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Änderung Nr. 1 des Flächennutzungsplans AACHEN*2030 der Stadt Aachen - Vaalser Straße/Neuenhofer Weg - vormals Änderung Nr. 148 des Flächennutzungsplans 1980 der Stadt Aachen, für den Planbereich im Stadtbezirk Aachen-Laurensberg zwischen Vaalser Straße und der städtischen Sportanlage am Neuenhofer Weg
hier: Änderungsbeschluss


Letzte Beratung
Mittwoch, 11. Mai 2022 (öffentlich)
Federführend
FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung, -planung und Mobilitätsinfrastruktur
Originaldokument
http://ratsinfo.aachen.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=25152

Beschlussvorschlag:

Der Rat der Stadt nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

Er beschließt nach Abwägung der privaten und der öffentlichen Belange, die zu sämtlichen Verfahrensschritten vorgebrachten Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden, soweit sie nicht berücksichtigt werden konnten, zurückzuweisen.

Der Rat der Stadt beschließt die Änderung Nr. 1 des Flächennutzungsplans AACHEN*2030 der Stadt Aachen - Vaalser Straße/Neuenhofer Weg -, vormals Änderung Nr. 148 des Flächennutzungsplans 1980 der Stadt Aachen, für den Planbereich im Stadtbezirk Aachen-Laurensberg zwischen Vaalser Straße und der städtischen Sportanlage am Neuenhofer Weg und die Begründung hierzu.

 

 

Erläuterungen:

Der Inhalt der Vorlagen

FB 61/1182/WP17 Programmberatung (FNP 1980, Änd. Nr. 148)

FB 61/1476/WP17 Aufstellung und Offenlage (FNP 1980, Änd. Nr. 148)

FB 61/0005/WP18 Empfehlung zum Änderungsbeschluss (FNP 1980, Änd. Nr. 148)

FB 61/0005/WP18-1 Änderungsbeschluss (FNP 1980, Änd. Nr. 148)

FB 61/0375/WP18 Ergebnis der öffentlichen Auslegung (FNP AC*2030, Änd. Nr. 1)

einschließlich aller Abwägungsmaterialien ist Gegenstand dieser Ratsvorlage.

Planungsanlass und bisheriges Verfahren:

Die ersten Verfahrensschritte zur 148. Änderung des Flächennutzungsplanes 1980 fanden im Parallelverfahren mit dem Bebauungsplan Nr. 998 - Vaalser Straße/ Neuenhofer Weg - statt. Mit den Verfahren sollten die planungsrechtlichen Grundlagen für die Erweiterung des bestehenden Bürogebäudes einer Medizintechnikfirma sowie für ein Parkhaus auf den angrenzenden Parkplatzflächen des städtischen Sportplatzes geschaffen werden.

Für die etwa 0,77 ha große Fläche der geplanten Parkpalette im Osten des Plangebietes war die Darstellung im zu diesem Zeitpunkt rechtsgültigen Flächennutzungsplan 1980 als Grünfläche mit der Zweckbestimmung „Parkplätze und Parkbauten“ in die Darstellung „Gemischte Baufläche“ zu ändern.

Programmberatung und frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung:

Nach erfolgter Programmberatung hat der Planungsausschuss in seiner Sitzung am 09.05.2019 die Verwaltung beauftragt, für das Bauvorhaben - Vaalser Straße / Neuenhofer Weg - einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan zu erarbeiten und parallel den Flächennutzungsplan 1980 zu ändern. Der Ausschuss beschloss gleichzeitig, hierzu die Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung gemäß § 3 Abs.1 BauGB und den Richtlinien des Rates Ziffer III, 1 und 2 durchzuführen. Die Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg hat sich diesem Beschluss am 25.09.2020 aus bezirklicher Sicht angeschlossen.

Die frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung zu beiden Bauleitplanverfahren fand zwischen dem 28.10.2019 und dem 29.11.2019 statt. Zusätzlich wurde eine Anhörungsveranstaltung am 29.10.2019 angeboten.

Aufstellungs-/ Offenlagebeschluss und öffentliche Auslegung:

Mit dem Ergebnis der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung hat sich der Planungsausschuss am 20.08.2020 beschäftigt. Er hat dem Rat der Stadt empfohlen, nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange die Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden zur frühzeitigen Beteiligung, die nicht berücksichtigt werden konnten, für beide Bauleitplanverfahren zurückzuweisen und die Änderung Nr. 148 des Flächennutzungsplanes 1980 – Vaalser Straße / Neuenhofer Weg – in der vorgelegten Fassung öffentlich auszulegen.

