Wahl des Naturschutzbeirates bei der unteren Naturschutzbehörde der Stadt Aachen
- Letzte Beratung
- Mittwoch, 23. Juni 2021 (öffentlich)
- Federführend
- FB 36 - Fachbereich Klima und Umwelt
- Originaldokument
- http://ratsinfo.aachen.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=23374
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz nimmt die Ausführungen zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen den Naturschutzbeirat bei der unteren Naturschutzbehörde in der vorgelegten Form zu wählen.
Der Rat der Stadt Aachen wählt den Naturschutzbeirat bei der unteren Naturschutzbehörde gemäß der Empfehlung des Ausschusses für Umwelt und Klimaschutz.
Erläuterungen:
Zur unabhängigen Vertretung der Belange von Natur und Landschaft ist bei den unteren Naturschutzbehörden ein Beirat zu bilden und zu wählen.
Die Naturschutzbeiräte sollen bei Schutz, Pflege und Entwicklung der Landschaft mitwirken und dazu
- den zuständigen Behörden und Stellen Vorschläge und Anregungen unterbreiten,
- der Öffentlichkeit die Absichten und Ziele von Landschaftspflege und Naturschutz vermitteln und
- bei Fehlentwicklungen in der Landschaft entgegenwirken
Die Wahl des Naturschutzbeirates richtet sich nach § 70 des Gesetzes zum Schutz der Natur in Nordrhein-Westfalen (Landesnaturschutzgesetz NRW – LnatSchG NRW) in der jeweils geltenden Fassung i. V. m. § 1 und 2 der Verordnung zur Durchführung des Landesnaturschutzgesetzes NRW (DVO-LNatSchG NRW).
Die Amtsdauer des bisherigen Beirates endete im August 2020. Die Mitglieder und die Stellvertreterinnen/Stellvertreter üben ihr Amt bis zum Zusammentritt des neuen Beirates aus. Der bisherige Vorsitzende bleibt bis zur Wahl der/des neuen Vorsitzenden in seinem Amt.
Der neu zu wählende Beirat setzt sich aus 16 Mitgliedern zusammen und wird für die Dauer der Wahlzeit der Vertretungskörperschaft auf Vorschlag der Verbände gewählt. Er setzt sich zusammen aus:
- drei Vertretern/innen der Landesgemeinschaft Naturschutz und Umwelt Nordrhein-Westfalen e.V. (LNU),
- je zwei Vertretern/innen des Naturschutzbundes Deutschland e.V. (NABU) und des Bundes für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V. (BUND),
- einem/er Vertreter/in der Schutzgemeinschaft Deutscher Wald (SDW),
- zwei Vertretern/innen des regional zuständigen Landwirtschaftsverbandes,
- einem/er Vertreter/in des Waldbauernverbandes Nordrhein-Westfalen e.V.,
- einem/er gemeinsamen Vertreter/in des Landesverbandes Gartenbau Rheinland e.V., des Landesverbandes Gartenbau Westfalen-Lippe e.V. und des Provinzialverbandes Rheinischer Obst- und Gemüsebauer e.V.
- einem/er gemeinsamen Vertreter/in der nach § 52 Landesjagdgesetz Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.Dezember 1994 (GV.NRW.S.2), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 12.Mai 2015 (GV.NRW.S.448; ber.S.629) geändert worden ist, anerkannten Vereinigung der Jäger,
- einem/er Vertreter/in des Fischereiverbandes Nordrhein-Westfalen e.V.,
- einem/er Vertreter/in des Landessportbundes Nordrhein-Westfalen e.V. und
- einem/er gemeinsamen Vertreter/in des Imkereiverbandes Rheinland e.V. und des Landesverbandes Westfälischer und Lippischer Imker e.V.
In den Beirat sollen nur Personen bestellt oder gewählt werden, die ihre Wohnung im Bezirk der Stadt Aachen haben. Bedienstete der Stadt Aachen dürfen dem Beirat nicht angehören.
