Teilen:

Sprach- und Integrationskurse in Aachen; Sachstand und Ausblick


Letzte Beratung
Donnerstag, 19. Oktober 2017 (öffentlich)
Federführend
Fachbereich Wohnen, Soziales und Integration
Originaldokument
http://ratsinfo.aachen.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=17280

Erläuterungen:

Bestandsaufnahme:

Ausgangslage
In den vergangenen Jahren sind viele Menschen neu nach Aachen zugewandert, unter ihnen zahlreiche Geflüchtete. Für ihre Integration in die Gesellschaft sind Deutschkenntnisse eine wichtige Voraussetzung. Im Folgenden wird eine Bestandsaufnahme des Deutschlernens Neuzugewanderter in drei Gruppen mit unterschiedlichem Rechtsanspruch auf Deutschförderung dargestellt. Zunächst wird eine Übersicht der Situation der schulpflichtigen Neuzugewanderten gegeben. Anschließend wird die Situation erwachsener Neuzugewanderter erläutert, die eine Berechtigung oder Verpflichtung zu Kursen des Bundeamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) erhalten. Danach folgt eine Übersicht über die aktuellen Möglichkeiten zur Deutschförderung für erwachsene Neuzugewanderte, die nicht an den Kursen des BAMF teilnehmen können.

Die Lehrkräfte in diesen Maßnahmen sind in den Schulen pädagogische Fachkräfte, in den BAMF-Kursen vom Bundesamt zertifizierte Lehrkräfte und in den übrigen Kursen sowohl Lehrkräfte der Weiterbildung als auch zahlreiche Ehrenamtliche.

  1. Übersicht der Situation der schulpflichtigen Neuzugewanderten (SeiteneinsteigerInnen)

In Deutschland ist jedes Kind im Alter zwischen 6 und 18 Jahren schulpflichtig. Zudem haben alle Kinder in diesem Alter ein Recht auf Bildung und auf einen Schulplatz. Diese Pflicht und dieses Recht sind unabhängig von Herkunft, Nationalität, Aufenthaltsstatus, Geschlecht oder Religion.

Alle Kinder, die aus dem Ausland zuziehen, schulpflichtig sind und noch nicht deutsch sprechen, sind sogenannte SeiteneinsteigerInnen. Alle SeiteneinsteigerInnen lernen im Schulsystem die deutsche Sprache. Sobald ein Kind in einer Kommune angemeldet wird, ist diese für die Beschulung zuständig.

In Aachen ist die Aufgabe der Schulplatzvermittlung für SeiteneinsteigerInnen vom Schulamt an das Kommunale Integrationszentrum (KI) delegiert. In den vergangenen drei Schuljahren seit 2014/15, also seit Beginn der hohen Zuwanderungszahlen von Geflüchteten, wurden im Aachener Schulsystem mehr als 1700 Schulplätze für SeiteneinsteigerInnen geschaffen. Zu ihnen gehören neben den Geflüchteten auch Kinder, die beispielsweise im Rahmen der europäischen Freizügigkeit, aufgrund von von Familienzusammenführung, Arbeit oder Studium der Eltern aus dem Ausland zuziehen. Statistisch ist eine Differenzierung nicht möglich. Im Schuljahr 2016/2017 wurden in der Stadt Aachen vom Primarbereich bis zum Bereich der Sekundarstufe II insgesamt 393 aus dem Ausland neu zugezogene Kinder und Jugendliche erfasst, beraten und in Schulen vermittelt. Die enorme Steigerung der Zuwanderungszahlen von SeiteneinsteigerInnen wird aus der Grafik in Anlage 1 ersichtlich.

  • Primarbereich (6-10 Jahre):

Im Primarbereich gehen alle Kinder nach dem Motto „Kurze Beine, kurze Wege“ wohnortnah zu einer Grundschule und nehmen am Regelunterricht teil. Zusätzlich gibt es sogenannte Deutsch-Intensivkurse, in denen zusätzlich an zwei bis drei Tagen in der Woche Deutschunterricht stattfindet. Diese Kurse wurden vom KI der Stadt Aachen in Kooperation mit der Schulaufsicht und in partnerschaftlicher Zusammenarbeit mit dem KI der StädteRegion Aachen und den Schulträgern entwickelt. Das Format ist ein „Aachener Produkt“ und in NRW bislang in dieser Form einmalig. Im Schuljahr 2016/17 haben sieben Kurse für mehr als 80 Kinder an sechs Standorten stattgefunden (Annaschule, Beeckstraße, Düppelstraße, Forster Linde, Karl-Kuck-Schule, Passstraße).

