21. Juni 2017 Flüchtlingspolitisches aus dem NRW-Koalitionsvertrag von CDU und FDP
Kurzüberblick über die geplanten Maßnahmen im Bereich Flüchtlinge in NRW.
Schule + Ausbildung
- übergangsweise Bildung externer Klassen, in denen Kinder und Jugendliche ohne ausreichende Deutschkenntnisse auf den Unterricht in Regelklassen vorbereitet werden (S. 112)
- Einführung einer Schulpflicht für Flüchtlinge unter 25 (S. 111)
- landesweit einheitliche und verbindliche Umsetzung des Bleiberechts für Auszubildende für die Zeit ihrer Ausbildung und zwei weitere Berufsjahre (S. 112)
Integrationsräte + Kommunale Integrationszentren
- Entbindung der Kommunen von der Pflicht , Integrationsräte vor Ort einzurichten - jede Kommune soll selbst entscheiden können (S. 75)
- Förderung der Kommunalen Integrationszentren (KI) muss sich flexibel am tatsächlichen Bedarf vor Ort orientieren - Integrationsagenturen und KIs sollen nicht gegeneinander ausgespielt werden (S. 109)
Umgang mit neu ankommenden Asylsuchenden (S. 112 f.)
- Asylsuchende mit geringer Bleibeperspektive (aus sicheren Herkunftsländern und Dublin-Fälle) werden bis zu ihrer Ausreise, der Erteilung eines Aufenthaltstitel oder einer Duldung nicht auf die Kommunen verteilt, sondern - bei beschleunigten Verfahren - in den Landeseinrichtungen belassen
- anerkannte Asylbewerber sollen auf die Kommunen verteilt werden - alle anderen, die nicht freiwillig ausgereist sind, sollen direkt aus den Landesunterkünften abgeschoben werden
- Verlängerung der max. Aufenthaltsdauer in den Landeseinrichtungen auf über 6 Monate
- Ausreiseeinrichtungen für neuankommende Asylbewerber mit geringer Bleibeperspektive, für vollziehbar ausreisepflichtige Ausländer und unerlaubt ("illegal", S. 116) eingereiste Menschen, die keinen Asylantrag gestellt haben
- Bewohner von Landesunterkünften erhalten eine Sachleistungskarte und damit ein wesentlich geringeres Taschengeld als bisher in bar
- Umsetzung des Gewaltschutzkonzepts für Frauen und LGBTTI in den Landeseinrichtungen sowie Erarbeitung eines Konzepts zum Schutz religiöser Minderheiten
Abschiebungen (S. 113)
- Beschleunigung der Abschiebungen - in dem Zug soll die Zuständigkeit schrittweise auf das Land zentralisiert werden
- Ausweitung der Kapazitäten der Abschiebehaft - wer sich der Rückführung entzieht, soll in Abschiebehaft genommen werden
NRW im Bundesrat (S. 113)
- Einbringung von Initiativen zur Verkürzung der Frist von vier auf zwei Jahre beim Bleiberecht für gut integrierte Jugendliche und zur Prüfung einer stichtagsunabhängigen Bleiberegelung für Menschen mit Kettenduldung
- Zustimmung im Bundesrat zur Einstufung Algeriens, Marokkos und Tunesiens als sichere Herkunftsländer
Der gesamte Koalitionsvertrag zum Herunterladen (PDF)
cdu-nrw.de