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Bürgerantrag zur Renaturierung des Hangeweiher Gebietes vom 03.03.2020


Letzte Beratung
Dienstag, 11. Mai 2021 (öffentlich)
Federführend
Fachbereich Klima und Umwelt
Originaldokument
http://ratsinfo.aachen.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=22601

Beschlussvorschlag:


Das Bürgerforum nimmt den Bericht der Verwaltung zu Kenntnis.

Der Antrag von Frau Monika Konertz vom 03.03.2020 gilt hiermit als behandelt.

 

 

Erläuterungen:


Die Antragstellerin wünscht, dass die Ufergestaltung des Hangeweihers „renaturiert“ wird und schlägt zahlreiche weitere Maßnahmen wie z.B. eine Umgestaltung des Restaurants und des Bootshauses im Park vor.

Der Kaiser-Friedrich-Park, auch „Hangeweiherpark“ genannt, ist eine ca. 70.000 qm große Grünanlage im Aachener Süden, welche sich durch einen alten wertvollen Baumbestand und einer ca. 14.000 qm großen Wasserfläche, dem „Hangeweiher“, besonders auszeichnet. Hervorzuheben ist, dass der gesamte Park eine historisch bedeutsame Anlage ist, in die Liste der Bau/Gartendenkmale eingetragen wurde.

Der Park wurde nach Plänen des Stadtgartendirektors Weßberge zwischen 1907 und 1920 im Rahmen der Siedlungserweiterung als Volkspark angelegt und gehört in die Stilepoche Jugendstil/Gartenkunstreform. In den Folgejahren (1923-1925) wurde durch das gärtnerisch gestaltete Paubachtal entlang der Kaiser-Friedrich-Allee anschließend ein Grünzug als Verbindung in die „freie Landschaft“ geschaffen, welcher ebenfalls als Gartendenkmal eingetragen ist. In der Denkmalliste der Stadt Aachen sind als wesentliche charakteristische Merkmale der beiden Parkanlagen zwei Torpfeiler; der Kahnweiher mit Insel und Bootshaus, der Terrassengarten mit Pergola, Treppenaufgang und zwei Gartenhäuschen, die Steinbrücke über den Paubach, der Sitzhügel mit Rankgerüst, das gestaltete Paubachtal mit Weiher sowie der Tritonen Brunnen genannt.

Bei der Wasserfläche des „Hangeweihers“, die u.a. einen Zu- und Abfluss des Paubachs hat, handelt es sich außerdem um eine Stauanlage, die somit eine wassertechnische Funktion übernimmt. Der Stauweiher ist zum größten Teil mit einer Betonkante eingefasst. Ein Teil des Ufers im Bereich des Zuflusses der Pau ist mit Büschen und Bäumen bewachsen, so dass hier Zufluchtsorte für Tiere bestehen. Der Park weist zudem viele Bereiche mit Strauchflächen auf. Im Bereich der Grünanlage Kaiser-Friedrich-Allee mit dem mäandrierendem Paubach und dem Rosenteich befinden sich Blühwiesen, sodass dieser Bereich sehr naturnah gestaltet ist. Der alte Baumbestand in beiden Bereichen ist ökologisch und dendrologisch von großer Bedeutung.

Der Kaiser-Friedrich-Park und die Grünfläche Kaiser-Friedrich-Allee haben insgesamt eine hohe ökologische Wertigkeit und sind gleichzeitig gestaltete gärtnerische Anlagen, die wegen der enormen historischen Bedeutung als Kulturgut zu wahren sind.

Da bei Eintragung in die Denkmalliste bereits der aktuelle Zustand vorhanden war, bedarf jede Veränderung und Umgestaltung der Genehmigung durch den LVR (Amt für Denkmalpflege im Rheinland). Zurzeit sind keine Umplanungen bzw. Renaturierungen im Bereich der Uferkante vorgesehen und geplant.

Gleichermaßen gilt dies für das Bootshaus, welches wohl in den frühen 30-iger Jahren gebaut wurde und keinesfalls durch ein „Japanisches Teehaus“ ersetzt werden darf.

Für das Gebäude des Restaurants „Hangeweiher“ sind die Handlungsmöglichkeiten äußerst beschränkt, da das Gebäude dem Erbbauberechtigten gehört.

Nach Sanierung der Wegeflächen, Erneuerung der Bänke und vor allem der naturnahen „Wiederherstellung“ des Paubachtals sind beide Anlagen in Wert gesetzt worden und erfreuen sich nach Rückmeldung diverser BürgerInnen, Recherche und Auffassung des FB Umwelt großer Beliebtheit bei Jung und Alt.

Grundsätzlich ist das Anliegen der Antragstellerin mit dem Wunsch nach naturnahen größeren Gewässern, die Aachen nun leider nicht hat, und attraktiven Einkehrmöglichkeiten nachzuvollziehen.

Der FB Umwelt schlägt vor, wenn gewünscht, für das Frühjahr 2021 eine Führung durch das Parkgelände und dem Grünzug Kaiser-Friedrich-Allee anzubieten, um die historische und ökologische Bedeutsamkeit beider Parkanlagen zu erläutern.

 

 

Finanzielle Auswirkungen

JA

NEIN

x

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folgekosten (alt)

Folgekosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz

/ die Klimafolgenanpassung

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

x

positiv

negativ

nicht eindeutig

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz

keine

x

positiv

negativ

nicht eindeutig

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

( ) gering – unter 80 t / Jahr (0,1% des jährlich Einsparziels)

( ) mittel – 80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

( ) groß – mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

( ) gering – unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

( ) mittel – 80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

( ) groß – mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

vollständig

überwiegend

(50-99%)

teilweise

(1-49%)

nicht

nicht bekannt

 

 

Anlage/n:


Bürgerantrag von Frau Monika Konertz vom 03.03.2020


Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

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