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Bewohnerparken "Ost 1" (Stolberger Straße);
hier: Ergebnisse der Voruntersuchung


Letzte Beratung
Donnerstag, 17. März 2022 (öffentlich)
Federführend
FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung, -planung und Mobilitätsinfrastruktur
Originaldokument
http://ratsinfo.aachen.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=24803

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, für die in ihrer Zuständigkeit liegenden Straßen gemäß Variante 2 eine Planung zur Einrichtung der Bewohnerparkzone „Ost 1“ (Stolberger Straße) mit der Erweiterung „V“ zu erstellen sowie zusätzlich die notwendige Bewohnerparkzone „Ost 3“ (Gneisenaustraße) weiter voranzutreiben (vgl. Anlage 2) und diese in einer Informationsveranstaltung für Bürger*innen vorzustellen.

Der Mobilitätsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, für die in seiner Zuständigkeit liegenden Straßen gemäß Variante 2 eine Planung zur Einrichtung der Bewohnerparkzone „Ost 1“ (Stolberger Straße) mit der Erweiterung „V“ zu erstellen sowie zusätzlich die notwendige Bewohnerparkzone „Ost 3“ (Gneisenaustraße) weiter voranzutreiben (vgl. Anlage 2) und diese in einer Informationsveranstaltung für Bürger*innen vorzustellen.


 

 

Erläuterungen:

  1. Ist-Situation

In der Sitzung des Mobilitätsausschusses am 6.07.2017 und in der Sitzung der Bezirksvertretung Aachen-Mitte am 21.06.2017 wurde die Zone „Ost 1“ (Anlage 1) in die Prioritätenliste aufgenommen. Gemäß der durch die politischen Gremien am 22.04.2021 beschlossenen Prioritätenliste ist zur Prüfung einer Einrichtung der Bewohnerparkzone „Ost 1“ (Stolberger Straße) als nächstes eine Parkraumerhebung durchzuführen.

Mit dem Umbau der Lützowstraße wurde eine Erweiterung der Zone „Ost1“ beschlossen. Infolge der Einrichtung von Bewohnerparkzonen in den umliegenden Gebieten hat sich der Parkdruck in dem Untersuchungsgebiet „Ost1“ deutlich erhöht. Aus diesem Grund gab es mehrere Eingaben von Anwohner*innen der Gneisenaustraße, der Eifelstraße und der Sedanstraße, in denen die Einrichtung einer Bewohnerparkzone gewünscht wurde, die auch über die Grenzen der in 2017 aufgenommenen Zone „Ost 1“ hinausgeht. Das Untersuchungsgebiet wurde aufgrund der Eingaben aus den verschiedenen Straßen vergrößert (vgl. Anlage 3).

Die Einrichtung einer einzelnen Zone vom Bahnhof Rothe Erde bis zur Peliserkerstraße ist aufgrund der maximalen Ausdehnung einer Zone von 1.000 m (§ 45 VwV-StVO) nicht möglich. Deshalb wurde seitens der Verwaltung die Abgrenzung einer weiteren Parkzone geprüft. Diese neue Zone könnte sich nördlich der Stolberger Straße bis zur bestehenden Bewohnerparkzone „Ost 2“ sowie östlich des Ostfriedhofes bis zum Wendehammer in der Gneisenaustraße erstrecken. Damit diese neue Zone, im Folgenden „Ost 3“ genannt, nicht zu klein wird, wurde zusätzlich eine Übertragung eines Teils der Parkzone „Ost 2“ in die neue Zone „Ost 3“ geprüft. Darüber hinaus muss aufgrund der Ost-West-Ausdehnung des Untersuchungsgebietes ein Teil des Adalbertsteinwegs als Erweiterung zu der benachbarten Zone „V“ eingerichtet werden. Hierdurch ergibt sich die in Anlage 2 dargestellte Zonenabgrenzung.

