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3. Bericht über die Fallzahlen- und Kostenentwicklung im Bereich der Hilfen
zur Erziehung und Maßnahmen der Eingliederungshilfe nach § 35 a SGB VIII für
das Haushaltsjahr 2016 (01.01.2016 - 05.10.2016)


Letzte Beratung
Dienstag, 29. November 2016 (öffentlich)
Federführend
Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
Originaldokument
http://ratsinfo.aachen.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=15915

Erläuterungen:

Die Verwaltung hat die beigefügten Anlagen zu der Fallzahlen- und Kostenentwicklung im Bereich der Hilfen zur Erziehung und der Eingliederungshilfe gemäß § 35 a SGB VIII erstellt.

Für den Bereich der unbegleiteten minderjährigen Ausländer/Flüchtlinge (UMA / UMF) sind gesonderte Anlagen beigefügt.

  1. Ausgabenentwicklung

Der Daten- und Erkenntnisstand vom 05.10.2016 bestätigt die im 2. Quartalsbericht 2016 ausführlich beschriebene Entwicklung.

Für 2016 geht FB 45 von einer Gesamtvormerkungssumme von rund 62.447 Mio. Euro aus. Bei einer angenommenen Realisierungsquote von 92% im klassischen HzE Bereich und 95% im Bereich der UMA / UMF sowie des erhöhten Bedarfs an Krankenhilfekosten in Höhe von 1.000.000 Euro bedeutet dies einen Ist – Aufwand in Höhe von 58.720.000 Euro.

Dem gegenüber steht ein Haushaltsansatz in Höhe von 58.720.300 Euro inclusive der zusätzlich bereitgestellten Mittel.

Der 2. Quartalsbericht 2016 basierte auf einer Datenlage bis zum 24.08.2016. Die dort ausführlich beschriebenen Entwicklungen haben sich in den Folgewochen, bis zum 05.10.2016 weitestgehend bestätigt.

2. Ertragsseite

Wie im 2. Quartalsbericht 2016 ausführlich beschrieben, müssen im Bereich der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge die Altfälle bis zum 31.12.2016 mit den überörtlichen Trägern abgerechnet sein. Das zuständige Sozialraumteam VIII hat die hierfür erforderlichen Arbeiten geleistet (rd. 1.400 Fälle), da FB 45 zum jetzigen Zeitpunkt davon ausgeht, dass gegenüber den überörtlichen Trägern, die keine Erklärung zum Einredeverzicht (in diesem Fall können die Kosten auch noch nach Ablauf der Frist abgerechnet werden) vornehmen, über FB 30 entsprechend Klage eingereicht wird.

Nach der Ende Oktober stattgefundenen Konferenz der Landesministerpräsidenten liegen lediglich von Nordrhein-Westfalen (beiden Landesjugendämtern) und Rheinland-Pfalz die entsprechenden Einredeverzichtserklärungen vor. Da die Ministerpräsidenten jedoch eine entsprechende Empfehlung zum Einredeverzicht ausgesprochen haben, wird noch davon ausgegangen, dass die umfangreichen Klageverfahren vermieden werden können.

Tatsache ist, dass die situationsbedingte Überlastung dazu führt, dass bisher wenige überörtliche Träger die geltend gemachten Kosten erstattet haben.


3. Fallzahlenentwicklung

3.1 Allgemein inkl. der unbegleiteten minderjährigen Ausländer/Flüchtlinge

  • In der Zeit vom 01.01.2016 bis zum 30.09.2016 wurden 3.861 Hilfen zur Erziehung/Eingliederungshilfen bearbeitet. Im Vergleich zum 31.08.2016 mit 3.721 Hilfen zur Erziehung/Eingliederungshilfen ist eine weitere Steigerung zu vermerken.

  • Eine Steigerung ist insbesondere im Bereich der ambulanten Hilfen zur Erziehung / Eingliederungshilfe, von 1313 Hilfen (01.01.2016) auf 1469 Hilfen (30.09.2016) zu verzeichnen.

  • Die stationären Maßnahmen sanken im gleichen Zeitraum von 980 auf 883 laufende Fälle.
  • Es kam zu 1.163 absoluten Zugängen und zu 1.095 absoluten Abgängen.
  • Zum 30.09.2016 wurden 2.766 Hilfen geleistet.

3.2 Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge

  • Im Zeitraum vom 01.01.2016 bis 30.09.2016 wurden durch das Sozialraumteam VIII insgesamt 1009 unbegleitete Minderjährige betreut. (1205 Hilfen im Jahr 2015)

  • 377 absolute Zugänge und 395 absolute Abgänge sind zu verzeichnen.

  • Zum 30.09.2016 wurden 614 junge Menschen begleitet. (632 im Jahr 2015)

4. Ursachen der Ausgaben- und Fallentwicklung

Hier bezieht sich FB 45 auf die Ausführungen des 2. Quartalsberichtes 2016 vom 03.08.2016, beraten am 27.09.2016 im KJA und entschieden am 26.10.2016 im Rat.

Wesentliche Veränderungen hinsichtlich der Bewertung der Fallzahlenentwicklung haben sich in den wenigen Wochen seit dem 2. Quartalsbericht nicht ergeben.

5. Fazit

Die weitere Entwicklung bleibt abzuwarten.

Beschlussvorschlag:

Der Kinder- und Jugendausschuss nimmt die Ausführungen zur Kenntnis.

finanzielle Auswirkungen

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschrie-bener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2016

Fortgeschrie-be­ner Ansatz 2016

Ansatz 2017 ff.***

Fortgeschrie-bener Ansatz 2017 ff.****

Folgekos-ten (alt)

Folgekos-ten (neu)

Ertrag*

27.977.800

27.977.800

79.015.800

79.015.800

0

0

Personal-/

Sachaufwand**

58.720.300

58.720.300

169.610.600

169.610.600

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

-30.742.500

-30.742.500

-90.594.800

-90.594.800

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben

Deckung ist gegeben

Anlage/n:

Anlage 1 Übersicht über den Maßnahmenbestand zum Stichtag

Anlage 2 Übersicht Ausgaben HzE/Eingliederungshilfe/UMF - Stand 05.10.2016

Anlage 3Entwicklung der monatlichen Vormerkungen


Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

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Beratungsfolge

Dienstag, 29. November 2016KJA/22/WP.17 öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Kinder- und Jugendausschusses

Art
Kenntnisnahme
Ausschuß
Kinder- und Jugendausschuss
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Tagesordnung