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Vorstellung des Kommunalen Integrationszentrums der Stadt Aachen


Letzte Beratung
Donnerstag, 06. Mai 2021 (öffentlich)
Federführend
FB 56 - Fachbereich Wohnen, Soziales und Integration
Originaldokument
http://ratsinfo.aachen.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=23272

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.


 

 

Erläuterungen:

Hintergrund

Die Gesellschaft in Deutschland hat sich in den vergangenen Jahrzehnten stark verändert. Auch in der Aachener Bevölkerung hat inzwischen jeder Dritte einen Zuwanderungshintergrund. Mobilität, Flexibilität sowie Zu- und Abwanderungen sind zur Normalität geworden. Die Aachener Stadtgesellschaft ist bunter, durchmischter und vielfältiger. Zuwanderung ist und bleibt Teil der historischen sowie zukünftigen Entwicklung der Stadt Aachen und ist stark verbunden mit der geographischen Lage sowie der zunehmenden internationalen Ausrichtung der Stadt Aachen als Hochschulstandort.

Das Thema Integration ist früh von der Stadt Aachen aufgegriffen und als gesellschaftlich relevant erkannt worden. Seit 2003 gab es durch die Arbeit der RAA (Regionale Arbeitsstelle zur Förderung von Kindern und Jugendlichen aus Zuwandererfamilien) sowie der Stabsstelle Integration etablierte Strukturen, gewachsene Netzwerke und Kooperationen der Stadt Aachen in den Themenfeldern Migration/Integration.

Am 08.02.2012 beschloss der Landtag mit breitem Konsens das Gesetz zur Förderung der gesellschaftlichen Teilhabe und Integration in Nordrhein-Westfalen. Dieses Gesetz beinhaltet die Förderung Kommunaler Integrationszentren (KI) in Kreisen und kreisfreien Städten.

An die in Aachen bereits etablierten Strukturen konnte das im Jahr 2013 gegründete Kommunale Integrationszentrum (KI) der Stadt Aachen anknüpfen.

Das KI versteht sich als Service-, Beratungs- und Dienstleistungseinrichtung für interkulturelle Arbeit im Bildungsbereich und im Querschnitt, zugeschnitten auf die Bedingungen und Bedarfe der vielfältigen Aachener Stadtgesellschaft.

Zentraler Ansatz des KI ist die Bündelung und Koordination von Integrationsangeboten vor Ort sowie die Vernetzung und enge Kooperation mit integrationsrelevanten Akteuren*innen in den Verwaltungen und Politik der Kommune, bei den Migranten*innen-Organisationen und den freien Trägern, sowie im Bildungsbereich mit Kitas, Schulen und Einrichtungen der Jugendhilfe.

Ziele der Arbeit

Ziel der Kommunalen Integrationszentren ist die Gestaltung der Vielfalt im alltäglichen Leben in der Gesellschaft.

Ein besonderer Fokus der Arbeit des Kommunalen Integrationszentrums Aachen zielt auf die Stärkung des positiven Umgangs mit den Ressourcen der Vielfalt. Es soll selbstverständlich sein, dass alle Menschen ihre Fähigkeiten frei und voll entfalten und gleichberechtigt am gesellschaftlichen Leben teilhaben und teilnehmen können.

Die Arbeit des KI ist darauf ausgerichtet, interkulturelle Kompetenz in allen Feldern des alltäglichen Lebens zu verankern und praktikable Wege einer fachlich fundierten Förderung von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen mit und ohne Migrationshintergrund zu erreichen.

Als aktuellen Schwerpunkt hat sich das KI der Stadt Aachen die Sensibilisierung für Demokratie und rassismuskritische Arbeit als Grundlage einer Anerkennungskultur in der Migrationsgesellschaft gesetzt.

Zwei Teams

Das KI hat insgesamt 17 Mitarbeitende und arbeitet multiprofessionell mit Verwaltungskräften, Lehrkräften, Sozialarbeitenden, Soziologen*innen und Kindheitspädagogen*innen in zwei Teams.

Integration als Querschnitt meint die Koordination, Bündelung und Mitsteuerung von örtlichen Integrationsangeboten, von Netzwerken sowie die Entwicklung von Konzepten, Projekten und Maßnahmen zur Integrationsarbeit in verschiedenen kommunalen Handlungsfeldern.

Integration durch Bildung meint die Arbeit entlang der biografiebegleitenden Bildungskette mit Konzepten migrationspädagogischer Organisationsentwicklung und sprachlicher Bildung.

Aktuelle Entwicklung

Die Ministerien des Landes NRW (MSB und MKFFI) haben die Kommunalen Integrationszentren aufgrund der gestiegenen Zuwanderungszahlen der letzten Jahre mit immer mehr Aufgaben der Integration betraut und kontinuierlich weiterentwickelt und ausgebaut. Dies bedeutet zum Jahr 2021 eine finanzielle Landesförderung von jährlich rund 1.070.000€ für die Stadt Aachen für Personal- und Sachkosten des KI, und die dazugehörigen Programmförderungen:

a) „KOMM-AN“: Förderung der Integration und Teilhabe von Geflüchteten und Neuzugewanderten in den Kommunen und Unterstützung des bürgerschaftlichen Engagements;

b) „Integrationschancen für Kinder und Familien“ (IfKuF): Unterstützt die Ausweitung der Elternbildungsangebote im Bereich der Frühen Bildung durch die Qualifizierung von Elternbegleiter*innen und die Einrichtung neuer Gruppen im Rahmen der bewährten Konzepte „Griffbereit“ und „Rucksack“;

c) Kommunales Integrationsmanagement (KIM): Durch die Einführung und den Aufbau von KIM als dritte Säule des KI sollen die Kommunen gestärkt und die intra- und interkommunale Zusammenarbeit gefördert werden. Neuzugewanderte sollen schneller integriert werden, sodass gerade in den Phasen des Rechtskreiswechsels ein lückenloser Übergang gestaltet werden kann.

Die KI wurden und werden landesweit so deutlich in ihrer Arbeit und Wahrnehmung aufgewertet.

Ausblick

Die über das letzte Jahrzehnt gefestigten Strukturen führen zu einer beispiellosen Zusammenarbeit mit vielen Netzwerk- und Kooperationspartnern*innen von öffentlichen und freien Integrationsakteuren*innen aus allen Lebensbereichen.

Das KI ist durch die kontinuierliche und bedarfsorientierte Arbeit in Aachen ein etablierter Partner in der Aachener Integrationsarbeit.

Die Verwaltung wird in der Sitzung das Kommunale Integrationszentrum der Stadt Aachen mündlich vorstellen.

 

 

Finanzielle Auswirkungen

JA

NEIN

x

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

x

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

vollständig

überwiegend (50% - 99%)

teilweise (1% - 49 %)

nicht

nicht bekannt


Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

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Beratungsfolge

Donnerstag, 06. Mai 2021öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Soziales, Integration und Demographie

Art
Kenntnisnahme
Ausschuß
Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie
Details
Tagesordnung