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Fördermöglichkeiten von Sprachkursen für Asylbewerber


Letzte Beratung
Mittwoch, 05. Februar 2014 (öffentlich)
Federführend
Fachbereich Soziales und Integration
Originaldokument
http://ratsinfo.aachen.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=11969

Erläuterungen:

Sprachkurse für AsylbewerberInnen sollten unabhängig von deren Aufenthaltschancengefördert werden, weil es unter anderem auch im Interesse der schulischen Entwicklung der Kinder wichtig ist, dass die Asylbewerbereltern sich verständigen können. Die Motivation und Bereitschaft Deutsch zu lernen ist in der ersten Zeit nach Ankunft am größten. Einmal falsch gelernte Sprache ist später eine sehr ungünstige Ausgangsbasis für eine mögliche Integration.

Im Jahr 2013 wurde in einem Pilotprojekt in Kooperation mit der Volkshochschule Aachen Personen, die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten, die Möglichkeit zur Teilnahme an einem Sprachkurs angeboten. Das Pilotprojekt war erfolgreich. Es wird nun nach weiteren Möglichkeiten Ausschau gehalten, eine frühzeitige Sprachförderung von AsylbewerberInnen zu ermöglichen.

Frau Geritan vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) und eine Mitarbeiterin des TÜV-Nord werden die Möglichkeiten der Zulassung zu berufsbezogenen Sprachkursen für diesen Personenkreis erläutern.

Beschlussvorschlag:

Der Integrationsrat nimmt die Ausführungen des BAMF zu den Fördermöglichkeiten von Sprachkursen für Asylbewerber zur Kenntnis.


Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

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Beratungsfolge

Mittwoch, 05. Februar 2014INT/27/WP.16 öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Integrationsrates

Art
Kenntnisnahme
Ausschuß
Integrationsrat
Entscheidung
ungeändert beschlossen
Details
Tagesordnung
Auszug