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Jugendberufshilfe der Stadt Aachen - Sachstand und Perspektiven


Letzte Beratung
Dienstag, 14. März 2023 (öffentlich)
Federführend
FB 45 - Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
Originaldokument
http://ratsinfo.aachen.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=26635

Beschlussvorschlag:

  1. Der Kinder- und Jugendausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

  1. Der Ausschuss für Schule und Weiterbildung nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.


 

 

Erläuterungen:

Die Jugendberufshilfe hat zuletzt in der gemeinsamen Sitzung des Kinder- und Jugendausschusses und des Ausschusses für Schule und Weiterbildung am 02.11.2021 über ihre Arbeit berichtet.

Der vorliegende Bericht möchte insbesondere über die Entwicklung im Bereich der drittmittel-geförderten Maßnahmen sowie über die Bedarfslagen in Bezug auf die Jugendsozialarbeit im Kontext Übergang Schule und Beruf informieren.

  1. Die städtische Jugendberufshilfe als verlässlicher Maßnahmeträger

Seit Bestehen der Jugendberufshilfe (1983/84) werden durch sie berufsorientierende und -begleitende Maßnahmen mit Fördermitteln u.a. des Landes Nordrhein Westfalen, der Bundesagentur für Arbeit, des Jobcenters und des Landschaftsverbands Rheinland umgesetzt.

Bis 2011 wurden sogenannte Jugend – Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen, Aktivierungsmaßnahmen und die Vorläufer der Berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahmen (BVB) angeboten. Auch gehörten die Berufsausbildungen in außerbetrieblichen Einrichtungen (BAE) und das Sonderprogramm Ausbildung NRW dazu. Parallel hinzu kamen die Kompetenzchecks NRW und die Angebote zur „Vertieften Berufsorientierung“ nach § 33 SGB III. Dies waren die Vorläufer zu „STARTKLAR!“ – das Berufsorientierungsprogramm in NRW und für das derzeitige Landesprogramm „Kein Abschluss ohne Anschluss im Übergang Schule -Beruf, NRW“ (KAoA).

Erstmalig im Jahr 2010 beteiligte sich die Jugendberufshilfe im Trägerverbund an einer Ausschreibung für die Maßnahme „Berufseinstiegsbegleitung-Bildungsketten“ (BerEb-BK). Im Jahr 2015 folgte nach erfolgreicher Bewerbung in Kooperation mit dem Träger IN VIA Aachen e.V. der Zuschlag für die Maßnahme „Assistierte Ausbildung“ (AsA).

Seitdem bewirbt sich die Jugendberufshilfe in Kooperation mit anderen Bildungsträgern in der Stadt Aachen kontinuierlich auf die für sie relevanten Ausschreibungen der Bundesagentur für Arbeit.

Voraussetzung ist eine Trägerzulassung nach einem Zertifizierungsverfahren gemäß der Akkreditierung– und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung (AZAV). Die Jugendberufshilfe ist seit 2012 zertifiziert und wird jährlich auditiert. Alle fünf Jahre muss die Trägerzulassung mittels eines umfangreichen dokumentierten Qualitätsmanagements neu erworben werden.

Die Maßnahmen werden (zum Teil jährlich) von der Bundesagentur für Arbeit durch das Regionale Einkaufszentrum (REZ) ausgeschrieben. Neben konkreten Vorgaben bzüglich der Gliederung des Konzeptes und der inhaltlichen Ausgestaltung bestehen Anforderungen beispielweise zum zeitlichen Umfang sowie zur personellen, technischen und räumlichen Ausstattung.

Grundlage für den Zuschlag durch das REZ sind insbesondere folgende Kriterien:

  • Qualität des Konzeptes
  • Übergangs- bzw. Abbruchquoten (Erfolge)
  • Wirtschaftlichkeit des Angebotes (kalkulierter Preis pro Teilnehmer*in)

Bei vergleichbarer Qualität der eingereichten Konzepte und ähnlicher Erfolgserwartung entscheidet letztlich der Preis. Ein zentraler Faktor der Preisgestaltung sind die Personalkosten.

Um den Zuschlag für die durch das REZ im Auftrag der Bundesagentur für Arbeit Aachen – Düren ausgeschriebenen Maßnahmen konkurrieren in der Regel unterschiedliche Träger sowohl in Aachen ansässige als auch überregionale öffentliche, gemeinnützige sowie privat-gewerbliche Träger.

  1. Verlust von Maßnahmen nach erfolgloser Teilnahme an Ausschreibungen

Die Assistierte Ausbildung wurde 2020 von der Bundesagentur für Arbeit als AsA Flex neu ausgeschrieben. Die Jugendberufshilfe in Bietergemeinschaft mit dem Träger IN VIA Aachen e.V. erhielt keinen erneuten Zuschlag. Grund war das Vorliegen eines anderen, preisgünstigeren Angebots.