Um eine qualitative und quantitative Aussage zur Parkraumauslastung in dem gesamten Gebiet machen zu können, umfasst der Untersuchungsbereich der Parkraumerhebung (Anlage 3) das gesamte Wohngebiet vom Adalbertsteinweg bis zur Stolberger Straße, also sowohl den Bereich der geplanten Bewohnerparkzone „Ost 1“ (Stolberger Straße) als auch den der neu vorgeschlagenen Bewohnerparkzone „Ost 3“ (Gneisenaustraße).

Mit der Durchführung der Parkraumuntersuchung wurde ein externes Ingenieurbüro beauftragt.

  1. Gebietscharakteristik

Das Untersuchungsgebiet liegt im Osten der Aachener Innenstadt und wird grob durch die Straßen

Adalbertsteinweg im Westen, Europaplatz im Norden, Stolberger Straße im Osten und Reichsweg bzw. Eisenbahnstrecke Aachen-Köln im Süden begrenzt.

Das Gebiet grenzt im Westen an die bestehende Bewohnerparkzone „O“, im Norden an die Bewohnerparkzone „Ost 2“ und im Süden an die Bewohnerparkzone „V“.

Zum Untersuchungsgebiet gehören somit folgende Straßen:

- Adalbertsteinweg Haus Nr. 123 a - 287

- Alsenstraße

- Düppelstraße

- Eifelstraße

- Elsassplatz

- Elsassstraße Haus Nr. 7 – 125 und Haus Nr. 2a – 94

- Gneisenaustraße Haus Nr. 11 – 43 und Haus Nr. 18 – 42

- Hohenzollernplatz

- Holsteinstraße

- Joseph-von-Görres-Straße Haus Nr. 61 – 75 und Haus Nr. 60 – 90

- Leipziger Straße

- Lützowstraße

- Peliserkerstraße

- Reichsweg Haus Nr. 1 – 18

- Rudolf-Schwarz-Weg

- Schleswigstraße

- St.-Josefs-Platz

- Sedanstraße

- Steubenstraße

- Stolberger Straße Haus Nr. 7 – 187 und Haus Nr. 2 – 160

- Weißenburger Straße

Das Untersuchungsgebiet ist vorwiegend durch reine Wohnbebauung geprägt. Lediglich am Adalbertsteinweg und in der Elsassstraße sind Einzelhandelsbetriebe sowie Gastronomie vorzufinden. Des Weiteren befinden sich in der Stolberger Straße und in der Elsassstraße vereinzelte Gewerbebetriebe.

In dem Gebiet befinden sich zudem fünf Kindergärten, ein Hallenbad, zwei Schulen und zwei Sporthallen, ein Seniorenheim, diverse Arztpraxen sowie die Feuer- und Rettungswache (Hauptwache) der Feuerwehr Aachen.

Derzeit sind rund 7.494 Personen über 18 Jahren im Plangebiet gemeldet sowie 2.397 zugelassene Fahrzeuge.

Folgende Daten (siehe Anlage 4) wurden aus dem Melde- und Kfz-Zulassungsregister ermittelt (Stand 08/ 2021):

Anzahl

Gemeldete Personen >= 18 Jahre *

7.494

Zugelassene KFZ (inkl. Gewerbe)

2.397

Motorisierungsgrad (Kfz/Einwohner)

0,32

* Aufgrund der statistischen Geheimhaltung kann in diesem Bereich nicht auf Haupt- und Nebenwohnsitz

differenziert werden.

