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18. Juli 2018 Informationen zur Neuregelung des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten ab dem 1. August 2018

Ein Überblick über Änderungen und Neuerungen veröffentlicht von DRK-Suchdienst un IOM im Juli 2018.

Fachinfos der IOM

Informationen zur Neuregelung des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten ab dem 1. August 2018

  1. Wer darf zu Angehörigen mit subsidiärem Schutz nachziehen?
  2. Wo kann ich den Familiennachzug beantragen?
  3. Muss ich mich noch einmal in die Terminliste eintragen, wenn ich mich früher schon gemeldet hatte? Was muss ich tun, wenn sich meine Kontaktdaten in der Zwischenzeit geändert haben?
  4. Wie lange dauert es, bis ich einen Termin bei der Auslandsvertretung/IOM bekomme?
  5. Ist für den Familiennachzug zum subsidiär Schutzberechtigten eine fristwahrende Anzeige erforderlich?
  6. Muss ich Lebensunterhalt und Wohnraum für meine Familie selbst bezahlen können, damit meine Angehörigen nachziehen können?
  7. Wie weise ich nach, dass ich schwerwiegend krank oder pflegebedürftig bin oder eine schwere Behinderung habe?
  8. Was passiert, wenn ich nicht unter den 1.000 Personen bin, die in einem Monat nachziehen dürfen? Muss ich dann einen neuen Antrag stellen?
  9. Was bedeutet die Dauer der Trennung?
  10. Was kann ich tun, wenn ich oder mein Kind bald volljährig werden?


Allgemeine Informationen zum Familiennachzug

  1. Wer ist Schutzberechtigter?
  2. WasbedeutetFamiliennachzug?
  3. Kann ein minderjähriges, unbegleitetes Kind in Deutschland, das als schutzberechtigt anerkannt ist, seine Eltern und minderjährigen Geschwister nachziehen lassen?
  4. Mein Kind wird bald 18 Jahre alt und ist immer noch im Ausland – hat es trotzdem einen Anspruch auf Familiennachzug nach Deutschland?
  5. Was bringt mir die Anzeige innerhalb von drei Monaten nach Schutzzuerkennung?
  6. Terminvereinbarung
  7. Wie stelle ich einen Visumantrag?
  8. Wenn die Kinder minderjährig sind, beide Eltern aber schon nach Deutschland geflüchtet sind, wer kann dann den Antrag für die Kinder stellen?
  9. Meine Kinder entstammen einer vorherigen Ehe. Wer darf/muss den Visumsantrag unterschreiben?


Familienunterstützungsprogramm von IOM für Angehörige von Schutzberechtigten (einschließlich subsidiär Schutzberechtigter)

Wie geht es weiter? Was sind die nächsten Schritte?


Fachinfos des DRK-Suchdienstes

 

Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten

  1. Lebensunterhalts- und Wohnraumsicherung
  2. Keine Fristwahrungsanzeige beim Nachzug zu subsidiär Schutzberechtigten
  3. Beantragung eines Termins zur Vorsprache
  4. Umgang mit bereits anhängigen § 22-Fällen
  5. Drohende Volljährigkeit
  6. Das 1000-er Ranking
  7. Regelausschlussgrund „Eheschließung nach der Flucht“
  8. Ausführungen des Auswärtigen Amtes, versandt durch IOM – EuGH-Urteil

Kategorien:
Flüchtlingshilfe , Familiennachzug