In 2022 wurde für die Kohorte der 9. Jahrgangsstufe ab 01.02.2023 die Berufseinstiegsbegleitung (an sechs Schulen mit insgesamt 53 Plätzen) und einer Laufzeit von drei Jahren neu ausgeschrieben. Die Jugendberufshilfe reichte im Verbund mit dem Bildungsträger Kolping – Bildungswerk Aachen gGmbH ein Angebot ein. Der Zuschlag erfolgte auch hier mit gleicher Begründung an einen anderen Bildungsträger.

Diese Entwicklung wird insbesondere bedauert, da es sich bei der Assistierten Ausbildung“ und der Berufseinstiegsbegleitung um Maßnahmen handelt, die sehr gut in das Portfolio der Jugendberufshilfe passen. Beide Maßnahmen sind bestens geeignet, beeinträchtigte oder benachteiligte junge Menschen mit einem Unterstützungsbedarf zu fördern, um die soziale und berufliche Integration zu ermöglichen. Zudem verfügt die Jugendberufshilfe über die für eine gelingende Umsetzung notwendigen erfahrenen Fachkräfte unterschiedlicher Professionen, um diese Maßnahmen kompetent umsetzen zu können.

  1. Kommunal finanzierte Angebote

Neben den drittmittelfinanzierten Maßnahmen bietet die Jugendberufshilfe

  • Unterstützungsangebote und Deutschförderung für Seiteneinsteiger*innen an Berufskollegs
  • Berufsbezogene Deutschförderung für Auszubildende mit Zuwanderungshintergrund
  • Nachgehende Betreuung von jungen Menschen, die bereits die Maßnahmen aus unterschiedlichen Gründen frühzeitig verlassen oder aber beendet haben
  • Bedarfsgerechte, individuelle Beratung zum Einstieg in Ausbildung/Beruf
  • Bewerbungstraining
  • Bereitstellung von Praktika für Schüler*innen, die noch nicht betriebsfähig sind.

Darüber hinaus ist sie vertreten durch die Teamleiterin - Teil der Jugendberufsagentur (JBA) gemäß Kooperationsvertrag zur Zusammenarbeit der Rechtskreise SGB II, SGB III, SGB VIII.

Sie zielt auf eine ganzheitliche und vernetzte Betreuung von jungen Hilfebedürftigen in den drei Rechtskreisen. Zugrunde liegt der gesetzliche Auftrag der Jugendsozialarbeit gemäß § 13 SGB VIII. r die konkrete Arbeit mit den jungen Menschen ist eine Sozialarbeiterin der Jugendberufshilfe in Vollzeit eingesetzt.

  1. Personalressource der Jugendberufshilfe

Die Jugendberufshilfe unterzog sich einer mehrjährigen Organisationsüberprüfung mit dem Ergebnis, dass mehr pädagogisches Personal benötigt wird, um die Bandbreite der Projekte parallel zu den grundständigen Aufgaben gemäß § 13 SGB VIII bedarfsgerecht und zielführend erfüllen zu können.

Auch wenn durch Drittmittelgeber geförderte Maßnahmen wegfallen, gibt es, wie weiter unten dargestellt, einen hohen Bedarf an kontinuierlichen Unterstützungsleistungen für junge Menschen im Übergang Schule zum Beruf.

Die Jugendberufshilfe verfügt derzeit über

  • 12 Sozialarbeiter*innen/Sozialdagog*innen
  • 3 Lehrkräfte in Teilzeit (2 x Deutsch mit DaF/DaZ Zertifizierung, 1 x Mathematik)
  • 5 Ausbilder*innen in unterschiedlichen Gewerken (ohne IT)
  • 4 Verwaltungskräfte (auf 2 VZÄ) und
  • 1 Teamleitung

Angestrebt ist die Einstellung einer Lehrkraft für Informatik oder eines Ausbilders/einer Ausbilderin für Informationstechnik, um junge Menschen zeitgemäß in ihrer Medienkompetenz fördern zu können.

  1. Aktuelle Bedarfe und Anfragen an die Jugendberufshilfe
  • Mit der Durchführung der Maßnahmen „Assistierte Ausbildung“ und „Berufseinstiegsbegleitung“ stieg der Bekanntheitsgrad und die Anerkennung der Arbeit der Jugendberufshilfe von Seiten der kooperierenden Schulen und beteiligten Ausbildungsbetriebe. Im vergangenen Jahr häuften sich die Anfragen von Ausbildungsbetrieben mit der Bitte um Unterstützung der Auszubildenden hinsichtlich der Bewältigung des Alltags, Verbesserung der Sozialkompetenzen, Aufarbeitung der Lücken im Berufsschulunterricht und der Prüfungsvorbereitung.

Hinweise der Mitarbeitenden der Jugendberufshilfe auf die Angebote anderer Träger, wie zum Bei-spiel AsA Flex“ verliefen oftmals ins Leere, da die Betriebe die Unterstützung durch den bereits bekannten Kooperationspartner wünschten. Die Jugendberufshilfe versucht entsprechend ihrer begrenzten personellen Ressourcen den Betrieben entgegenzukommen und die Auszubildenden zu unterstützen.

