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Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe gem. § 75 SGB VIII Hier:
KingzCorner e. V.


Letzte Beratung
Dienstag, 04. Juli 2017 (öffentlich)
Federführend
Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
Originaldokument
http://ratsinfo.aachen.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=16884

Erläuterungen:

  1. Ausgangslage

Der Verein KingzCorner e.V. mit Sitz in Aachen beantragt mit Schreiben vom 14.12.2016 die Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII.

Der Verein KingzCorner e.V. besteht seit 2012.

Der Träger leistet Jugendarbeit im Bereich der außerschulischen Bildung und erfüllt damit Aufgaben der Jugendhilfe im Sinne des § 11 SGB VIII.

KingzCorner e.V. sieht seine Hauptaufgabe in der Förderung der Jugendkultur.

Derzeit zählt der Verein 20 Mitglieder, die sich aus kulturinteressierten Menschen aus verschiedenen Berufssparten zusammensetzen. Die Arbeit im Verein wird ausschließlich ehrenamtlich geleistet.

Der Träger bietet unter dem Motto „Music, Stylez and Culture“ allen interessierten jungen Menschen in Aachen eine Plattform für musikalische und andere künstlerische Aktivitäten und einen interkulturellen Austausch.

Der Verein bietet vor allem Workshops im Musik- und Graffitibereich an und arbeitet hier eng mit vielen Jugendhilfeträgern und Schulen in Aachen zusammen.

Der musische Ansatz ist besonders für die Integration junger Flüchtlinge geeignet.

Spezielle mehrtägige, intensive Integrationsprojekte mit jeweils 40 Jugendlichen wurden bereits 2015 und 2016 erfolgreich durchgeführt.

Der Verein verfügt über ein eigenes Tonstudio, in dem Jugendliche eigene Musik- und / oder Gesangsaufnahmen entwickeln und letztendlich ihre eigene CD herstellen können.

In unregelmäßigen Abständen werden in öffentlichen Veranstaltungen neben anderen Musikdarbietungen auch die Ergebnisse dieser Workshops und Projekte vorgestellt.

  1. Stellungnahme der Verwaltung

Die Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe kann erfolgen, wenn alle Kriterien nach den Grundsätzen der Anerkennung von freien Trägern gemäß § 75 SGB VIII, der Arbeitsgemeinschaft der Obersten Jugendbehörden vom 07.09.2016 und der Entscheidung des Jugendhilfeausschusses vom 20.12.1994 erfüllt sind. In der nachfolgenden Tabelle sind die Anforderungen aufgelistet.

Der Träger erfüllt alle Kriterien.

Demnach ist die Anerkennung des Vereins KingzCorner e.V. als Träger der freien Jugendhilfe auszusprechen.

Beschlussvorschlag:

  1. Der Kinder- und Jugendausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

  1. Er beschließt die Anerkennung des Vereins KingzCorner e.V. als Träger der freien Jugendhilfe gem. § 75 SGB VIII.

Finanzielle Auswirkungen

JA

NEIN

x

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Folgekos-ten (alt)

Folgekos-ten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Anlage/n:

  • Antrag
  • Satzung
  • Kriterienkatalog


Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

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Beratungsfolge

Dienstag, 04. Juli 2017öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Kinder- und Jugendausschusses

Art
Entscheidung
Ausschuß
Kinder- und Jugendausschuss
Details
Tagesordnung