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Lasten-E-Bike für den Stadtbezirk Richterich
Antrag der SPD-BF vom 12.01.2021, lfd. Nr. 4


Letzte Beratung
Mittwoch, 02. März 2022 (öffentlich)
Federführend
B 6 - Bezirksamt Aachen-Richterich
Originaldokument
http://ratsinfo.aachen.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=24805

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Aachen-Richterich nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis. Der Antrag der SPD-BF vom 12.01.2021 lfd. Nr. 4 gilt damit als behandelt.


 

 

Erläuterungen:


In der Sitzung der Bezirksvertretung Aachen-Richterich vom 8.9.2021 wurde ein erster Sachstandsbericht zur Anschaffung eines Lasten-E-Bikes für den Stadtbezirk gegeben. Grundlage hierzu waren die Anträge der SPD-Bezirksfraktion vom 12.01.2021 und 20.08.2021.

Im Sachstandsbericht wurde erläutert, dass im Rahmen des Förderprojekts #AachenMooVe! Bürgerlastenräder angeschafft werden können. Neben dem E-Lastenrad werden auch eine Fahrradgarage, die notwendige Lade-Infrastruktur sowie ein via PIN zu öffnender Schlüsselkasten gefördert.

Im Herbst 2021 wurden in Abstimmung mit dem Bezirksamt potentielle Standorte um den Rathausplatz in Richterich geprüft. Am Rathausplatz befindet sich mit einer Cambio-Station, einer VeloCity-Station und einer Ladestation für E-Fahrzeuge jetzt schon ein sehr gutes Mobilitätsangebot, das durch ein E-Lastenrad sinnvoll ergänzt wird.

Als idealer Standort wurde hier die Fläche rechts neben dem Eingangsbereich des Bezirksamtes festgelegt. Der Standort ist gut zu erreichen, gut einsehbar und bietet in unmittelbarer Nähe die notwendige technische Infrastruktur.

Im Januar 2022 wurde die Fahrradgarage errichtet. Die Gesamtausschreibung der E-Lastenräder wird im Frühjahr 2022 erfolgen. Parallel dazu werden die Ausleih- und Nutzungsmodalitäten vorbereitet. Die städtische Kampagne ‚FahrRad in Aachen‘ bietet kostenlose Trainingskurse an.

Das E-Lastenrad mit Namen ‚Lieschen‘ kann dann über das städtische Buchungsportal www.aachen.de/lastenrad kostenlos ausgeliehen werden. Eine Bekanntmachung wird über die Presse und die sozialen Medienkanäle der Stadt erfolgen.

Im Rahmen der Europäischen Mobilitätswoche, die vom 16. – 22. September 2022 auch in Aachen mit verschiedenen Aktionen stattfinden wird, soll das Lastenrad im Bezirk beworben werden.

 

 

Finanzielle Auswirkungen

JA

NEIN

x

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

PSP: 5-120201-900-02100-900-1 Mobilstationen (KKS)

Anschaffung Box und E-Lastenrad: 9.000 €

PSP: 4-120102-986-4 Radverkehrsmaßnahmen

700 und fortgeführt 500 jährlich für Wartung und Einbindung ins Buchungsportal.


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

x

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

vollständig

überwiegend (50% - 99%)

teilweise (1% - 49 %)

nicht

nicht bekannt

 

 

Anlage/n:

Antrag der SPD-BF vom 12.01.2021. lfd. Nr. 4


Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

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