  • Aufgrund des Fachkräftemangels sind zunehmend mehr Ausbildungsbetriebe bereit jungen Menschen eine Ausbildung zu ermöglichen, obwohl sie schulische Probleme haben oder soziale Kompetenzen noch zu fördern sind. Zur Unterstützung der Betriebe bedarf es enger Kooperationen mit Partnern aus der Jugendsozialarbeit zur Erreichung des gemeinsamen Ziels, jungen ausbildungswilligen Menschen einen Ausbildungsabschluss zu ermöglichen.
  • In der „Berufseinstiegsbegleitung“ wünschen sich die Schulen – entgegen der Praxis - Stabilität und Kontinuität in der Zuständigkeit außerschulischer Kooperationspartner. Die Berufseinstiegs-begleiterinnen der Jugendberufshilfe sind nach kurzer Zeit in den multiprofessionellen Teams der Schule integriert. Sie haben den Blick auf die Unterstützungsbedarfe der Schüler*innen, verfügen über gute Kontakte zu potentiellen Ausbildungsbetrieben, arbeiten vertrauensvoll mit der Berufsberatung zusammen und kennen die Bildungsgänge der Berufskollegs.
  • Eine fundamentale Querschnittsaufgabe besteht in der Förderung der Medienkompetenz junger Menschen, die in jeder Ausbildung, insbesondere im Berufsschulunterricht vorausgesetzt wird.
  • Die Statistiken der Agentur für Arbeit und Ergebnisse aus Gesprächen mit relevanten Akteuren im Übergang Schule/Beruf zeigen eine anhaltende Tendenz sinkender Schüler*innen-Zahlen, die nach erfolgreichem Schulabschluss eine Ausbildung beginnen.


Die Gründe sind vielschichtig:

Unsicherheiten in der Berufswahlentscheidung aufgrund fehlender Erfahrungen (z.B. Praktika)

Wunsch nach einem längeren Verbleib im Schulsystem (Vertrautheit)

Einschätzung, der bisher erreichte Schulabschluss reiche nicht aus / sei geringwertig

Unvollständige Ausbildungsreife

Psychische Belastungen, Ängste

Hinzu kommt eine steigende Anzahl an jungen Menschen, die ohne Schulabschluss die Schule verlassen sowie eine erhöhte Quote im Bereich Schulabstinenz.

Die Jugendberufshilfe ist dringend gefordert, durch individuelle Beratung und Orientierung potentielle junge Bewerber*innen zu qualifizieren und zu motivieren, sich für einen Schulabschluss einzusetzen und sich für unterschiedliche Ausbildungsberufe zu interessieren.

  • In diesem Jahr starten die Verantwortungsketten in Rahmen von KAoA. Ziel ist die Schüler*innen, die in der Abgangsklasse noch nicht ausreichend orientiert oder mit keinem Ausbildungs- bzw. Schulplatz versorgt sind, zu identifizieren und dann in enger Zusammenarbeit mit der Schule, der Berufsberatung und weiteren Partnern, wie z.B. den Kammern in die Ausbildung zu führen. Auch hier ist die Jugendhilfe mit ihrer Expertise, vor allem aus Schulsozialarbeit und Jugendberufshilfe, eine wichtige und notwendige Partnerin.

  1. Ausblick

Auch nach Ende der Pandemie werden deren Auswirkungen das Leben der jungen Menschen noch lange beeinflussen. Hinzu kommen weitere Herausforderungen aufgrund gesellschaftlicher, politischer, klima-basierter und individueller Krisen, die es zu bewältigen gilt.

Neben den jungen Menschen benötigen auch die Schulen kompetente Unterstützung seitens der Jugendsozialarbeit ebenso wie die Arbeitswelt, die zunehmend Probleme hat, Ausbildungs- und Arbeitsplätze zu besetzen bzw. Auszubildende zum Abschluss zu hren.

Offen und unkalkulierbar stellt sich die Situation r die Jugendberufshilfe in Bezug auf drittmittel-finanzierte Projekte und Maßnahmen dar. Ob und in welchem Umfang sie als kommunale Einrichtung dem Wettbewerb standhalten kann, ist ungewiss.

Es braucht jedoch verlässliche und geeignete Ansätze, um insbesondere die Zielgruppe der jungen Menschen, die in erhöhtem Maße auf Unterstützung angewiesen sind, im Übergang Schule Beruf zu unterstützen. Dies möchte die Jugendberufshilfe in Verbindung mit ihren Kooperationspartnern vorantreiben. Sie hat das Ziel, auch künftig eine feste Konstante in der Förderung der jungen Menschen zu sein.

 

 

Finanzielle Auswirkungen

JA

NEIN

x

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

vollständig

überwiegend (50% - 99%)

teilweise (1% - 49 %)

nicht

nicht bekannt

 

 

Anlage:

Übersicht drittmittelfinanzierte Maßnahmen der letzten fünf Jahre


Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

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Beratungsfolge

Dienstag, 14. März 2023Gemeinsame Sitzung des Kinder- und Jugendausschusses mit dem Ausschuss für Schule und Weiterbildung

Art
Kenntnisnahme
Ausschuß
Kinder- und Jugendausschuss
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