Zudem beschloss er die Aufstellung und öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 998.

Die Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg hatte am 24.06.2020 aus bezirklicher Sicht einen entsprechenden Empfehlungsbeschluss gefasst.

Die öffentliche Auslegung der Änderung Nr. 148 des Flächennutzungsplans 1980 und des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 998 – Vaalser Straße / Neuenhofer Weg - fand zwischen vom 05.10.2020 bis 06.11.2020 statt. Parallel dazu wurden die betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange erneut beteiligt.

Im Rahmen der öffentlichen Auslegung gingen von Seiten der Öffentlichkeit Eingaben ein, die sich inhaltlich und abwägungsrelevant ausschließlich auf den Bebauungsplan Nr. 998 bezogen. Aufgrund des sich hieraus ergebenen Abwägungserfordernisses und der Notwendigkeit einer vereinfachten Änderung des Bebauungsplans wurden die bis dato parallel laufenden Bauleitplanverfahren nunmehr separat fortgeführt.

Änderungsbeschluss zur Änderung Nr. 148 des Flächennutzungsplans 1980 :

Zur Änderung Nr. 148 des Flächennutzungsplans 1980 sind im Rahmen der öffentlichen Auslegung keine abwägungsrelevanten Stellungnahmen vorgebracht worden. Die Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg empfahl dem Rat der Stadt in ihrer Sitzung am 09.12.2020 den Änderungsbeschluss, der Planungsausschuss sprach am 10.12.2020 eine gleichlautende Empfehlung aus.

Mit der Delegation der Entscheidungsbefugnis des Rates der Stadt Aachen vom 14.12.2020 während der epidemischen Lage von landesweiter Tragweite auf den Hauptausschuss mit Wirkung vom 16.12.2020 hat der Hauptausschuss in seiner Sitzung am 16.12.2020 die Änderung Nr. 148 des Flächennutzungsplans 1980 – Vaalser Straße/ Neuenhofer Weg- beschlossen.

Genehmigungsversagung und Überführung der Änderung Nr. 148 des Flächennutzungsplans 1980 in die Änderung Nr.1 des Flächennutzungsplans AACHEN*2030 – Vaalser Straße / Neuenhofer Weg -:

Mit Schreiben vom 29.03.2021 sprach die Bezirksregierung Köln die Versagung der Genehmigung der Änderung Nr. 148 des Flächennutzungsplans 1980 aus.

Begründet wurde die Versagung u.a. mit Mängeln der öffentlichen Bekanntmachung zur öffentlichen Auslegung gemäß §3 (2) BauGB und mit Verstößen gegen die rechtlichen Anforderungen bzgl. der verfügbaren Arten umweltbezogener Informationen und der Umweltprüfung.

In Abstimmung mit der Bezirksregierung Köln wurde festgelegt, das Verfahren zur Änderung Nr. 148 an geeigneter Stelle wieder aufzugreifen und fortzuführen. Mit Fortgang des Verfahrens zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplans AACHEN*2030 wurde die Änderung Nr. 148 des Flächennutzungsplans 1980 in die Änderung Nr. 1 des Flächennutzungsplans AACHEN*2030 überführt.

Dieses Verfahren wurde mit Wiederholung der Offenlage wieder aufgenommen.

Öffentliche Auslegung und Empfehlung zum Änderungsbeschluss:

Die öffentliche Auslegung der Änderung Nr. 1 des Flächennutzungsplans AACHEN*2030 erfolgte im Zeitraum vom 14.02.2022 bis 15.03.2022. Parallel zur Öffentlichkeit wurden 26 Behörden und Träger öffentlicher Belange am Verfahren beteiligt.

Der Planungsausschuss wird sich in seiner Sitzung am 05.05.2022 mit dem Ergebnis der Offenlage beschäftigen, die Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg wird am 04.05.2022 beraten. Der Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz wird sich am 03.05.2022 mit dem Umweltbericht befassen.

Die Beratungsergebnisse werden in der Sitzung mitgeteilt.

Die Verwaltung empfiehlt, die Änderung Nr. 1 des Flächennutzungsplans AACHEN*2030 in der vorgelegten Fassung zu beschließen.


 

 

Finanzielle Auswirkungen

JA

NEIN

X

Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

X

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

X

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

X

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

vollständig

überwiegend (50% - 99%)

teilweise (1% - 49 %)

nicht

X

nicht bekannt

 

 

Anlage/n:

Verfahrensplan

Begründung mit Umweltbericht

Zusammenfassende Erklärung


Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

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