Sofern Kandidaten mit Wohnsitz außerhalb von Aachen, aber mit guten Orts- und Fachkenntnissen über den Naturraum in Aachen benannt wurden, wurden diese Vorschläge von der unteren Naturschutzbehörde für die Wahl aufgenommen. Keine der genannten Personen sind Bedienstete der Stadt Aachen.
Folgende Kandidatenvorschläge sind nach Aufforderung durch die untere Naturschutzbehörde eingegangen:
Für die Landesgemeinschaft Natur und Umwelt NRW (LNU)(Adressen entfernt, Anm. d. Mod.):
Herr Prof. Dr. Hermann Wagner
Herr Dr. Uwe Koch
Herr Joachim Dautzenberg
Herr Dr. Georg Stoll
Herr Dr. Bernd Krott
Frau Monika Nelißen
Herr Martin Comuth
Frau Heike Kussinger-Stankovic
Herr Herbert Klinkenberg
Für den Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND):
Herrn Peter Slevogt
Herr Ralf Güttes
Frau Ute Ranft
Herr Dieter Formen
Frau Sibille Lohmann
Herr Dr. Rainer Moormann
Für den Naturschutzbund Deutschland (NABU):
Herr Claus Mayr
Herr Ulrich Schwenk
Herr Dr. Manfred Aletsee
Frau Dr. Gudrun Maxam
Frau Ursula Morgenroth
Herr Michael Heubel
Für den Rheinischen Landwirtschaftsverband:
Herr Georg Grooten
Frau Elisabeth Jung
Frau Yvonne Hogen
Herr Wilhelm Koch
Herr Bernhard Nellessen
Herr Bernd Pitz
Für den Imkereiverband Rheinland e.V.:
Herr Georg Bündgens
Herr Simon Kouril
Frau Kathleen Zarger
Für den Landessportbund NRW e.V.:
Frau Nadine Frey
Herr Philipp Nawrocki
Frau Samira Jansen
Für den Fischereiverband NRW e.V.:
Herr Herbert Brandt
Herr Rüdiger Schaaf
Herr Albert Ullrich
Für den Landesjagdverband NRW:
Herr Dr. Uwe Laurien
Herr Peter Podborny
Frau Columbine Stuhlmann
Landesverband Gartenbau Rheinland e.V.
Herr Hans Leo Herpertz
Herr Franziskus Stephan
Herr Heinz Günter Arnouts
Für den Waldbauernverband:
Herr Alexander von Frantzius
Herr Charles Russel
Herr Max Freiherr Spies von Büllesheim
Für die Schutzgemeinschaft Deutscher Wald:
Herr Fabian Noppeney
Frau Ute Noppeney
Herr Frank Radermacher
Für jedes Mitglied des Beirates ist eine Stellvertreterin bzw. ein Stellvertreter zu wählen. Für die Wahl der Mitglieder des Beirates ist mindestens die doppelte Anzahl von Bewerberinnen bzw. Bewerbern vorzuschlagen. Entsprechendes gilt für die Wahl der Stellvertreterinnen bzw. Stellvertreter. Die bei der Wahl zum Mitglied des Beirates nicht berücksichtigten Bewerberinnen bzw. Bewerber können bei der Wahl der Stellvertreterinnen bzw. Stellvertreter erneut zur Auswahl gestellt werden.
Die Mitglieder des Beirates bei der unteren Naturschutzbehörde werden vom Rat der Stadt Aachen für die Dauer dessen Amtszeit gewählt. Die Mitglieder des Rates können sich zur Besetzung des Beirates auf einen einheitlichen Wahlvorschlag einigen. Zur Annahme dieses Wahlvorschlages ist ein einstimmiger Beschluss ausreichend. Kommt ein einheitlicher Wahlvorschlag nicht zustande, so findet die Wahl gem. § 50 Abs. 2 der Gemeindeordnung statt. Danach werden Wahlen, wenn das Gesetz nichts anderes bestimmt oder wenn niemand widerspricht, durch offene Abstimmung, sonst durch Abgabe von Stimmzetteln vollzogen. Nein-Stimmen gelten als gültige Stimmen. Erreicht niemand mehr als die Hälfte der Stimmen, so findet zwischen den Personen, welche die beiden höchsten Stimmzahlen erreicht haben, eine engere Wahl statt. Gewählt ist, wer in dieser engeren Wahl die meisten Stimmen auf sich vereinigt. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los.