In den Gebietsstraßen waren zum Zeitpunkt der Erhebung ca. 1.397 öffentliche Parkplätze vorhanden. Der Großteil der öffentlichen Parkplätze im Untersuchungsgebiet (1.259 Parkplätze – 90,1 %) wird derzeit nicht bewirtschaftet, so dass das Parken ohne Gebühr und Zeitbeschränkung gestattet ist. Rund 138 (9,9 %) Parkstände werden von der Stadt Aachen bewirtschaftet. Diese befinden sich im Bereich der Elsassstraße Haus Nr. 37 (59 Parkplätze), Eifelstraße/Schwimmhalle Ost (68 Parkplätze), Elsassplatz Haus Nr. 2 – 8 (4 Parkplätze) und Adalbertsteinweg Haus Nr. 223 – 233 (7 Parkplätze). Des Weiteren war zu den Zeitpunkten der Bestandsaufnahme sowie der Erhebung eine Baustelle in der Weißenburger Straße Haus Nr. 21 - 23 eingerichtet, so dass etwa 4 Parkstände in diesem Bereich nicht zur Verfügung standen. Im Untersuchungsgebiet gibt es insgesamt drei Parkplätzte für Schwerbehinderte.

Aus Ortsbegehungen und unter Einbeziehung von Luftbildern wurden ca. 769 Parkplätze auf privatem Gelände ermittelt. Die Anzahl der privaten Parkmöglichkeiten umfasst alle Garagen und privaten Stellplätze (z.T. in Innenhöfen) und ist vermutlich höher, da diese Bereiche nur zum Teil einsehbar waren.

Insgesamt stehen in dem Gebiet somit ca. 2.166 Stellplätze und öffentliche Parkplätze zur Verfügung.

  1. Parkraumerhebung:

Am Mittwoch, den 27.10.2021 wurde im Untersuchungsgebiet eine Parkraumerhebung zur Erfassung des Parkgeschehens durchgeführt. Hierzu wurden in vier Zeitbereichen (6:00 Uhr, 11:00 Uhr, 17:00 Uhr und 22:00 Uhr) und außerhalb der Schul- und Semesterferien die im öffentlichen Straßenraum abgestellten Kraftfahrzeuge (Kfz) mit ihren Zulassungskennzeichen erfasst.

Datenauswertung:

Insgesamt waren im öffentlichen Straßenraum im Mittel (arithmetisches Mittel aller vier Zeiträume) 1.401 Kfz abgestellt. In den Morgenstunden (6:00 Uhr) liegt die Anzahl abgestellter Kraftfahrzeuge mit 1.360 Kfz etwas niedriger und in den Abendstunden (22:00 Uhr) mit 1.458 Kfz etwas höher als in den übrigen Erhebungszeiträumen.

Die nachfolgend aufgeführten Daten wurden für den gesamten Bereich ermittelt:

06:00 Uhr

11:00 Uhr

17:00 Uhr

22:00 Uhr

Dauerparker

Kfz

%

Kfz

%

Kfz

%

Kfz

%

Kfz

%

Gesamt Kfz

1.360

100

1.380

100

1.406

100

1.458

100

513

100

Bewohner-Kfz

582

42,8

418

30,3

503

35,8

593

40,7

204

39,8

Sonstige Kfz

778

57,2

962

69,7

903

64,2

865

59,3

309

60,2

Die Erhebungsdaten zeigen in den Morgen- und Abendstunden eine ähnliche Verteilung der Kfz auf „Bewohner*innen“ und „sonstige Kfz“. Zu beiden Zeitpunkten liegt der Anteil der Bewohner-Kfz bei ca. 40 % und der „sonstigen Kfz“ bei 57,2 % bzw. 59,3 %.

Zu allen Erhebungszeiträumen ist der Anteil der „ortsfremden“ Kraftfahrzeuge im Untersuchungsgebiet deutlich höher als der Anteil der Kraftfahrzeuge von Bewohner*innen. Um 11:00 Uhr ist der Anteil der Kfz, die nicht den Bewohner*innen des Gebietes zuzuordnen sind, mit knapp 70 % am höchsten und um 6:00 Uhr mit 57,2 % am niedrigsten. Der Anteil der Bewohner*innen-Kfz ist um 11:00 Uhr mit 30 % am niedrigsten und in den Morgenstunden (6:00 Uhr) mit knapp 43 % am höchsten.

