18. Juli 2018 Informationen zur Neuregelung des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten ab dem 1. August 2018
Ein Überblick über Änderungen und Neuerungen veröffentlicht von DRK-Suchdienst un IOM im Juli 2018.
Fachinfos der IOM
Informationen zur Neuregelung des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten ab dem 1. August 2018
- Wer darf zu Angehörigen mit subsidiärem Schutz nachziehen?
- Wo kann ich den Familiennachzug beantragen?
- Muss ich mich noch einmal in die Terminliste eintragen, wenn ich mich früher schon gemeldet hatte? Was muss ich tun, wenn sich meine Kontaktdaten in der Zwischenzeit geändert haben?
- Wie lange dauert es, bis ich einen Termin bei der Auslandsvertretung/IOM bekomme?
- Ist für den Familiennachzug zum subsidiär Schutzberechtigten eine fristwahrende Anzeige erforderlich?
- Muss ich Lebensunterhalt und Wohnraum für meine Familie selbst bezahlen können, damit meine Angehörigen nachziehen können?
- Wie weise ich nach, dass ich schwerwiegend krank oder pflegebedürftig bin oder eine schwere Behinderung habe?
- Was passiert, wenn ich nicht unter den 1.000 Personen bin, die in einem Monat nachziehen dürfen? Muss ich dann einen neuen Antrag stellen?
- Was bedeutet die Dauer der Trennung?
- Was kann ich tun, wenn ich oder mein Kind bald volljährig werden?
Allgemeine Informationen zum Familiennachzug
- Wer ist Schutzberechtigter?
- WasbedeutetFamiliennachzug?
- Kann ein minderjähriges, unbegleitetes Kind in Deutschland, das als schutzberechtigt anerkannt ist, seine Eltern und minderjährigen Geschwister nachziehen lassen?
- Mein Kind wird bald 18 Jahre alt und ist immer noch im Ausland – hat es trotzdem einen Anspruch auf Familiennachzug nach Deutschland?
- Was bringt mir die Anzeige innerhalb von drei Monaten nach Schutzzuerkennung?
- Terminvereinbarung
- Wie stelle ich einen Visumantrag?
- Wenn die Kinder minderjährig sind, beide Eltern aber schon nach Deutschland geflüchtet sind, wer kann dann den Antrag für die Kinder stellen?
- Meine Kinder entstammen einer vorherigen Ehe. Wer darf/muss den Visumsantrag unterschreiben?
Familienunterstützungsprogramm von IOM für Angehörige von Schutzberechtigten (einschließlich subsidiär Schutzberechtigter)
Wie geht es weiter? Was sind die nächsten Schritte?
Fachinfos des DRK-Suchdienstes
Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten
- Lebensunterhalts- und Wohnraumsicherung
- Keine Fristwahrungsanzeige beim Nachzug zu subsidiär Schutzberechtigten
- Beantragung eines Termins zur Vorsprache
- Umgang mit bereits anhängigen § 22-Fällen
- Drohende Volljährigkeit
- Das 1000-er Ranking
- Regelausschlussgrund „Eheschließung nach der Flucht“
- Ausführungen des Auswärtigen Amtes, versandt durch IOM – EuGH-Urteil