  • Sekundarstufe I (10-16 Jahre):

Im Bereich der Sekundarstufe I besuchen die SeiteneinsteigerInnen zunächst eine altersübergreifende Sprachfördergruppe und nehmen mit wachsenden Kenntnissen nach und nach am Regelunterricht teil, zunächst in den weniger sprachintensiven Fächern (z.B. Sport). In der Stadt Aachen stehen insgesamt 30 Sprachfördergruppen an allen Schulformen zur Verfügung, davon 15 an Hauptschulen, drei an Realschulen, zwei an einer Gesamtschule und zehn an Gymnasien.

  • Sekundarstufe II ( 16 – 18 Jahre):

Im Bereich der Sekundarstufe II heißen die Sprachfördergruppen Internationale Förderklassen. An ihnen nehmen sowohl neu Zugewiesene als auch berufsschulpflichtige AbsolventInnen des Sekundarstufe I-Bereichs teil. Aktuell gibt es an den fünf innerstädtischen Berufskollegs 16 Internationale Förderklassen (IFK).

Im Schuljahr 2016/17 standen so insgesamt 46 Sprachfördergruppen und Internationale Förderklassen für die zugewanderten Kinder und Jugendlichen in Aachen zur Verfügung, die aufgrund der hohen Zuwanderungszahlen der letzten Jahre auch im neuen Schuljahr 2017/18 ausgelastet sind. Durch den Übergang in das Regelsystem entstehen freie Plätze, so dass aktuell der Bedarf gedeckt werden kann. Das KI ist bedarfsabhängig ständig im Gespräch mit der Schulaufsicht und den Schulträgern über die mögliche Einrichtung weiterer Sprachfördergruppen und Internationaler Förderklassen.

Eine besondere Herausforderung von SeiteneinsteigerInnen dar. Im Schuljahr 2015/16 waren 15% der SeiteneinsteigerInnen im Sek I/II-Bereich nicht im lateinischen Schriftsystem alphabetisiert, im Schuljahr 2016/17 waren 13%. Aktuell handelt es sich um 48 Jugendlichen, von denen 20 auch in keinem anderen Schriftsystem lesen und schreiben können. Die Alphabetisierung findet in den entsprechend heterogenen Sprachfördergruppen und Internationalen Förderklassen statt. Wenige Lehrkräfte in den Bereichen der Sekundarstufe I und II sind für diese Aufgabe qualifiziert, daher ist die Beschulung für diese jungen Menschen schwierig. Als innere Schulangelegenheit ist die Bereitstellung qualifizierter Lehrkräfte Sache der Schulaufsicht.

Das Land NRW empfiehlt für die Sprachfördergruppen und die Internationalen Förderklassen wegen der großen Heterogenität eine Stärke von 18 bis 20 SeiteneinsteigerInnen und eine Verweildauer von maximal zwei Jahren vor dem Übergang in das Regelsystem. Die Entscheidung über die Gruppen- bzw. Klassengröße und den Verbleib darin liegt bei der zuständigen Schulleitung.

Volljährige Zugewanderte werden vom zuständigen Jobcenter, vom Sozialamt und dem Jugendmigrationsdienst in entsprechende Maßnahmen vermittelt.

