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Sanierung des Kunstrasenspielfeldes auf der Hockeyanlage Hubert-Wienen-Straße


Letzte Beratung
Donnerstag, 25. März 2021 (öffentlich)
Federführend
Fachbereich Sport
Originaldokument
http://ratsinfo.aachen.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=23018

Erläuterungen:

Der Hockey-Platz an der Hubert-Wienen-Straße wurde 1992 errichtet und ist der einzige Hockeyplatz in der Stadt Aachen. Die Hockeyanlage wurde zuletzt im Jahr 2006 saniert (neuer Kunstrasen verlegt). Der nun 14 Jahre alte Kunstrasen und noch ältere Platz weisen zwei wesentliche Mängel auf, die im Zuge der Sanierungsmaßnahme behoben werden sollen – der hohe Abnutzungsgrad des Kunstrasens und Unebenheiten in der Elastikschicht.

Der vorhandene „ungefüllte“ Hockeykunstrasen weist einen hohen Faserverlust auf, der die Wasserdurch- lässigkeit vermindert, bzw. stellenweise ganz verhindert. Verstärkt wird dies durch eingetragene Schmutzpartikel, deutlich sichtbar an der Unterseite des Kunststoffrasens, und bestehende Unebenheiten in den kleinen Senken. Wasser bleibt minutenlang auf der Fläche stehen ohne abzulaufen. Als Folge sind eine erhöhte Rutschgefahr bei Nässe zu nennen, bei trockeneren Platzverhältnissen ist die Gefahr im Rasen hängen zu bleiben erhöht.

Die o.g. Unebenheiten sind der zweite zentrale Mangel. Begehungen und Prüfungen haben ergeben, dass sich eine Vielzahl von Unebenheiten auf dem Platz befindet. Diese beeinträchtigen das Spielverhalten enorm, da die Bälle unvorhersehbar verspringen und eine präzise schnelle Ballkontrolle, die diesen Sport ausmacht, deutlich erschweren.

Die Abnutzung des Kunstrasenbelages ist auf die starke Nutzung durch die Vereine zurückzuführen.

Auf dem Platz trainieren und spielen 2 Vereine. Die meisten Nutzungszeiten hat der Aachener Hockey-Club 1906 e.V. (AHC) mit 363 Mitgliedern. In dem Verein spielen rund 200 Kinder in 11 Mannschaften. Im Erwachsenenbereich spielen im AHC sowohl Damen und Herren als auch Senioren. Es gibt auch eine Elternmannschaft. Außerdem wird der Platz vom Eilendorfer Hockey-Club e.V. mit 126 Mitgliedern genutzt. Dieser Verein hat sowohl Damen- und Herrenmannschaften als auch gemischte Mannschaften.

Da es sich bei dem Hockey-Platz an der Hubert-Wienen-Straße um den einzigen Hockeyplatz in der Stadt Aachen handelt, ist der Einzugsbereich der Mitglieder der beiden Vereine auf den gesamten Stadtbereich ausgeweitet.

Eine Sanierung ist dringend geboten, um für den Trainings- und Spielbetrieb der Vereine eine adäquate Sportanlage zur Verfügung stellen zu können.

Der Kunstrasenplatz hat eine Größe von 91 x 55 m zuzüglich Sicherheitsbereich. Die Sanierungsfläche beträgt 5.900 qm. Im Zuge der Platzsanierung wird auch die veraltete und wartungsintensive Beregnungsanlage erneuert. Die Gesamtkosten der Sanierung werden auf ca. 270.000 € geschätzt.

Entsprechende Haushaltsmittel stehen beim PSP-Element 5-080102-500-00600-900-6 Sachkonto 78310000, vorbehaltlich der Genehmigung des Haushaltsplans 2021, zur Verfügung. Die Durchführung der Maßnahme ist für Juli/August 2021 geplant.

Am 15.01.2021 wurde durch den Fachbereich Vertrags-, Vergabe- und Fördermittelmanagement (FB 60) ein Antrag bei der Bezirksregierung Köln auf Fördermittel für die geplante Sanierungsmaßnahme des Kunstrasenplatzes auf der Hockeyanlage Hubert-Wienen-Straße aus dem Landesförderprogramm „Investitionspakt zur Förderung von Sportstätten 2020 und 2021“ gestellt.

Eine Förderung in Höhe von 90% der zuwendungsfähigen Ausgaben ist möglich. Vor Beginn der Maßnahme ist die Entscheidung des Fördermittelgebers abzuwarten. Die Maßnahme soll auch dann durchgeführt werden, wenn keine Fördermittel bewilligt werden, da die Sanierung des Kunstrasenplatzes dringend erforderlich ist.


 

 

Beschlussvorschlag:

Der Sportausschuss nimmt den Sachstand zur Kenntnis und beschließt, unter dem Vorbehalt der Genehmigung des Haushaltsplans 2021, die Sanierung des Kunstrasenspielfeldes auf der Hockeyanlage Hubert-Wienen-Straße.


 

 

Finanzielle Auswirkungen

JA

NEIN

x

Investive Auswirkungen

Ansatz

2021

Fortgeschriebener Ansatz 2021

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

270.000

270.000

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folgekosten (alt)

Folgekosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Zum PSP-Element 5-080102-500-00600-900-6 Sachkonto 78310000 steht, vorbehaltlich der Genehmigung des Haushaltsplans 2021, ein Ansatz von 270.000 € für die Durchführung der Maßnahme zur Verfügung.

Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine positiv negativ nicht eindeutig

x

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering mittel groß nicht ermittelbar

Zur Relevanz der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine positiv negativ nicht eindeutig

x

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

Ovollständig

Oüberwiegend (50% - 99%)

Oteilweise (1% - 49 %)

Onicht

x nicht bekannt

Es handelt sich bei dem Vorhaben um den reinen Austausch des Materials. Er ergibt sich keine Änderung zur bestehenden Situation im Hinblick auf den Klimaschutz oder die Klimafolgeanpassung.


Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

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Donnerstag, 25. März 2021öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Sportausschusses

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Ausschuß
Sportausschuss
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