Von den angetroffenen Kraftfahrzeugen konnten am Erhebungstag 513 Kfz als „Dauer-/Mehrfachparker*innen“ identifiziert werden. Das sind diejenigen, deren Kennzeichen in allen vier Zeitbereichen im selben Streckenabschnitt erfasst wurde, unabhängig davon, ob das Fahrzeug bewegt wurde. Hiervon entfielen 39,8 % auf die Bewohner*innen des Viertels und 60,2 % auf sonstige Kraftfahrzeuge.

Auslastung:

Die Ergebnisse der Parkraumuntersuchung zeigen – auf das gesamte Untersuchungsgebiet bezogen – eine sehr hohe Auslastung (~ 102 %) der öffentlichen Parkstände (ohne Falschparker).

Die größte Abweichung nach unten ist am St.-Josefs-Platz mit 75 % Auslastung zu erkennen und nach oben in der Schleswigstraße mit 138 % und in der Holsteinstraße mit 112 % Auslastung.

Die Mehrheit der Kraftfahrzeuge (~ 62,6 %) ist nicht den Bewohner*innen des Untersuchungsgebietes zuzuordnen. Für ein nicht zentral gelegenes städtisches Gebiet, welches vorwiegend durch reine Wohnnutzung geprägt ist, ist dies eine außergewöhnliche Verteilung. Dieses Ergebnis lässt vermuten, dass Personen, die beispielweise in den umliegenden Unternehmen tätig sind, während der Arbeitszeit ihren PKW im Untersuchungsgebiet parken. Diese Vermutung wird durch die Tatsache, dass der Anteil der „ortsfremden“ Kraftfahrzeuge in den Mittagsstunden (~ 70 % um 11:00 Uhr) am höchsten ist, unterstützt. So liegt der Anteil der „ortsfremden“ Kfz um 11:00 Uhr in der Peliserkerstraße bei 89,7 % und in der Joseph-von-Görres-Straße bei 84,1 %. Die Kraftfahrzeuge der Bewohner*innen stellen dagegen zu jedem Erhebungszeitraum die Minderheit der angetroffenen Fahrzeuge dar (30,3 % - 42,8 %).

Der Anteil der Dauer- und Mehrfachparker*innen liegt über das gesamte Untersuchungsgebiet und im Tagesmittel gesehen bei ca. 37 %. Der Anteil der „Falschparker*innen“ liegt über alle Erhebungsstrecken und im Tagesmittel bei rund 5 %.

Zusammenfassung der Erhebungsdaten:

Die erhobenen Daten belegen eine sehr hohe Auslastung (102 %) (ohne Falschparker*innen) des öffentlichen Parkraumangebotes. Gleichzeitig kann in einigen Straßen ein gewisser Anteil an „Falschparker*innen“ beobachtet werden (ca. 5 %), sodass unter Einhaltung der StVO und der Parkbeschilderung von einer höheren Auslastung des gesamten Gebietes ausgegangen werden kann. Die Mehrheit der Kraftfahrzeuge (Ø 62,8 %) ist nicht den Bewohner*innen des Untersuchungsgebietes zuzuordnen. In bestimmten Straßenabschnitten wurde die Parkraumkapazität im Tagesmittel des Erhebungstages sogar überschritten (z.B. Schleswigstraße – 138 %). Am St.-Josef-Platz oder in der Alsenstraße ist der mittlere Auslastungsgrad mit 75 % bzw. 86 % deutlich geringer.

Die Einführung einer Bewohnerparkzone kann dazu beitragen, dass die Parkraumnachfrage durch „ortsfremde“ Kraftfahrzeugführer*innen im Untersuchungsgebiet sinkt und somit die Chancen der Bewohner*innen auf einen freien öffentlichen Parkstand steigen. Dies ist insbesondere in den Morgen- und Abendstunden relevant, wenn die Bewohner*innen zu Hause sind. Zudem würden Parksuchverkehre sowie regelwidriges Parken reduziert. Dies trägt zu einer Erhöhung der Verkehrssicherheit und –beruhigung des Gebietes bei.

