten. Hierzu hat Straßen NRW zwischenzeitlich Stellung genommen. Der Landesbetrieb führt darin aus, dass keine Genehmigung für einen höhengleichen Bahnübergang für die Bauzeit herbeigeführt werden kann. Neue höhengleiche Bahnübergänge sind aus Gründen der Verkehrssicherheit nicht mehr gestattet. Langfristig sollen auch alle noch bestehenden höhengleichen Bahnübergänge zurückgebaut werden.

Die Einschätzung von Straßen NRW zu den höhengleichen Bahnübergängen kann von der städtischen Fachverwaltung bestätigt werden.

 

 

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Aachen-Richterich nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

 

 

Anlage/n:

  1. Antragsschreiben
  2. Umleitungsstrecken
  3. Vor- und Nachteile - Umleitungsstrecken
  4. Stadtplanausschnitt

Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

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Weitere zu dieser Vorlage gefundene Ortsangaben

  • Vetschauer Weg
  • Roermonder Straße
  • Locht
  • Horbacher Straße
  • Laurensberger Straße

Beratungsfolge

Mittwoch, 11. September 2019öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Bezirksvertretung Aachen-Richterich

Art
Kenntnisnahme
Ausschuß
Bezirksvertretung Aachen-Richterich
Details
Tagesordnung