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Einsatz der neu eingerichteten Schulsozialarbeiter*innenstellen im Schuljahr 2021/2022


Letzte Beratung
Donnerstag, 30. September 2021 (öffentlich)
Federführend
FB 45 - Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
Originaldokument
http://ratsinfo.aachen.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=24037

Beschlussvorschlag:

  1. Der Kinder- und Jugendausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis.

  1. Der Ausschuss für Schule und Weiterbildung nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis.


 

 

Erläuterungen:

  1. Ausgangslage

Ab dem Jahr 2021 stehen insgesamt vier VZÄ zum weiteren Ausbau von kommunaler Schulsozialarbeit an Aachener Schulen zur Verfügung. Ausgehend hiervon werden ab dem Schuljahr 2021/2022 insgesamt 34 VZÄ Schulsozialarbeit an Aachener Schulen im Einsatz sein. Im Weiteren stehen 1,5 VZÄ Teamleitung zur Verfügung.

Dieser Ausbau basiert auf den von der Verwaltung aufgestellten Kriterien zum Einsatz von kommunaler Schulsozialarbeit in der Stadt Aachen, die in der gemeinsamen Sitzung des Kinder- und Jugendausschusses und des Schulausschusses am 20.03.2018 zustimmend zur Kenntnis genommen und vom Kinder- und Jugendausschuss beschlossen wurden.

Bei zwei der zur Verfügung stehenden VZÄ handelt es sich um „Schulsozialarbeit mit Umfeldarbeit“. Dies erforderte von Seiten der Fachabteilung eine zügige Auseinandersetzung mit der Thematik und die damit verbundene Konzeptionierung eines entsprechenden Kurzkonzeptes, welches unter

Punkt 4. der Vorlage näher erläutert wird.

  1. Kriterien zum Einsatz von kommunaler Schulsozialarbeit

Folgende fünf Kriterien sind festgelegt:

  1. Bereitschaft und Haltung der Schule
  2. Kindeswohlgefährdende Aspekte
  3. Armutsrisiken
  4. Belastende Faktoren für das Schulleben

------------------------------------------------------------

  1. Bereits vorhandene Hilfesysteme an Schule

Das Kriterium Bereitschaft und Haltung der Schule bildet die Grundvoraussetzung zum Einsatz einer kommunalen Fachkraft der Jugendhilfe im System Schule.

Die Kriterien kindeswohlgefährdende Aspekte, Armutsrisiken und belastende Faktoren für das Schulleben beziehen sich auf mögliche Unterstützungsbedarfe an sozialer Arbeit, die sich aus der Schüler- und Elternschaft und dem Schulalltag heraus ergeben.

Das Kriterium bereits vorhandene Hilfesysteme an Schule erfasst die Struktur der Schule, die bei der Entscheidungsfindung ebenfalls berücksichtigt wird. Die Qualität und Intensität der Hilfesysteme führt ggfls. zum Ausgleich der Bedarfskriterien (2-4).

Als Hilfsmittel wurde eine Matrix erstellt, in der den fünf Kriterien die zuvor erarbeiteten Merkmale zugeordnet sind.

  1. Verfahrensweise beim Einsatz von Schulsozialarbeit an neuen Einsatzorten

Um die Zuteilung von Schulsozialarbeit im Zuge der neu eingerichteten Stellen bedarfsorientiert, nachvollziehbar und transparent vornehmen zu können, wurde zu allen Schulen Kontakt aufgenommen, die ihren Bedarf dem FB 45 schriftlich und begründet in der zurück liegenden Zeit mitgeteilt hatten.


Folgende Schulen haben entsprechende Anträge auf Neueinrichtung (6) bzw. Aufstockung vorhandener Schulsozialarbeit (2) gestellt:

  • KGS Höfchensweg
  • GGS Laurensberg
  • GS Brander Feld
  • Einhard-Gymnasium
  • KGS Kornelimünster
  • KGS Birkstraße
  • KGS Am Fischmarkt
  • GGS Schönforst

Hiervon handelt es sich um insgesamt sechs Anträge auf Neueinrichtung und zwei Anträge auf Erweiterung vorhandener Schulsozialarbeit.

Zur Bedarfsermittlung und dem daraus resultierenden Einsatz von Schulsozialarbeit wurden nachfolgende Schritte vollzogen.

