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Neuaufstellung des Integrationskonzeptes der Stadt Aachen - Sachstand


Letzte Beratung
Donnerstag, 27. April 2017 (öffentlich)
Federführend
Fachbereich Wohnen, Soziales und Integration
Originaldokument
http://ratsinfo.aachen.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=16458

Erläuterungen:

Notwendigkeit eines neuen Integrationskonzeptes: Förderrichtlinien für Kommunale Integrationszentren

Das bestehende Integrationskonzept wurde im Jahr 2006 vom Rat der Stadt Aachen verabschiedet.

Im Juli 2013 reichte die Verwaltung nach Beratung in den Fachausschüssen und entsprechender Entscheidung durch den Rat der Stadt Aachen den Antrag auf Einrichtung eines Kommunalen Integrationszentrums ein.

Die Genehmigung für die Einrichtung des „Kommunalen Integrationszentrums Aachen“ wurde durch das Land NRW zum 01. August 2013 erteilt. Damit können seit diesem Zeitpunkt jährlich Fördergelder in Höhe von bis zu 170.000 € abgerufen werden. Die Genehmigung der Mittel ist an Förderrichtlinien gebunden, die zwingend zu erfüllen sind.

Eine wesentliche Voraussetzung für den Abruf der beantragten Fördergelder ist die Vorlage eines aktuellen Integrationskonzeptes. Die Förderrichtlinien schreiben vor, dass das Integrationskonzept nicht älter als drei Jahre sein darf. Daher enthält der Bewilligungsbescheid des Ministeriums vom 23. Juli 2013 eine entsprechende Auflage zur Neuaufstellung.

Rahmen zur Erstellung des Integrationskonzeptes für das Ministerium

Über die Vorgehensweise zur Überarbeitung des Integrationskonzeptes hat sich die Verwaltung mit der Leiterin der „Landesweiten Koordinierungsstelle der Kommunalen Integrationszentren“ fachlich beraten. Bei der Erstellung des neuen Integrationskonzeptes sollten verschiedene Aspekte berücksichtigt werden, wie beispielsweise eine aktuelle wissenschaftliche Herangehensweisen, die positive Haltung zur Integrationsarbeit in Aachen, die Lebenssituation der unterschiedlichen Zielgruppen der Integrationsarbeit und die Bedürfnisse der Menschen. Das neue Integrationskonzept sollte gemeinsam mit den Akteurinnen und Akteuren der Integrationsarbeit und relevanten gesellschaftlichen Vertreter/innen entwickelt werden.

Der angestrebte partizipative Prozess sollte letztlich der gesamten Aachener Bevölkerung die Möglichkeit geben, an dem neuen Konzept mitzuwirken. Der Bericht über die Vorgehensweise zur Überarbeitung des Integrationskonzeptes wurde beim Ministerium Anfang Februar 2014 eingereicht. Das Ministerium befürwortet die partizipative Vorgehensweise. Allerdings wies es darauf hin, Ressourcen und Arbeitsschwerpunkte des Kommunalen Integrationszentrums im Blick zu halten. Bis Ende Juni 2014 wurde ein konkreter Zeitplan für die Überarbeitung vorgelegt.

Externe Begleitung des partizipatorischen Prozesses

Da die Personalressourcen für die Überarbeitung des Integrationskonzeptes nicht in ausreichendem Maße vorhanden sind und zugleich aus fachlicher Sicht eine externe Begleitung als sinnvoll und notwendig erachtet wurde, recherchierte die Verwaltung nach den Möglichkeiten einer professionellen Begleitung. Auf Empfehlung des Integrationsrates in seiner Sitzung am 3.12.2014 stimmte der Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie in seiner Sitzung am 8.12.2014 der Überarbeitung des Integrationskonzeptes zu. Die Überarbeitung sollte in einem partizipativen Prozess mit externer Begleitung erfolgen. Deshalb beschloss der Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie die Vergabe des Auftrags für die Begleitung der Stadt Aachen bei der Entwicklung eines neuen Integrationskonzeptes an das Institut für soziale Innovation zuzustimmen. Als maximaler Kostenrahmen wurden insgesamt 9.240,35 € zuzüglich entstehender, notwendiger Fahrtkosten für die Jahre 2015 und 2016 festgelegt.

