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Nutzungskonzept für das Kloster Lousberg
Ratsantrag der SPD Fraktion vom 14.12.2021, Nr. 212/18


Letzte Beratung
Donnerstag, 05. Mai 2022 (öffentlich)
Federführend
Dezernat III
Originaldokument
http://ratsinfo.aachen.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=24997

Beschlussvorschlag:

Der Wohnungs- und Liegenschaftsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung über ein mögliches Nutzungskonzept für das Kloster Lousbergstr. 14 zur Kenntnis.

Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung über ein mögliches Nutzungskonzept für das Kloster Lousbergstr. 14 zur Kenntnis.

Der Ratsantrag der SPD Fraktion vom 14.12.2021, Nr. 212/18 gilt damit als behandelt.


 

 

Erläuterungen:

Der Vorlage liegt der Ratsantrag Nr. 212/18 der SPD-Fraktion „Nutzungskonzept für das Kloster Lousberg“ vom 14.12.2021 zugrunde. In diesem „[…] wird (die Verwaltung) beauftragt, ein Nutzungskonzept für das Kloster Lousberg inklusive Finanzierung und personeller Anforderungen zu entwickeln. Hierbei ist auf die besonderen sozialräumlichen Eigenschaften des Quartiers sowie auf die stadtweiten Bedarfe Rücksicht zu nehmen.“ In der Antragsbegründung wird insbesondere eine langfristige Nutzung im städtischen Gesamtinteresse sowie die Frage nach der Finanzierung einer solchen Nutzung formuliert.

Das Objekt an der Lousbergstraße 14 wurde Ende 2021 im Rahmen eines Insolvenzfalles und dem hieran anknüpfenden Bieter*innenverfahren zum Verkauf angeboten. In diesem Kontext hat die Stadt Aachen vorbehaltlich der Genehmigung durch den Rat ein Angebot für das 4.854m² große Grundstück Gemarkung Aachen, Flur 70, Nr. 2257 über 2.700.00,00 € abgegeben. Das Bieter*innenverfahren wurde vom Insolvenzverwalter jedoch vorzeitig gestoppt. Aufgrund dessen wurde in der Ratssitzung vom 15.12.2021 keine inhaltlich weitergehende Entscheidung getroffen.

Grundsätzlich bleibt festzuhalten, dass das betroffene Objekt in den letzten Jahren wenig bis gar nicht mehr gepflegt wurde und erste Schäden zu beanstanden sind. Bei der Erarbeitung eines tragfähigen Nutzungskonzepts sind darüber hinaus nicht nur stadtökologische Faktoren (u. a. Kaltabflüsse, Versiegelung und Baumbestand), sondern auch das Denkmalrecht zu berücksichtigen, da große Teile des 1869 erbauten Klosters unter Schutz stehen. Der Bebaubarkeit des Grundstücks als auch den zu entwickelnden Nutzungsszenarien für die vorhandenen Gebäude sind daher enge Grenzen gesetzt.

Eine ausführliche Chronologie und Beschreibung der mit einer Bebauung beziehungsweise Nachnutzung verbundenen Herausforderungen ist der entsprechenden Vorlage aus der Sitzung des Planungsausschusses vom 26.08.2021 zu entnehmen. Die in dieser Sitzung beschlossenen und über den Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplans Rütscher Straße / Nizzaallee vom 08.10.2020 formulierten Planungsziele hinausgehenden Punkte sind zu beachten.

In der Zwischenzeit wurden mehrere Nutzungskonzepte für das Kloster in der Lousbergstraße an die Verwaltung herangetragen. Diese reichen von einem „Integrativen Gesundheitszentrum“ mit Fokus auf ganzheitliche Versorgung bei chronischen Krankheitsbildern bis hin zu einem Bürger*innenprojekt mit dem Ziel, den vergangenen Charakter als identitätsstiftenden Ort für das Viertel aufzugreifen und einer denkmalgerechten Nutzung zuzuführen. Diese sieht u. a. eine geteilte Nutzung als Wohn- und Arbeitsraum sowie der Etablierung als „Quartierszentrum“ vor.

Hinsichtlich der Finanzierung wurde von den Ideengeber*innen auf unbestimmte Förderungen seitens des Landes Nordrhein-Westfalen und der Stadt Aachen verwiesen oder keine Vorschläge für eine tragfähige Lösung gemacht. Beispiele wie das in Aachen-Nord entstandene Stadtteilzentrum DEPOT Talstraße machen jedoch deutlich, dass insbesondere eine nachhaltige Nutzung und der Betrieb als mögliches „Quartierszentrum“ nicht ohne entsprechende Zuschüsse von städtischer Seite zu leisten sind.

Es bleibt festzuhalten, dass vor der Erstellung eines tragfähigen Nutzungskonzeptes für das Kloster Lousbergstr. 14 weitreichendere Informationen notwendig sind, die aufgrund der aktuellen Situation und der vorherrschenden Dynamik zwischen Besetzer*innen und Insolvenzverwalter nicht eingeholt werden können. Eine notwendige ausführliche Begutachtung der Fläche und der Gebäude im speziellen, durch einzelne Fachbereiche der Verwaltung sind aktuell undurchführbar (u. a. hat der Insolvenzverwalter den Zugang zu dem betroffenen Objekt verweigert). Eine solche Begutachtung ist jedoch grundlegende Voraussetzung für die Einschätzung der Tauglichkeit einer beispielsweise viel diskutierten Wohnnutzung und einer hiermit verbundenen Finanzierung.

Die Erarbeitung eines solchen tragfähigen Konzepts bindet in der Regel über mehrere Dezernate hinweg ein hohes Maß an Kapazitäten. Aktuell sind jedoch zahlreiche Fachbereiche in die planerische als auch konzeptionelle Entwicklung entscheidender Großprojekte in der Stadt involviert (z. B. Büchel, östliche Innenstadt, Aachen Nord, Campusentwicklungen, Rothe Erde Continentalgelände, Sportpark Soers, Bushof Aachen etc.).

Vor dem Hintergrund der unklaren Situation rund um das Insolvenzverfahren, fehlender und noch umfangreich zu ermittelnder Information über den Zustand und die baulichen Möglichkeiten des Klosters sowie einem großen Bedarf an städtischen Kapazitäten, die zurzeit in wegweisenden Projekten gebunden sind, empfiehlt die Verwaltung von der Teilnahme an einem erneuten Bieter*innenverfahren abzusehen.


 

 

Finanzielle Auswirkungen

JA

NEIN

x

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

x

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

vollständig

überwiegend (50% - 99%)

teilweise (1% - 49 %)

nicht

nicht bekannt

 

 

Anlage/n:

Ratsantrag 212/18



Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

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Weitere zu dieser Vorlage gefundene Ortsangaben

  • Nizzaallee
  • Lousbergstraße
  • Rütscher Straße
  • Büchel
  • Talstraße

Beratungsfolge

Donnerstag, 05. Mai 2022Sitzung des Planungsausschusses

Art
Entscheidung
Ausschuß
Planungsausschuss

Dienstag, 05. April 2022Sitzung des Wohnungs- und Liegenschaftsausschusses

Art
Entscheidung
Ausschuß
Wohnungs- und Liegenschaftsausschuss
Details
Tagesordnung