Gebietsabgrenzung Zone „Ost 1“

Aufgrund der maximalen Ausdehnung von 1.000 m (§ 45 VwV-StVO) ist es nicht möglich, die Zone „Ost 1“ vom Moscheeplatz bis zur westlichen Seite des Ostfriedhofes einzurichten. Daher muss ein Teil des Adalbertsteinwegs als Erweiterung zu der benachbarten Zone „V“ zugeordnet werden. Variante 1 beschreibt lediglich die Einführung der im Norden durch die Stolberger Straße begrenzten Bewohnerparkzone „Ost 1“ mit der Erweiterung der benachbarten Zone „V“.

Die darüber hinaus gehende Erweiterung der Zone „Ost 1“ nördlich der Stolberger Straße bis zur Peliserkerstraße kann aufgrund der maximalen Ausdehnung von 1.000 m (§ 45 VwV-StVO) nicht eingerichtet werden. Daher wurde seitens der Verwaltung die simultane Abgrenzung einer weiteren Parkzone „Ost 3“ (Gneisenaustraße) als Variante2 geprüft. Diese könnte das gewünschte Gebiet zwischen der Stolberger Straße, dem Ostfriedhof und der Gneisenaustraße bis hin zur bestehenden Zone „Ost 2“ abdecken.

Damit diese neue Zone „Ost 3“ nicht zu klein wird, wurde zusätzlich eine Übertragung eines Teils der Parkzone „Ost 2“ in die neue Zone „Ost 3“ geprüft. Dieser Teil der Zone „Ost 2“ bietet sich aufgrund der ausgelagerten Gewerbeflächen innerhalb der bestehenden Bewohnerparkzone als mögliche zusätzliche Fläche für die Bewohnerparkzone „Ost 3“ an. Es wird angenommen, dass sich die Anwohnenden der Bischofstraße beim Parksuchverkehr eher in östliche Richtung orientieren, während sich die Anwohnenden in der Eintracht- und Talstraße eher in westliche Richtung orientieren werden. Der durchschnittliche Auslastungsgrad liegt in den Gebieten beider Zonen („Ost 1“ und „Ost 3“) über 100 %. Gemäß § 45 StVO ist die Anordnung von Bewohnerparkvorrechten nur dort zulässig, wo mangels privater Stellflächen und aufgrund eines erheblichen allgemeinen Parkdrucks die Bewohner*innen des städtischen Quartiers regelmäßig keine ausreichende Möglichkeit haben, in ortsüblich fußläufig zumutbarer Entfernung von ihrer Wohnung einen Abstellplatz für ihr Kraftfahrzeug zu finden. Für den betrachteten Bereich kann zum jetzigen Zeitpunkt ein sehr hoher Parkdruck nachgewiesen werden. Bei einer alleinigen Einrichtung der nördlich durch die Stolberger Straße begrenzten Zone „Ost 1“ kann jedoch davon ausgegangen werden, dass sich die Parkplatznachfrage in das Gebiet der möglichen neuen Zone „Ost 3“ verlagert und das Wohngebiet noch stärker belastet wird als zum Erhebungszeitpunkt.

Verwaltungsvorschlag:

Auf Grundlage der Ergebnisse aus dem Parkraumgutachten empfiehlt die Verwaltung, gemäß Variante 2 die Abgrenzung der Zone „Ost 1“ gemäß dem vorliegenden Plan (vgl. Anlage 2) vorzunehmen und das Verfahren zur Einführung einer Bewohnerparkzone „Ost 1“ mit der Erweiterung „V“ sowie zusätzlich die mögliche Bewohnerparkzone „Ost 3“ weiter voranzutreiben. Für die drei betroffenen Bereiche sind Planungen zu erstellen und abschließend in einer gemeinsamen Informationsveranstaltung für Bürger*innen vorzustellen.