Bestandsaufnahme der vorhandenen Angebote

Der Arbeitsprozess begann mit einer Bestandsaufnahme der zahlreichen und vielfältigen Aachener Angebote der Integrationsarbeit, die partizipativ auf der Auftaktveranstaltung am 9. Mai 2015 erfolgte. Das Ergebnis zeigte eine Vielfalt an unterschiedlichsten Angeboten. Die Übersicht über die konkreten Angebote sollte ständig aktuell gehalten werden. Bei der weiteren Erarbeitung des Konzeptes dient die erstellte Angebotsübersicht als wichtige Arbeitsgrundlage. Eine hieraus zu entwickelnde Online-Plattform bildet zudem eine der Maßnahmen im neuen Integrationskonzept.

Steuerung und Vernetzung

In der durch das Integrationskonzept anvisierten Integrationsarbeit sollte sich die besondere Ressource Aachens, nämlich die gute Zusammenarbeit der verschiedensten Akteure der Integrationsarbeit über fachliche und gesellschaftliche Grenzen hinweg, abbilden. Dies erforderte neue Strukturen, da viele Träger zwischenzeitlich städteregional aufgestellt sind. Dies betraf auch das „Netzwerk Integration“, das im Zuge der Umsetzung des Zuwanderungsgesetzes von 2005 und der Erstellung des ersten Integrationskonzeptes der Stadt Aachen entstand. Diese Steuerungsstruktur, die seinerzeit themenspezifisch entwickelt worden war, steht der Stadt Aachen für die heutige Steuerung ihrer Integrationsarbeit nicht mehr eigens zur Verfügung. Die Stadt Aachen ist weiterhin Mitglied im Netzwerk und auch im Sprecherrat, die steuernde und koordinierende Funktion ist, sowie die meisten Mitglieder, städteregional ausgerichtet.

Gleichzeitig wurde mit Gründung des Kommunalen Integrationszentrums ein erster fachlicher Schwerpunkt für eine institutionenübergreifende Steuerung der Integrationsarbeit des Kommunalen Integrationszentrums in Abstimmung mit den Integrationsagenturen der Wohlfahrtsverbände gesetzt. Hierzu entwickelte das Kommunale Integrationszentrum im Rahmen seines Schwerpunktes zur „Integration im Querschnitt“ die Bildung einer fachlichen Steuerungsstruktur unter Einbeziehung von Vertretern der Migranten ab.

So wurde mit der „Steuerungsgruppe Integration im Querschnitt“ ein neues Steuerungsinstrument für die kommunale Integrationsarbeit geschaffen. Die relevanten Akteure der landesgeförderten Integrationsagenturen und des landesgeförderten Kommunalen Integrationszentrums sind gehalten miteinander abgestimmt zu arbeiten. Als erste gemeinsame Aufgabe stellte sie sich der Aufgabe Erarbeitung des neuen Integrationskonzeptes für Aachen zu steuern.

Grundlegend für das Integrationskonzept

Vision für ein zukünftiges Zusammenleben in Vielfalt: Aachener Haltung

Die Steuerungsgruppe legte mit der „Aachener Haltung zum Zusammenleben in Vielfalt“ das Fundament für das neue Integrationskonzept. Dabei wird von der idealen Grundannahme ausgegangen, dass in Aachen lebende Menschen der Wunsch nach einem friedlichen Leben und nach Zugehörigkeit verbindet, bei der sich alle – Zugewanderte und „alteingesessene“ Bürgerinnen und Bürger - gleichermaßen angenommen fühlen können. Sie formuliert die Vision für ein zukünftiges Zusammenleben in Vielfalt:

Aachen, das sind wir! Wir sind die Menschen, die schon lange hier sind, und die, die kommen und bleiben, und auch die, die auf der Durchreise sind. Wir alle, die in dieser Stadt leben.

Denn Aachen ist das Zuhause aller Menschen, die hier leben, gleich wo sie geboren sind.

Aachen ist familienfreundlich. Wir wollen darüber hinaus, dass Menschen aller Generationen und Lebensformen sich in unserer Stadt wohl fühlen. Wir nehmen Unterschiede und Gegensätze wahr und ergreifen Chancen aufeinander zu zugehen. So entwickeln wir uns.

Aachen ist eine soziale Stadt, wir helfen einander professionell und bürgerschaftlich engagiert. Wir begegnen uns gleichberechtigt dort wo wir leben.

Aachen ist eine Stadt der Wissenschaft, der Forschung und Innovation. Hier denken wir frei. Wir blicken zuversichtlich in die Zukunft.

Wir leben im Dreiländereck. In der zurückliegenden Zeit entwickelte sich ein gutes Verhältnis zu unseren Nachbarn. Die Beziehungen sind nun kreativ, kooperativ, europäisch.