  • Zweiter Bildungsweg (18 Jahre und älter):

Das Weiterbildungsgesetz NRW ermöglicht Volljährigen auch nach Erfüllung der Schulpflicht das Nachholen von Schulabschlüssen. Angebote des Zweiten Bildungswegs gibt es in Aachen bei der Volkshochschule, der Abendrealschule und dem Weiterbildungskolleg. Grundsätzlich stehen diese Angebote bei ausreichenden Deutschkenntnissen auch Zugewanderten zur Verfügung. Die Volkshochschule Aachen bietet neuerdings Jugendintegrationskurse an, die jungen Erwachsenen bis 25 nach dem Deutschlernen einen Übergang in das Schulabschluss-System des Zweiten Bildungswegs ermöglichen sollen. Ebenso können Schulabgänger von Regelschulen, die keinen Abschluss erworben haben, hier eine Perspektive entwickeln.

Zwischenfazit

Das Aachener Schulsystem hat in den vergangenen Jahren eine enorme Herausforderung bewältigt. Alle zugewanderten Kinder und Jugendliche konnten mit Schulplätzen versorgt werden. Die Anzahl der Sprachfördergruppen und Internationalen Förderklassen wurde von 17 im Februar 2014 auf zuletzt 46 Gruppen bzw. Klassen im Juni 2017 erhöht, d.h. sie wurde in dreieinhalb Jahren um 270% gesteigert. Neu im System der Schulintegration sind seit knapp anderthalb Jahren Gymnasien, sodass die SeiteneinsteigerInnen inzwischen das gesamte Bildungsspektrum in Anspruch nehmen können. Im letzten Schuljahr lag die Wartezeit auf einen Schulplatz bei ca. zwei Wochen nach der Beratung. Diese positive Entwicklung hat vor allem mit der sehr konstruktiven Haltung und Herangehensweise der Schulaufsicht und der Schulleitungen in der Stadt Aachen zu tun. Diese nehmen die Seiteneinsteigerkinder im Sinne der Heterogenität ganz selbstverständlich auf: als Schülerinnen und Schüler.

Eine neue Herausforderung wird in den kommenden Monaten und Jahren anstehen, wenn die SeiteneinsteigerInnen die Sprachfördergruppen bzw. Internationalen Förderklassen erfolgreich beenden und eine hohe Schüleranzahl ins Regelsystem übergehen muss. Einige Jahrgangsstufen des Regelsystems sind bereits sehr voll. Hier müssen die personellen Kapazitäten erhöht werden.

  1. Erwachsene Neuzugewanderte mit Berechtigung bzw. Verpflichtung zur Teilnahme an Kursen des BAMF

Unter bestimmten Bedingungen haben Neuzugewanderte, die dauerhaft in Deutschland leben, einen gesetzlichen Anspruch auf eine Teilnahme an Kursen des BAMF. Berechtigungen und Verpflichtungen hierzu erteilen das BAMF, die Ausländerbehörde, das Jobcenter und das Sozialamt. EU-Ausländer können auf Antrag an BAMF-Kursen teilnehmen. Asylsuchende aus Syrien, dem Irak, dem Iran, Eritrea und Somalia sind aufgrund der guten Bleibeperspektive berechtigt, einen Integrationskurs zu besuchen. Die Träger für die Angebote werden vom BAMF auf Antrag zugelassen und durch Regionalkoordinatoren überprüft.

Übersicht über die Situation der Integrationskurse in Aachen

In der Stadt Aachen gibt es aktuell (Stand September 2017) insgesamt neun durch das Bundesministerium für Migration und Flüchtlinge (BAMF) zugelassene Integrationskursträger. Statistische Zahlen liegen nicht für die Stadt, sondern für die gesamte Städteregion vor. Von 2015 bis 2016 wurde das Angebot wegen der starken Zuwanderung von 57 begonnenen Integrationskursen auf 110 erhöht. Es wurden 2.669 Berechtigungen/Verpflichtungen ausgestellt, 1.999 Personen haben mit einem Kurs begonnen.