3.1 Analyse der schulspezifischen Situation

In persönlichen Gesprächen wurden eingehend die Ist-Situation mit den Schulleitungen und weiteren Akteuren der Schulsysteme die jeweilige schulspezifische Situation anhand der fünf Kriterien ermittelt. Als Hilfsmittel diente hierbei die o.g. Matrix, die den Schulleitungen vor den Gesprächsterminen übersandt wurde.

Im Anschluss an die Gesprächstermine erfolgte eine Analyse der Ergebnisse, orientiert an der Systematik der fünf Kriterien und den zugeordneten Merkmalen. Ein Kriterium galt jeweils als erfüllt, wenn zumindest ein Teil der aufgelisteten Merkmale im aktuellen Schuljahr zutraf und keine gravierenden gegenteiligen Entwicklungen absehbar waren. Darüber hinaus wurden Spezifika einzelner Schulen berücksichtigt, die nicht durch die Matrix erfasst wurden.

Die Auswertung der erhobenen umfangreichen Daten und detaillierten Hintergrundinformationen hat zu der fachlichen Einschätzung geführt, dass an den unter Punkt 3.2 aufgeführten Schulen ein Bedarf an Schulsozialarbeit vorhanden ist.

3.2 Ergebnis
Zum Schuljahr 2021/2022 werden kommunale Fachkräfte für Schulsozialarbeit als Teilzeitkräfte mit 19,5 Wochenstunden an folgenden Schulen neu eingesetzt:

  • KGS Birkstraße
  • GS Brander Feld
  • GGS Laurensberg
  • KGS Höfchensweg
  • Einhard-Gymnasium
  • KGS Am Fischmarkt – Hier kann aus eigenem Bestand kommunaler Schulsozialarbeit (Stundenerhöhung einer bereits vorhandenen Kraft) eine Erweiterung des Angebotes erfolgen.

Um die oben beschriebene Verteilung zu gewährleisten, wird auf eine halbe Stelle „Schulsozialarbeit mit Umfeldarbeit“ zurückgegriffen.

Die Prüfung und abschließende Bewertung der Ergebnisse an der KGS Kornelimünster sind zum Zeitpunkt der Vorlagenerstellung noch nicht abgeschlossen.

  1. Schulsozialarbeit mit Umfeldarbeit

Die Fachabteilung versteht unter dem Begriff „Schulsozialarbeit mit Umfeldarbeit einen engen Bezug zu einem ausgeprägtem Stadteil- und Sozialraumbezug.

Die Schulsozialarbeit legt hierbei einen besonderen Fokus auf die Netzwerkarbeit im Sozialraum. Es gestaltet sich als ein offenes präventives Unterstützungsangebot, dass sich sowohl an die Schülerschaft der jeweiligen Schule als auch an deren Familien wendet.

Es ist als Add-On“ zu den bereits vorhandenen Schulsozialarbeitsstellen, die im Rahmen der Konzeption Schulsozialarbeit der Stadt Aachen an den Schulen tätig sind, zu verstehen.

Hierbei sind besonders Sozialräume in den Blick zu nehmen, die durch ihre Sozialstruktur ein „Mehr“ an Unterstützungsleistung benötigen.

Die Zukunftschancen der in diesen Sozialräumen lebenden Kinder hängen stark von den Rahmenbedingungen des sozialen Umfeldes in ihrer Gesamtheit ab und werden häufig als problematisch eingeschätzt.

Die Sozialräume bzw. Stadtteile sind geprägt von niedriger sozialer Teilhabe und deutlicher Armutskonzentration (3. Sozialentwicklungsplan 2020).

Nach entsprechenden ckmeldungen der Schulleitungen, der bereits verorteten Schulsozialarbeiter*innen und den Sozialraumteams, werden in nachfolgend aufgeführten Schulen als Add-On“ zu vorhandener Schulsozialarbeit jeweils Kräfte zur Verfügung stehenden Rahmen mit dem Ziel eingesetzt:

  • Die Schulsozialarbeit in den Stadtteil zur Stärkung der sozialräumlichen Vernetzung auszuweiten
  • Multiprofessionelles Handeln in der Schule und den Netzwerken im Kontext von Kinder- und Jugendschutz aufzugreifen
  • Familien zu unterstützen, um ihnen einen niedrigschwelligen Zugang zu den Angeboten des Sozialraums zu ermöglichen
  • Kinder und Jugendliche unter Berücksichtigung ihrer individuellen Lebensbedingungen zu unterstützen, die vorhandenen Systeme des Stadtteils aktiv und selbstständig zu nutzen
  • Bildungsketten zur Verhinderung möglicher Bildungsbenachteiligung der Kinder und Jugendlichen zu erarbeiten und zu verknüpfen und
  • Die Schulen ausgeprägter in den Stadtteil zu öffnen.