Aachen ist international geprägt - von jeher.

Unsere Grundhaltung basiert auf Respekt. Wir gehen wertschätzend miteinander um. Wir erkennen an, dass menschliches Zusammenleben Stress und Chancen beinhaltet. Spannungen, Missverständnisse und Konflikte, aber auch Glück und Verständnis erkennen wir als normalen Ausdruck menschlichen Zusammenlebens an. Wir sprechen direkt miteinander.

Aachen ist eine Stadt mit vielfältigen kulturellen und sportlichen Angeboten. Wir fördern die Teilhabe, um gemeinsames Erleben und persönliche Beziehungen zu ermöglichen.

Aachen steht zusammen gegen feindselige, rassistische, gewalttätige und extremistisch motivierte Handlungen. Wir sind Aachen. Extremisten sind es nicht!

Wir leben den Dialog der Kulturen und der Religionen.

Wir setzen auf Engagement, Verständigung und Zugehörigkeit.

Wir wollen hier sicher und in Frieden zusammen leben.

Themenfelder und Leitziele

Zur Umsetzung der Aachener Haltung in konkrete Ziele der Integrationsarbeit wählte die Steuerungsgruppe +vier Themenfelder, die geeignet sind „ Integrationsstrukturen “ in die Gesellschaft hinein zu entwickeln, um damit eine Integrationsarbeit zu fördern, die einer Spaltung der Gesellschaft entgegen wirkt. Begünstigung von Migranten soll hierbei genauso entgegen gewirkt werden, wie Benachteiligung für diese Zielgruppe, der bald jeder 2. Einwohner Aachens angehören wird.

Diese Themenfelder sind:

  • Interkulturelle Öffnung
  • Anerkennungs- und Willkommenskultur
  • Zusammenleben im Quartier
  • Gesellschaftliches Engagement und Teilhabe.

Verschiedene Initiativkreise und Fachforen ermöglichten über etwa anderthalb Jahre eine breite Beteiligung der in der Integrationsarbeit vertretenen Institutionen, Personen sowie der politischen Parteien. So wurden nach intensiven Diskussionen, Abwägungen und Entscheidungen innerhalb der oben beschriebenen Themenfelder konkrete Leit- und Teilziele entwickelt.

Die Ergebnisse sind in dem vorliegenden Entwurf des neuen Integrationskonzeptes enthalten ebenso ist die Struktur von Steuerung und Vernetzung in einem eigenen Kapitel konzipiert worden

Planung Frühjahr 2017

Fachgespräche zu den Handlungsfeldern

Um die in den Themenfeldern liegenden Potentiale voll auszuschöpfen, werden diese in den weiteren Gesprächen mit konkreten Handlungsfeldern verknüpft. Insgesamt werden folgende sieben Handlungsfeldern bearbeitet (vgl. Kapitel 5 des Entwurfes):

  • Sprache / Bildung
  • Arbeit / Weiterbildung
  • Wohnen / Sozialplanung
  • Kultur / Religion
  • Sport / Gesundheit
  • Sicherheit / Rassismus / Religiöser Extremismus
  • Öffentlichkeitsarbeit / Presse

Hierzu wird es Fachgespräche geben, zu denen neben den jeweiligen Expert/innen auch die Politik eingeladen wird.

Aktualisierende und strukturierte Integrationsplanung

Beschlussvorschlag:

Der Integrationsrat nimmt die Ausführungen zum Sachstand der Neuaufstellung des Integrationskonzeptes zur Kenntnis.

Der Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie nimmt die Ausführungen zum Sachstand der Neuaufstellung des Integrationskonzeptes zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, das Integrationskonzept auf der Grundlage des bestehenden Entwurfes weiter zu bearbeiten.

finanzielle Auswirkungen

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

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0

0

0

0

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Ergebnis

0

0

0

0

0

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+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

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Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Folgekos-ten (alt)

Folgekos-ten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

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0

0

0

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Abschreibungen

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Ergebnis

0

0

0

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+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Es ergeben sich keinen finanziellen Auswirkungen.

Anlage:

Anlage 1 - Aktueller Entwurf des Integrationskonzeptes


Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

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Beratungsfolge

Donnerstag, 27. April 2017SGA/18/WP.17 öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Soziales, Integration und Demographie

Art
Entscheidung
Ausschuß
Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie

Mittwoch, 29. März 2017INT/17/WP.17 öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Integrationsrates

Art
Kenntnisnahme
Ausschuß
Integrationsrat
Details
Tagesordnung