 

 

Finanzielle Auswirkungen

vorbehaltlich der Rechtskraft des Haushalts

JA

NEIN

x

PSP-Element 5-120202-900-00100-300-1 "Einrichtung Bewohnerparken“

Investive Auswirkungen

Ansatz

2022

Fortgeschriebener Ansatz 2022

Ansatz 2022 ff.

Fortgeschriebener Ansatz 2022 ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben

Deckung ist gegeben

PSP-Element 4-120202-921-9 "Einrichtung Bewohnerparken"

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2022

Fortgeschriebener Ansatz 2022

Ansatz 2022 ff.

Fortgeschriebener Ansatz 2022 ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben

Deckung ist gegeben


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

x

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

vollständig

überwiegend (50% - 99%)

teilweise (1% - 49 %)

x

nicht

nicht bekannt

Begründung:

Aus vergleichbaren Bewohnerparkzonenprojekten und dessen Evaluation in den vergangenen Jahren, wie z.B. Zone „E“, „E2“, „T“, „V“ und „Z“ kann nachgewiesen werden, dass die Einrichtung einer Bewohnerparkzone zur Entlastung der Parkplatzsituation in einem definierten Bereich beiträgt und der hohen Auslastung der Parkplätze im öffentlichen Raum entgegenwirkt.

Dabei wird die Parkraumnachfrage durch gebietsfremde Personen deutlich reduziert. Entsprechend erhöhen sich die Chancen für Bewohner*innen, im unmittelbaren Wohnumfeld einen Parkplatz zu finden. Dadurch entstehen weniger Park-Such-Verkehre innerhalb der Zone, was wiederum zu einer Reduzierung der Schadstoffemissionen beiträgt. Außerhalb der Bewohnerparkzone kann es durch mögliche Verlagerungseffekte jedoch zu einer Erhöhung der Park-Such-Verkehre kommen, so dass im Hinblick auf die Gesamtstadt die Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz nicht eindeutig ist.

 

 

Anlage/n:

  1. Übersichtsplan Bewohnerparken
  2. Zonenabgrenzung „Ost 1“
  3. Übersichtsplan Erhebungsgebiet zur Bewohnerparkzone „Ost 1
  4. Tabellen Daten KFZ- und Melderegister
  5. Bericht Parkraumerhebung
  6. Bestandsplan Parkraumerhebung



Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

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Beratungsfolge

Donnerstag, 17. März 2022Sitzung des Mobilitätsausschusses und AVV-Beirats

Art
Entscheidung
Ausschuß
Mobilitätsausschuss

Mittwoch, 09. März 2022Sitzung der Bezirksvertretung Aachen-Mitte

Art
Entscheidung
Ausschuß
Bezirksvertretung Aachen-Mitte
Details
Tagesordnung

Lutz Potrawa
13.06.2022 14:29 Uhr von Lutz Potrawa Parkausweise für Arbeitnehmende in Anwohnerparkzonen

Die Einführung von Anwohnerparkzonen hat gezeigt, dass tagsüber mehr Parkplätze zur Verfügung stehen, als benötigt.
Leider ist es Arbeitnehmenden, die morgens nach AC pendeln, nicht möglich Parkausweise zu erwerben.
Die Überlastung von Stadtgebieten ohne Anwohnerparken hat hauptsächlich mit dem Verdrängungseffekt zu tun.
Dauerparker und Anhänger trifft man besonders oft an.
Es wäre sinnvoll, auch Arbeitnehmenden mit Arbeitsplatz in einer Anwohnerparkzone die Möglichkeit zu eröffnen,
Parkausweise erwerben zu können.
Falls dies nicht möglich sein sollte, sähe sich unser Unternehmen (ca. 4 Mio EUR Umsatz/a) gezwungen, das Stadtgebiet AC zu verlassen
und die Gewerbesteuer dort zu bezahlen, wo Parken für Mitarbeitende problemlos möglich ist.