.
Es wurde im Vorfeld seitens der unteren Naturschutzbehörde gemeinsam mit den Fraktionen folgender einheitlicher Wahlvorschlag erarbeitet, welcher nun zur Abstimmung gelangt:
|
|
Mitglied |
Stellvertreterin/Stellvertreter |
Landesgemeinschaft Natur und Umwelt NRW (LNU)
|
|
1. Prof. Dr. Hermann Wagner ... ...
2. Dr. Uwe Koch ... ...
3. Joachim Dautzenberg ... ... |
Dr. Georg Stoll ... ...
Dr. Bernd Krott ... ...
Monika Nelißen ... ... |
Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) |
|
4. Peter Slevogt ... ...
5. Ralf Güttes ... ...
|
Ute Ranft ... ...
Dieter Formen ... ... |
Naturschutzbund Deutschland (NABU) |
|
6. Claus Mayr ... ...
7. Ulrich Schwenk ... ... |
Dr. Manfred Aletsee ... ...
Dr. Gudrun Maxam ... ... |
Rheinischer Landwirtschaftsverband |
|
8. Georg Grooten ... ...
9. Elisabeth Jung ... ...
|
Yvonne Hogen ... ...
Wilhelm Koch ... ... |
Imkereiverband Rheinland e.V. |
|
10. Georg Bündgens ... ...
|
Simon Kouril ... ... |
Landessportbund NRW e.V. |
|
11. Nadine Frey ... ...
|
Philipp Nawrocki ... ... |
Fischereiverband NRW e.V. |
|
12. Herbert Brandt ... ...
|
Rüdiger Schaaf ... ...
|
Landesjagdverband NRW
|
|
13. Dr. Uwe Laurien ... ... |
Peter Podborny ... ... |
Landesverband Gartenbau Rheinland e.V. |
|
14. Hans Leo Herpertz ... ...
|
Franziskus Stephan ... ... |
Waldbauernverband |
|
15. Alexander von Frantzius ... ...
|
Charles Russel ... ... |
Schutzgemeinschaft Deutscher Wald |
|
16. Fabian Noppeney ... ...
|
Ute Noppeney ... ... |
Finanzielle Auswirkungen
|
JA |
NEIN |
|
|
|
X |
|
|
|||||||
Investive Auswirkungen |
Ansatz 20xx |
Fortgeschriebener Ansatz 20xx |
Ansatz 20xx ff. |
Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. |
Gesamtbedarf (alt) |
Gesamtbedarf (neu) |
|
Einzahlungen |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
|
Auszahlungen |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
|
Ergebnis |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
|
+ Verbesserung / - Verschlechterung |
0 |
0 |
|
||||
|
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden |
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden |
|||||
|
|||||||
konsumtive Auswirkungen |
Ansatz 20xx |
Fortgeschriebener Ansatz 20xx |
Ansatz 20xx ff. |
Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. |
Folge-kosten (alt) |
Folge-kosten (neu) |
|
Ertrag |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
|
Personal-/ Sachaufwand |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
|
Abschreibungen |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
|
Ergebnis |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
|
+ Verbesserung / - Verschlechterung |
0 |
0 |
|
||||
|
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden |
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden |
|||||
Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):
Klimarelevanz
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine |
positiv |
negativ |
nicht eindeutig |
X |
|
|
|
Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering |
mittel |
groß |
nicht ermittelbar |
X |
|
|
|
Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine |
positiv |
negativ |
nicht eindeutig |
X |
|
|
|
Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering |
|
|
unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) |
mittel |
|
|
80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
|
|
mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
gering |
|
|
unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) |
mittel |
|
|
80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
|
|
mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
|
|
|
vollständig |
|
|
|
überwiegend (50% - 99%) |
|
|
|
teilweise (1% - 49 %) |
|
|
|
nicht |
|
|
|
nicht bekannt |
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