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20. Dezember 2018 Handlungsleitfaden: Jugendhilfe für begleitete minderjährige Geflüchtete

Der Arbeitskreis kritische Soziale Arbeit hat mit Unterstützung des Bundesfachverband umF einen Handlungsleitfaden zu den Leistungen der Jugendhilfe erarbeitet.

Für begleitete minderjährige Geflüchtete besteht ein umfänglicher Anspruch auf Jugendhilfeleistungen. Dennoch erhält ein Großteil der geflüchteten Kinder und Jugendlichen, die in Begleitung ihrer Eltern nach Deutschland einreisen, während der Unterbringung in Erstaufnahmeeinrichtungen und Gemeinschaftsunterkünften keine Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe.


Aus dem Fazit:
"Für begleitete minderjährige Geflüchtete mit gewöhnlichem Aufenthalt besteht ein umfänglicher Anspruch auf Jugendhilfeleistungen, sofern die Leistung im Interesse des Kindes erforderlich ist.

Dazu zählen alle individuellen Leistungen, insbesondere die Hilfen zur Erziehung (§§ 27 ff SGB VIII), die Eingliederungshilfe wegen einer (drohenden) seelischen Behinderung (§ 35a SGB VIII), entsprechende Abschnitte der §§ 11 und 13 SGB VIII sowie die Förderung in Tageseinrichtungen und Kindertagespflege (§§ 22 ff SGB VIII).


Davon unbenommen, also selbst wenn kein gewöhnlicher Aufenthalt im Inland besteht, haben Jugendämter Leistungen der Kinder und Jugendhilfe, die sie für erforderlich halten, nach pflichtgemäßem Ermessen zu gewähren."


Kategorien:
Flüchtlingshilfe

Quelle: Bundesfachverband umF