Die Grundlage des Integrationskurssystems besteht darin, dass die TeilnehmerInnen ihren Kurs frei wählen können und nach bestimmten Abschnitten den Kurs unterbrechen können. Jeder Integrationskurs besteht aus einem Sprachkurs (600 bzw. 900 Unterrichtsstunden) und einem Orientierungskurs (100 Unterrichtsstunden). Der Besuch eines Vollzeit-Integrationskurses (20 UStd pro Woche) dauert in der Regel zehn bis elf Monate, Alphabetisierungskurse werden in der Regel als Teilzeitkurse (15 UStd pro Woche) angeboten und dauern 18 bis 24 Monate (Anlage 2). Ziel des Integrationskurses ist das Erreichen des Sprachniveaus B1 nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen (Anlage 3). Dieses Niveau ermöglicht eine einfache Kommunikation zur Bewältigung des elementaren Alltags. Es reicht nicht zur Aufnahme einer Ausbildung oder einer Berufstätigkeit aus. Das BAMF finanziert die Integrationskurse je nach wirtschaftlicher Lage des Teilnehmenden ganz oder zur Hälfte. Ein allgemeiner Integrationskurs kostet pro TeilnehmerIn 2765,-€. Das Mindesthonorar für die Unterrichtenden beträgt 35,-€ pro UStd.

TeilnehmerInnen für allgemeine Integrationskurse haben zurzeit keine langen Wartezeiten, um den Integrationskurs beginnen zu können. Das BAMF beabsichtigt in Zukunft TeilnehmerInnen, die nicht innerhalb von sechs Wochen mit einem Integrationskurs beginnen, einem Träger zuzuweisen.

Problematisch ist die Vermittlung von TeilnehmerInnen, die noch alphabetisiert werden müssen. Hier besteht ein sehr hoher Bedarf, der zurzeit nicht zeitnah gedeckt werden kann. Das größte Problem ist, geeignete DozentInnen zu finden, die die erforderlichen Voraussetzungen erfüllen.

Statistische Zahlen des BAMF liegen nicht für Aachen oder die Städteregion, sondern nur für NRW insgesamt vor. Im Jahr 2016 waren in NRW 117.586 Menschen berechtigt oder verpflichtet, am Integrationskurs teilzunehmen. Wegen der rechtlichen Möglichkeit, den Integrationskurs zu unterbrechen oder ihn bei einem anderen Träger fortzusetzen, gibt es keine Erkenntnisse über die Zahl der KursabbrecherInnen. Die Träger berichten, dass die Zahl der Unterbrechungen relativ gering ist und meist triftige Gründe für eine Unterbrechung vorliegen (z.B. Krankheit, Wegzug, Arbeitsaufnahme). Im Jahr 2016 haben in NRW 31.130 Menschen einen Integrationskurs absolviert.

Kurse nach der Verordnung über die berufsbezogene Deutschsprachförderung (DeuFö)

Auch nach erfolgreicher Teilnahme am Integrationskurs mit dem Erlangen des B1-Zertifikats reichen die Deutschkenntnisse der Zugewanderten nicht aus, um eine Ausbildung zu beginnen oder auf dem Arbeitsmarkt eine Vermittlungschance zu haben. Seit Frühjahr 2017 werden daher vom BAMF darüber hinausgehende Angebote der berufsbezogenen Deutschförderung finanziert. Es handelt sich hierbei um 300 UStd, von November 2017 an 400 UStd., die auf dem Niveau B1 aufbauen. Da nicht alle AbsolventInnen der Integrationskurse das Niveau B1 erreichen, sind auch Wiederholungsmodule zum Erreichen dieses Niveaus geplant.

Zwischenfazit

Die Integrationskurse des BAMF sind seit 2005 erprobt und etabliert, die berufsbezogene Deutschförderung ist in diesem Jahr dazu gekommen. Für die Träger bedeutet die Durchführung dieser Kurse einen hohen bürokratischen Aufwand. Der Erfolg der Kurse ist mittelmäßig: Laut BAMF-Statistik haben 2016 bundesweit lediglich 56% der AbsolventInnen den Deutschtest für Zuwanderer, der am Ende des Integrationskurses steht, mit dem erwünschten Niveau B1 abgeschlossen. Es ist zu hoffen, dass die geplanten Wiederholungskurse nach DeuFö dies ausgleichen werden.

