Beratungsfolge
Mittwoch, 23. Januar 2019öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Rates der Stadt Aachen
- Art
- Entscheidung
- Ausschuß
- Rat der Stadt Aachen
- Details
- Tagesordnung
Erläuterungen:
Der Inhalt der folgenden Vorlage einschließlich aller Abwägungsmaterialien ist Gegenstand dieser Ratsvorlage:
FB61/1039/WP17 – Aufstellungs- und Offenlagebeschluss
Der Planungsausschuss hat die Verwaltung im Rahmen einer Programmberatung am 28.06.2018 beauftragt, für das Gebiet zwischen Wilmersdorfer Straße und Friedhof Hüls einen Bebauungsplan zur Innenentwicklung nach § 13 a BauGB zu erarbeiten.
Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte hat sich diesem Beschluss in ihrer Sitzung am 29.08.2018 aus bezirklicher Sicht angeschlossen.
Gem. § 13 a Abs. 2 Nr. 1 BauGB wurde auf die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit verzichtet, da die Planung die Öffentlichkeit nur geringfügig betrifft und die betroffenen Bürger / Eigentümer überwiegend selbst die Planung beantragt haben. Somit konnte unmittelbar im nächsten Schritt die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB erfolgen.
Der Planungsausschuss fasste hierzu am 26.09.2018 auf Empfehlung der Bezirksvertretung Aachen-Mitte den Aufstellungs- und Offenlagebeschluss.
Die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 987 fand in der Zeit vom 05.11.2018 bis einschließlich 07.12.2018 statt. Während dieser Zeit sind keine abwägungsrelevanten Stellungnahmen von Bürgern bzw. Behörden eingegangen.
Aus diesem Grund ist weder in der Bezirksvertretung noch im Planungsausschuss eine weitere Beratung notwendig.
Die Verwaltung empfiehlt, den Bebauungsplan Nr. 987 - Wilmersdorfer Straße / Friedhof Hüls – in der vorgelegten Fassung als Satzung zu beschließen.
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
Er beschließt den Bebauungsplan Nr. 987 – Wilmersdorfer Straße/ Friedhof Hüls - für den Planbereich im Stadtbezirk Aachen-Mitte zwischen Wilmersdorfer Straße und Friedhof Hüls gem. §10 Abs. 1 BauGB als Satzung und die Begründung hierzu.
Anlage/n:
Begründung zum Bebauungsplan
Schriftliche Festsetzungen zum Bebauungsplan
Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.
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