An nachfolgend aufgeführten Schulen werden diese Stellen eingesetzt:

  • GGS Schönforst
  • Montessori-Grundschule Mataréstraße
  • Schulverbund Aachen-Ost (GHS Aretzstraße, Hugo Junkers Realschule und Geschwister Scholl Gymnasium)

Folgende Maßnahmen sind als erste Arbeitsschritte angedacht:

  • Anbindung der Kinder und Jugendlichen an außerschulische Organisationen, wie z.B. Sportvereine, Kinder- und Jugendeinrichtungen, etc.
  • Beratung der Eltern unter Einbeziehung der vor Ort vorhandenen Kooperationspartner, wie z.B. Beratungsstellen, Vereine und Verbände sowie aktive Kontaktvermittlung
  • Konzeptionierung von gemeinsamen Projekten mit geeigneten Kooperationspartnern des Stadtteils, hier im Besonderen mit der neu einzusetzenden Kraft im Bereich der mobilen Jugendarbeit in Forst/Schönforst/Driescher Hof
  • Vermittlung der Bedürfnisse der Familien in den Stadtteil
  • Netzwerkarbeit mit Polizei, Therapeuten, Ärzten, Sozialraumteams, Beratungsstellen, Vereinen etc.
  • Teilnahme an Sozialraumkonferenzen
  • Ausweitung von Gruppenangeboten an der jeweiligen Schule

In einer ersten Lernphase soll das Kurzkonzept umgesetzt und Wirkungskriterien entwickelt werden. In Bezug auf inhaltliche Bedarfe und sich daraus ergebende pädagogische Notwendigkeiten soll diese Arbeitsform stetig überprüft, reflektiert und fortgeschrieben werden.

Bei Erfolg könnte dieser erste Arbeitsansatz auf weitere in Frage kommende Sozialräume bzw. Lebensbereiche ausgeweitet werden.

  1. Ausblick und weitere Vorgehensweise

Die Besetzung der Stellen soll in den kommenden Monaten erfolgen; die entsprechenden Stellenausschreibungen wurden gefertigt und stehen kurz vor der Veröffentlichung.

In den Schulen mit neuer Schulsozialarbeit wurden geeignete Räumlichkeiten gefunden. Die entsprechend benötigte Ausstattung gemäß der Konzeption der Schulsozialarbeit der Stadt Aachen erfolgt derzeit.

Während der Implementierungsphase wird sowohl die Schule als auch die eingesetzte Fachkraft durch die Teamleitungen für Schulsozialarbeit begleitet und unterstützt. Das erste Jahr wird als Erprobungsphase verstanden.

Die für die Aachener Grundschulen zuständige Schulaufsichtsbeamtin Frau von Jakubowski wurde in den Prozess einbezogen und über die Ergebnisse informiert. Die Bedarfe werden aus ihrer Sicht bestätigt und die Ausweitung des Angebotes Schulsozialarbeit ausdrücklich begrüßt.

Erste Ergebnisse der oben beschriebenen Einsätze im Rahmen der „Schulsozialarbeit mit Umfeldarbeit“ werden der Fachpolitik in der ersten Jahreshälfte 2022 vorgestellt.

 

 

Finanzielle Auswirkungen

JA

NEIN

x

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

vollständig

überwiegend (50% - 99%)

teilweise (1% - 49 %)

nicht

nicht bekannt

 

 

Anlagen:

- Powerpoint Neubesetzung Schulsozialarbeit 3. Quartal 2021

- Matrix Ranking 2021



Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

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Weitere zu dieser Vorlage gefundene Ortsangaben

  • Hof
  • Aretzstraße
  • Mataréstraße
  • Fischmarkt
  • Birkstraße
  • Höfchensweg

Beratungsfolge

Donnerstag, 30. September 2021öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Schule und Weiterbildung

Art
Kenntnisnahme
Ausschuß
Ausschuss für Schule und Weiterbildung
Details
Tagesordnung

Dienstag, 28. September 2021öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Kinder- und Jugendausschusses

Art
Kenntnisnahme
Ausschuß
Kinder- und Jugendausschuss
Details
Tagesordnung