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WLAN für Flüchtlinge in städtischen Übergangswohnheimen


Letzte Beratung
Donnerstag, 08. Dezember 2016 (öffentlich)
Federführend
Fachbereich Wohnen, Soziales und Integration
Originaldokument
http://ratsinfo.aachen.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=16073

Erläuterungen:

Der Fachbereich Wohnen, Soziales und Integration plant die Ausstattung aller städtischen Übergangswohnheime mit kostenfreiem WLAN.

Die Unterbringung und Betreuung von Flüchtlingen wird bundesweit individuell gehandhabt. Die Kommunen verfügen im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten über eine gewisse Autonomie in der Ausgestaltung der Unterbringungsformen und Betreuung. Es gibt keine gesetzlichen Bestimmungen bzgl. der Telekommunikation und des Zugangs zum Internet r Übergangswohnheime.

Für viele der geflüchteten Menschen ist das Internet das alleinige Kommunikationsmittel, um Kontakt zu ihren Familien in der Heimat zu halten. Das Erlernen der deutschen Sprache wird über die Nutzung digitaler Medien unterstützt, auch wird den geflüchteten Menschen so eine Informationsquelle zum Erhalt von Nachrichten aus Deutschland und aus der Heimat in ihrer jeweiligen Sprache geboten. Das Internet bietet zahlreiche Informationsangebote und Apps für Flüchtlinge in Deutschland an, die ebenfalls in verschiedenen Sprachen zugänglich sind. Unbestritten unterstützt ein Internetzugang Integrationsaspekte.

Ein kostenfreier WLAN-Zugang in den Unterkünften würde den geflüchteten Menschen die Möglichkeit eröffnen, die zahlreichen Angebote zu nutzen und könnte so zu einer Verbesserung des Alltagslebens beitragen und auch die Integration der geflüchteten Menschen fördern.

Zur Klärung der technischen und rechtlichen Details führte die Verwaltung ein Gespräch mit Freifunk Aachen. Freifunk ist ein eingetragener Verein, der es sich zum Ziel gemacht hat, WLAN gratis zur Verfügung zu stellen. Dabei wird eine vom Verein zur Verfügung gestellte Firmware eingesetzt, die es ermöglicht, an jeweiligem Standort über Freifunk als Internetprovider aufzutreten und damit von der sogenannten Störerhaftung ausgeschlossen zu sein. Freifunk betreibt aktuell im Großraum Aachen 28 Standorte und kooperiert bereits mit der Stadt Aachen. Zur Realisierung eines WLAN-Netzes an einem Standort sind grundsätzlich folgende Voraussetzungen zu erfüllen:

1. Bereitstellung eines DSL-Anschlusses (50 bis 100 Megabit /Sekunde) z.B. durch Net Aachen. Hierfür fallen Kosten in Höhe von 35,00 bis 40,00 € pro Monat an.

2.Beschaffung von geeigneter Hardware, die den jeweiligen Standort so ausleuchtet, dass in den relevanten Räumen WLAN nutzbar ist. Hierfür fallen je nach Standort Kosten in Höhe von 250,00 € bis 1.000,00 € an.

3.Die Firma Freifunk installiert auf der bereitgestellten Hardware eine eigene Firmware die eine Verbindung mit den eigenen Internetservern herstellt und somit den Auftritt als Internetprovider technisch realisiert. Der Aufbau sowie die Pflege und Wartung dieser Firmware und der Internetserver des Vereins werden grundsätzlich ehrenamtlich zur Verfügung gestellt. Es wird aber eine Kostenbeteiligung insgesamt in Höhe von 150,00 € pro Monat erwartet.

Insgesamt ergeben sich demnach für den Betrieb aller 20 Standorte folgende Kosten:

a.Laufende Kosten monatlich:

800,00 € pro Monat (=20 x 40,00 € , DSL-Anschluss)

150,00 € pro Monat (finanzielle Unterstützung Freifunk)

Summe: 950,00 € pro Monat

b.Installationskosten (einmalig, z.Zt. geschätzt)

250,00 € bis 1.000,00 € pro Standort

Summe: max. 20.000,00 € einmalig

Bei dieser Position handelt es sich zunächst um eine grobe Schätzung. Die tatsächlichen Kosten sind abhängig von der jeweiligen Standortsituation.

Aufgrund der derzeitigen Rechtslage kommt eine zumindest teilweise Kompensation der Aufwendungen für das kostenfreie WLAN durch eine Minderung der den Bewohnerinnen und Bewohnern der Übergangswohnheime zu gewährenden Leistungen für den Lebensunterhalt nach § 3 AsylbLG bzw. § 2 AsylbLG i.V.m. dem SGB XII nicht in Betracht. Zu den Bestandteilen des durch die Leistungen gewährleisteten notwendigen Lebensunterhalts gehört zwar auch die Nachrichtenüber­mittlung, jedoch umfasst diese wiederum mehrere Bedarfskomponenten (u.a. ein Kombipaket für Telefon und Internet), die nicht in weitere Einzelbeträge aufgeschlüsselt werden können, sodass eine Minderung der zu gewährenden Leistungen nicht bedarfsgerecht bemessen werden und deshalb rechtlich gegenwärtig nicht begründet werden kann. Sollte sich aus den momentan noch anhängigen Gesetzgebungsverfahren ( zum RBEG, SGB XII und AsylbLG), die zu Änderungen ab 01.01.2017 führen werden, insoweit etwas anderes ergeben, wird dies aufzugreifen sein.

Die Verwaltung plant in den folgenden Wochen eine Begehung der einzelnen Übergangswohnheime gemeinsam mit dem Gebäudemanagement und Freifunk Aachen. Im Rahmen dieser Begehung wird die jeweilige Ausleuchtung der genutzten Räume festgelegt und in Abstimmung mit dem Gebäudemanagement eine genauere Kostenermittlung vorgenommen. Diese wird dem Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie in einer der nächsten Sitzungen zur Entscheidung vorgelegt.

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie nimmt die Ausführungen der

Verwaltung zur Kenntnis. Er beauftragt die Verwaltung mit einer genauen Kostenermittlung

für die einzelnen Standorte. Diese ist dem Ausschuss in einer der nächsten Sitzungen zur

Beschlussfassung vorzulegen.

finanzielle Auswirkungen

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

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Auszahlungen

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0

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Ergebnis

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0

0

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+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

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Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Folgekos-ten (alt)

Folgekos-ten (neu)

Ertrag

0

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Personal-/

Sachaufwand

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Abschreibungen

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Ergebnis

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+ Verbesserung /

- Verschlechterung

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Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Die erforderlichen Mittel stehen zum PSP-Element 1-100803-900-4/52410000 -Verwaltung & Betrieb Flüchtlingsunterkünfte- vorbehaltlich der Genehmigung der Haushaltssatzung 2017 zur Verfügung.


Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

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Beratungsfolge

Donnerstag, 08. Dezember 2016SGA/16/WP.17 öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Soziales, Integration und Demographie

Art
Kenntnisnahme
Ausschuß
Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie
Details
Tagesordnung