Handreichung zum Umgang mit unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen in
Nordrhein-Westfalen 2017
- Letzte Beratung
- Dienstag, 04. Juli 2017 (öffentlich)
- Federführend
- Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
- Originaldokument
- http://ratsinfo.aachen.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=16978
Erläuterungen: Aufgrund der neuen gesetzlichen Grundlage des zum 01.11.2015 in Kraft getretene Gesetz zur Verbesserung der Unterbringung, Versorgung und Betreuung unbegleiteter ausländischer Minderjähriger und der damit verbundenen Neuregelung zur Umverteilung von unbegleiteten Minderjährigen, war es notwendig die 2013 erschienene Handreichung seitens des Landes NRW zu überarbeiten und fortzuschreiben. Zahlreiche Neuregelungen und Verfahrensumstellungen sind mit dem neuen Gesetz verbunden. Die Handreichung dient dazu allen beteiligten Akteuren, wie Jugendämter und Jugendhilfeeinrichtungen in ganz NRW, in der neuen Verfahrensweise Handlungssicherheit zu vermitteln.
Die Handreichung beschreibt die rechtlichen Rahmenbedingungen, Anforderungen und Abläufe, und darüber hinaus werden Hinweise gegeben, wo Gestaltungsspielräume bestehen und wie diese genutzt werden können. Die Handreichung gibt zahlreiche Anregungen wie in der Praxis zu verfahren ist.
Die neue Handreichung beinhaltet Hintergrundinformationen, zum Beispiel zu den Themen verheiratete Minderjährige, Traumatisierung von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen, Asyl und Aufenthalt rechtlicher Beratung usw. Somit ist die Fortschreibung der Handreichung deutlich umfangreicher als die erste in 2013 erschienene Ausgabe.
Herausgeber sind das Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport, das Ministerium für Inneres und Kommunales, sowie der Landschaftsverband Rheinland und der Landschaftsverband Westfalen –Lippe.
Das Redaktions-Team der Handreichung setzt sich aus in der Thematik erfahrener Teilnehmer des regelmäßig stattfindenden „UMF-Fachgespräches“ beim Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport des Landes NRW zusammen. Neben den Vertretern des oben genannten Ministeriums sind Vertreter des Ministeriums für Inneres und Kommunales, sowie der beiden Landschaftsverbände, Vertreter der Bezirksregierung Arnsberg, Vertreter verschiedener Jugendämter, Jugendhilfeeinrichtungen sowie Vertreter der Arbeitsgemeinschaft der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege beteiligt. Mitarbeiter des Fachbereichs Kinder, Jugend und Schule, Abteilung Jugend der Stadt Aachen haben ebenso an der Fortschreibung der Handreichung mitgewirkt. Beschlussvorschlag: Der Kinder- und Jugendausschuss nimmt die Ausführungen sowie die Handreichung zustimmend zur Kenntnis.
Finanzielle Auswirkungen
keine, da Sachstandbericht
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Investive Auswirkungen |
Ansatz 20xx |
Fortgeschriebener Ansatz 20xx |
Ansatz 20xx ff. |
Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff. |
Gesamtbedarf (alt) |
Gesamtbedarf (neu) |
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Einzahlungen |
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Auszahlungen |
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Ergebnis |
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+ Verbesserung / - Verschlechterung |
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Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden |
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden |
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konsumtive Auswirkungen |
Ansatz 20xx |
Fortgeschriebener Ansatz 20xx |
Ansatz 20xx ff. |
Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff. |
Folgekos-ten (alt) |
Folgekos-ten (neu) |
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Ertrag |
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Personal-/ Sachaufwand |
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Abschreibungen |
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Ergebnis |
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+ Verbesserung / - Verschlechterung |
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Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden |
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden |
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Anlage/n:
Handreichung zum Umgang mit unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen in Nordrhein-Westfalen 2017
Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.
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Beratungsfolge
Dienstag, 04. Juli 2017öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Kinder- und Jugendausschusses
- Art
- Kenntnisnahme
- Ausschuß
- Kinder- und Jugendausschuss
- Details
- Tagesordnung