Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 992 - Roermonder Straße / Rütscher Straße
hier: Satzungsbeschluss gem. § 10 Abs. 1 BauGB
- Letzte Beratung
- Mittwoch, 10. Mai 2023 (öffentlich)
- Federführend
- FB 60 - Vertrags-, Vergabe- und Fördermittelmanagement
- Originaldokument
- http://ratsinfo.aachen.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=27043
Ergänzender Beschlussvorschlag:
Zusätzlich beschließt der Rat der Stadt Aachen die Verwaltung zu beauftragen den 1. Änderungsvertrag zum Durchführungsvertrag des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 992 Roermonder Straße/Rütscher Straße zu schließen.
Erläuterungen:
Im Rahmen des Vertragsabschlusses und bereits erfolgter Unterzeichnung des Durchführungsvertrages zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 992 Roermonder Straße/Rütscher Straße durch den Vorhabenträger haben sich die Vertragsparteien noch am Tage vor der Ratssitzung darüber geeinigt, dass der Rahmen der anerkannten Kreditinstitute für die Übergabe der Sicherheitsleistung einer Erweiterung bedarf. Dem Vorhabengträger wird ermöglicht, seine Sicherheitsleistung nicht nur über eine der deutschen Bankenaufsicht unterstellten Bank oder Sparkasse zu übergeben, sondern auch über anerkannte Kreditversicherer.
Aufgrund der Kurzfristigkeit vor der Ratssitzung und der bereits erfolgten Unterzeichnung des Vertrages durch den Vorhabenträger ist der 1. Änderungsvertrag zum Durchführungsvertrages des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 992 Roermonder Straße/Rütscher Straße erforderlich.
Durch den 1. Änderungsvertrag wird der § 28 Sicherheitsleitungen Absatz 1 lit. a) des Durchführungsvertrags wie folgt geändert:
„Der Vorhabenträger leistet zur Sicherung der sich für ihn aus diesem Vertrag ergebenden Verpflichtungen eine Sicherheit in Höhe von insgesamt 1.376.880,00 € (in Worten: Einemilliondreihundertsechsundsiebzigtausendachthundertundachtzig Euro) durch Übergabe einer unbefristeten selbstschuldnerischen Bürgschaft einer der deutschen Bankenaufsicht unterstellten Bank oder Sparkasse oder anerkannten Kreditversicherern.“
Finanzielle Auswirkungen
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JA |
NEIN |
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x |
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Investive Auswirkungen |
Ansatz 20xx |
Fortgeschriebener Ansatz 20xx |
Ansatz 20xx ff. |
Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. |
Gesamtbedarf (alt) |
Gesamtbedarf (neu) |
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Einzahlungen |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
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Auszahlungen |
0 |
0 |
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0 |
0 |
0 |
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Ergebnis |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
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+ Verbesserung / - Verschlechterung |
0 |
0 |
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Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden |
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden |
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konsumtive Auswirkungen |
Ansatz 20xx |
Fortgeschriebener Ansatz 20xx |
Ansatz 20xx ff. |
Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. |
Folge-kosten (alt) |
Folge-kosten (neu) |
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Ertrag |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
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Personal-/ Sachaufwand |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
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Abschreibungen |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
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Ergebnis |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
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+ Verbesserung / - Verschlechterung |
0 |
0 |
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Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden |
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden |
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Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):
Klimarelevanz
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine |
positiv |
negativ |
nicht eindeutig |
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Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering |
mittel |
groß |
nicht ermittelbar |
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Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine |
positiv |
negativ |
nicht eindeutig |
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Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering |
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unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) |
mittel |
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80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
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mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
gering |
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unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) |
mittel |
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80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
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mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
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vollständig |
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überwiegend (50% - 99%) |
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teilweise (1% - 49 %) |
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nicht |
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nicht bekannt |
Anlage/n:
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Weitere zu dieser Vorlage gefundene Ortsangaben
- Roermonder Straße
- Rütscher Straße
Beratungsfolge
Mittwoch, 10. Mai 2023Sitzung des Rates der Stadt Aachen
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