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21. Juni 2017 Flüchtlingspolitisches aus dem NRW-Koalitionsvertrag von CDU und FDP

Kurzüberblick über die geplanten Maßnahmen im Bereich Flüchtlinge in NRW.

Schule + Ausbildung

  • übergangsweise Bildung externer Klassen, in denen Kinder und Jugendliche ohne ausreichende Deutschkenntnisse auf den Unterricht in Regelklassen vorbereitet werden (S. 112)
  • Einführung einer Schulpflicht für Flüchtlinge unter 25 (S. 111)
  • landesweit einheitliche und verbindliche Umsetzung des Bleiberechts für Auszubildende für die Zeit ihrer Ausbildung und zwei weitere Berufsjahre  (S. 112)

 

Integrationsräte + Kommunale Integrationszentren

  • Entbindung der Kommunen von der Pflicht , Integrationsräte vor Ort einzurichten - jede Kommune soll selbst entscheiden können (S. 75)
  • Förderung der Kommunalen Integrationszentren (KI) muss sich flexibel am tatsächlichen Bedarf vor Ort orientieren - Integrationsagenturen und KIs sollen nicht gegeneinander ausgespielt werden (S. 109)

 

Umgang mit neu ankommenden Asylsuchenden (S. 112 f.)

  • Asylsuchende mit geringer Bleibeperspektive (aus sicheren Herkunftsländern und Dublin-Fälle) werden bis zu ihrer Ausreise, der Erteilung eines Aufenthaltstitel oder einer Duldung nicht auf die Kommunen verteilt, sondern - bei beschleunigten Verfahren - in den Landeseinrichtungen belassen
  • anerkannte Asylbewerber sollen auf die Kommunen verteilt werden - alle anderen, die nicht freiwillig ausgereist sind, sollen direkt aus den Landesunterkünften abgeschoben werden
  • Verlängerung der max. Aufenthaltsdauer in den Landeseinrichtungen auf über 6 Monate
  • Ausreiseeinrichtungen für neuankommende  Asylbewerber mit geringer Bleibeperspektive, für vollziehbar ausreisepflichtige Ausländer und unerlaubt ("illegal", S. 116) eingereiste Menschen, die keinen Asylantrag gestellt haben
  • Bewohner von Landesunterkünften erhalten eine Sachleistungskarte und damit ein wesentlich geringeres Taschengeld als bisher in bar
  • Umsetzung des Gewaltschutzkonzepts für Frauen und LGBTTI in den Landeseinrichtungen sowie Erarbeitung eines Konzepts zum Schutz religiöser Minderheiten

 

Abschiebungen (S. 113)

  • Beschleunigung der Abschiebungen - in dem Zug soll die Zuständigkeit schrittweise auf das Land zentralisiert werden
  • Ausweitung der Kapazitäten der Abschiebehaft - wer sich der Rückführung entzieht, soll in Abschiebehaft genommen werden

 

NRW im Bundesrat (S. 113)

  • Einbringung von Initiativen zur Verkürzung der Frist von vier auf zwei Jahre beim Bleiberecht für gut integrierte Jugendliche und zur Prüfung einer stichtagsunabhängigen Bleiberegelung für Menschen mit Kettenduldung
  • Zustimmung im Bundesrat zur Einstufung Algeriens, Marokkos und Tunesiens als sichere Herkunftsländer

Der gesamte Koalitionsvertrag zum Herunterladen (PDF)
cdu-nrw.de


Kategorien:
Flüchtlingshilfe , Flüchtlingspolitik