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Stiftung Armenfonds - Überplanmäßige Mittelbereitstellung für Sicherungsmaßnahmen Gut Kuckesrath


Letzte Beratung
Dienstag, 31. August 2021 (öffentlich)
Federführend
FB 20 - Fachbereich Finanzsteuerung
Originaldokument
http://ratsinfo.aachen.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=23739

Beschlussvorschlag:

Der Finanzausschuss stimmt einer Entnahme aus der freien Rücklage der Stiftung Armenfonds in Höhe von 15.000 € zur Durchführung der Sicherungsmaßnahmen auf dem Gut Kuckesrath zu.

 

 

Erläuterungen:

Ein Gutachten zum Gut Kuckesrath zeigt dringende Maßnahmen auf, die zur Sicherung der Gebäudeteile notwendig sind und keinen Aufschub dulden. Hierbei handelt es sich konkret um die Sicherung des Dachstuhls (Anbau Kuhstall) aus statischer Sicht. Außerdem sind Mauerarbeiten an der Giebelwand und Tür, sowie Arbeiten am Dach der Giebelwand notwendig. Dabei handelt es sich um eine bauliche Verbindung zwischen Wohnhaus und Scheune unter der die Hofeinfahrt verläuft. Durch die geplanten Sicherungsmaßnahmen wird der Brandschutz des Wohnhauses verbessert.

Die Kosten für diese Sicherungsmaßnamen werden mit 25.000 € veranschlagt.

Die Mittel hierfür stehen im laufenden Haushaltsjahr nicht zur Verfügung. Da sich der Pächter mit 10.000 € an den Maßnahmen beteiligen muss, verbleibt ein Betrag in Höhe von 15.000 €, der aus der freien Rücklage der Stiftung Armenfonds zu entnehmen ist. Die Entnahme ist sowohl aus steuerrechtlicher als auch aus operativer Sicht möglich.

Die freie Rücklage der Stiftung gemäߧ 62 Abs.1 Nr. 3 dient dazu, dauerhaft das Vermögen der Stiftung zu vermehren, um die Leistungserhaltung sicherzustellen oder zu einem späteren Zeitpunkt für satzungsmäßige Zwecke verwendet zu werden.

Zum 31.12.19 betrugen die Mittel in der freien Rücklage der Stiftung Armenfonds 1.694.238,53 €.

Es sind also ausreichende Mittel vorhanden, um den Betrag in Hohe von 15.000 € zur Verfügung zu stellen.

 

 

Finanzielle Auswirkungen

JA

NEIN

x

Investive Auswirkungen

Ansatz

2021

Fortgeschriebener Ansatz 2021

Ansatz 2022 ff.

Fortgeschriebener Ansatz 2022 ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2021

Fortgeschriebener Ansatz 2021

Ansatz 2022 ff.

Fortgeschriebener Ansatz 2022 ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

Eine Deckung im laufenden Haushaltsjahr ist nicht vollständig möglich, sodass eine Entnahme aus der freien Rücklage der Stiftung Armenfonds in Höhe von 15.000 € erforderlich ist.


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

x

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

vollständig

überwiegend (50% - 99%)

teilweise (1% - 49 %)

nicht

nicht bekannt


Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

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Beratungsfolge

Dienstag, 31. August 2021öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Finanzausschusses

Art
Entscheidung
Ausschuß
Finanzausschuss
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