Beschluss über eine Veränderungssperre im Planbereich an der Nizzaallee
(Flurstücke 1941 und 1942, Flur 70, Gemarkung Aachen) im Stadtbezirk Aachen-
Mitte
- Letzte Beratung
- Mittwoch, 01. September 2021 (öffentlich)
- Federführend
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung, -planung und Mobilitätsinfrastruktur
- Originaldokument
- http://ratsinfo.aachen.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=23972
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt beschließt gemäß § 14 Abs. 1 und § 16 Abs. 1 BauGB die als Anlage beigefügte Satzung über eine Veränderungssperre im Planbereich an der Nizzaallee, (Flurstücke 1941 und 1942, Flur 70, Gemarkung Aachen) im Stadtbezirk Aachen-Mitte.
Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses.
Erläuterungen:
Mit Vorlage FB 61/0197/WP18 wurde dem Rat eine Satzung über eine Veränderungssperre im Bereich der Nizzaallee zu Beschlussfassung vorgelegt. In dem Satzungsentwurf, der dieser Vorlage beigefügt war, sind der Satzungstext und der Plan, der den Geltungsbereich darstellt, nicht einheitlich bezeichnet.
Aus Rechtssicherheitsgründen werden der Titel der Satzung und die Bezeichnung des Plans angepasst und vereinheitlicht.
Die Verwaltung empfiehlt, die Veränderungssperre in der mit dieser Tischvorlage vorgelegten Fassung zu beschließen.
Finanzielle Auswirkungen
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JA |
NEIN |
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x |
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Investive Auswirkungen |
Ansatz 20xx |
Fortgeschriebener Ansatz 20xx |
Ansatz 20xx ff. |
Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. |
Gesamtbedarf (alt) |
Gesamtbedarf (neu) |
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Einzahlungen |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
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Auszahlungen |
0 |
0 |
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0 |
0 |
0 |
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Ergebnis |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
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+ Verbesserung / - Verschlechterung |
0 |
0 |
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Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden |
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden |
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konsumtive Auswirkungen |
Ansatz 20xx |
Fortgeschriebener Ansatz 20xx |
Ansatz 20xx ff. |
Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. |
Folge-kosten (alt) |
Folge-kosten (neu) |
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Ertrag |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
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Personal-/ Sachaufwand |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
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Abschreibungen |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
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Ergebnis |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
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+ Verbesserung / - Verschlechterung |
0 |
0 |
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Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden |
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden |
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Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):
Klimarelevanz
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine |
positiv |
negativ |
nicht eindeutig |
x |
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Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering |
mittel |
groß |
nicht ermittelbar |
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Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine |
positiv |
negativ |
nicht eindeutig |
x |
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Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering |
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unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) |
mittel |
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80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
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mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
gering |
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unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) |
mittel |
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80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
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mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
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vollständig |
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überwiegend (50% - 99%) |
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teilweise (1% - 49 %) |
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nicht |
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nicht bekannt |
Anlage/n:
Satzungstext
Geltungsbereich
Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.
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Beratungsfolge
Mittwoch, 01. September 2021öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Rates der Stadt Aachen
- Art
- Entscheidung
- Ausschuß
- Rat der Stadt Aachen
- Details
- Tagesordnung