  1. Neuzugewanderte ohne Berechtigung/ Verpflichtung zur Teilnahme an BAMF-Kursen

Neuzugewanderte, die nicht aus den oben erwähnten fünf Ländern (Syrien, Iran, Irak, Eritrea, Somalia) stammen und deren Asylverfahren noch nicht positiv oder schon negativ abgeschlossen ist, können nicht an Integrationskursen teilnehmen, da ihre Bleibeperspektive als nicht langfristig angesehen wird. Die Anerkennungsquote in Asylverfahren liegt derzeit bei ca. 45 %. Zum Stichtag 23.08.2017 waren laut Angaben der Ausländerbehörde in Aachen 845 Geduldete erfasst. Im Jahr 2016 wurde 1.079 Personen erstmals eine Duldung erteilt. Ausbildungsduldungen können nicht separat erfasst werden, so dass keine verlässlichen Zahlen vorliegen. Viele dieser Menschen bleiben jedoch aus verschiedenen Gründen so lange in Deutschland, dass das Erlernen der deutschen Sprache ratsam ist. Offen steht diesem Personenkreis lediglich das im Folgenden beschriebene Angebot an allgemeinen, alltagsorientierten und ehrenamtlichen Sprachkursen.

Allgemeine Sprachkurse

Es gibt ein breites Spektrum von Deutschkursen für TeilnehmerInnen mit unterschiedlichem Bildungshintergrund in Aachen, das den gesamten Europäischen Referenzrahmen abdeckt. Die Finanzierung erfolgt in der Regel über Entgelte. Das Land NRW stellt Trägern, die nach dem Weiterbildungsgesetz finanziert werden, Mittel für Deutschkurse zur Verfügung. Diese Mittel nutzt die Volkshochschule Aachen, um denjenigen, die nicht BAMF-berechtigt sind, wenigstens in einem gewissen Umfang Unterricht zu geben.

Alltagsorientierte Sprachkurse

Die Stadt Aachen stellt im Rahmen der „Projekte zur Integration“ finanzielle Mittel für alltagsorientierte Sprachkurse zur Verfügung. Diese können von Trägern gemäß den Richtlinien beantragt werden.

Gefördert werden insbesondere Projekte für TeilnehmerInnen, die aufgrund von gesetzlichen Beschränkungen und/oder individuellen Problemlagen keinen Zugang zu den bereits vorhandenen Angeboten haben bzw. dort nicht gefördert werden können. Die TeilnehmerInnen werden durch Aktivierung und Erweiterung ihrer individuellen Fähigkeiten dahingehend gefördert, eigenständig am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen. Ein Kurs umfasst 100 Unterrichtsstunden und wird mindestens zweimal pro Woche mit zwei Unterrichtsstunden durchgeführt. Der Kurs soll lernungewohnte Menschen dazu motivieren, anschließend an einem Regelangebot wie einem Integrationskurs teilzunehmen. Es stehen insgesamt 41.000,00 € für die alltagsorientierten Sprachkurse zur Verfügung. Aktuell werden sechs Kurse durchgeführt, so dass in diesem Jahr noch 20.000,00 € zur Verfügung stehen.

Zwischenfazit

In den Jahren 2012 bis 2014 wurden in einem Modellprojekt individuell AsylbewerberInnen bei der Volkshochschule unterstützt, die aufgrund einer Finanzierung in Höhe von insgesamt 13.000,00 € an einem passenden regulären VHS-Kurs teilnehmen konnten. Die Verwaltung plant, die noch zur Verfügung stehenden Mittel aus „Projekte zur Integration“ erneut in diesem Bereich einzusetzen, um so Menschen zu unterstützen, die keinen Zugang zu den Regelangeboten haben.

Ehrenamtliche Sprachlernangebote

Im Jahr 2015 haben sich im Rahmen des Zuzugs zahlreicher Geflüchteter über 2.000 Bürgerinnen und Bürger bei der Stadt Aachen gemeldet, um Geflüchtete ehrenamtlich im Alltag zu unterstützen. Um diese Ehrenamtlichen zu koordinieren und diese Ressourcen des zivilgesellschaftlichen Engagements zu nutzen, wurde im Fachbereich Wohnen, Soziales und Integration das Sonderteam Flüchtlingswesen eingerichtet.

Das Sonderteam hat circa 50 Sprachkursangebote von EhrenamtlerInnen mit über 100 Stunden pro Woche erfasst (Stand April 2017). Diese werden vom Sonderteam Flüchtlingswesen, aber auch vonkirchlichen Trägern und Gemeinden, von verschiedenenEhrenamtsnetzwerken der Flüchtlingshilfe in den Stadtteilen (u.a. Haaren, Richterich, Walheim, Kornelimünster, Brand usw.), von Bildungsträgern wie Familienbildungsstätten, von Studierendeninitiativen, der Stadtbibliothek, Migrantenorganisationen und Wohlfahrtsverbänden organisiert und durchgeführt. Zusätzlichgibt es allein in der Ehrenamts-Dateides FB 56 über 250 Personen, von denen bekannt ist, dass sie Geflüchteten beim Spracherwerb helfen. Viele unterstützen auch als SprachpartnerInnen bzw. KonversationspartnerInnen, wenn bereits eine Grundlage in der deutschen Sprache vorliegt. Zudem werden Informationsveranstaltungen für Geflüchtete inzwischen auch in "leichter Sprache" angeboten.

Darüber hinaus gibt es noch viele weitere Angebote von freien Trägern, Initiativen undNetzwerken,beispielsweise das Angebot der "Aachener Hände" oder das ehrenamtliche Unterstützungsangebot der Sprachenakademie.Ebenso sind Privatpersonen sowie NachbarInnen bei dem Spracherwerb für Geflüchtete engagiert, ohne dass sie an eine offizielle Stelle gemeldet werden.

Fazit

Die Stadt Aachen hat die Zuwanderung einer großen Zahl von Geflüchteten im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben gut gelöst. Perspektivisch wird die Integration dieser Menschen eine Herausforderung bleiben. Es gilt passgenaue Angebote zu entwickeln, die den unterschiedlichen Gruppen dauerhafte Perspektiven geben.


 

 

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

Der Kinder- und Jugendausschuss nimmt gemeinsam mit dem Schulausschuss die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

Der Betriebsausschuss Theater und Volkshochschule nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.


 

 

Finanzielle Auswirkungen

JA

NEIN

x

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Folgekos-ten (alt)

Folgekos-ten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Es ergeben sich keine finanziellen Auswirkungen.

 

 

Anlagen:

Anlage 1 – Vermittlungen von Schulplätzen für SeiteneinsteigerInnen (6-18 Jahre) nach Schuljahren
Anlage 2 – Aufbau des Integrationskurses

Anlage 3 Gemeinsamer Europäischer Referenzrahmen


Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

Für eventuell vorhandene Übertragungsfehler haftet unserAC.de nicht, maßgeblich sind alleine die verlinkten Seiten und Dokumente der Kommunen. Sofern die Links auf die Einzeldokumente nicht mehr funktionieren, gelten die Links auf die Ratsinfosysteme bzw. deren Archive.

Hier könntest Du Dir eine Karte anzeigen lassen.

Durch die Nutzung der Mapbox Tiles API können Informationen über die Benutzung dieser Website einschließlich Deiner IP-Adresse an Mapbox in den USA übertragen werden:
www.mapbox.com/privacy/

Karteninhalte anzeigen

Weitere zu dieser Vorlage gefundene Ortsangaben

  • Passstraße
  • Forster Linde
  • Beeckstraße
  • Düppelstraße

Beratungsfolge

Donnerstag, 19. Oktober 2017öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Betriebsausschusses für das Theater und die VHS

Art
Kenntnisnahme
Ausschuß
Betriebsausschuss Theater und VHS
Entscheidung
ungeändert beschlossen
Details
Tagesordnung
Auszug

Dienstag, 17. Oktober 2017öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Kinder- und Jugendausschusses gemeinsam mit dem Schulausschuss

Art
Kenntnisnahme
Ausschuß
Kinder- und Jugendausschuss
Entscheidung
geändert beschlossen
Details
Tagesordnung
Auszug

Donnerstag, 28. September 2017öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Soziales, Integration und Demographie

Art
Kenntnisnahme
Ausschuß
Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie
Entscheidung
ungeändert beschlossen
Details
Tagesordnung
Auszug