Bezuschussung der Ausländervereine - Sachstandsbericht
- Letzte Beratung
- Mittwoch, 22. Mai 2019 (öffentlich)
- Federführend
- Fachbereich Wohnen, Soziales und Integration
- Originaldokument
- http://ratsinfo.aachen.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=19767
Erläuterungen:
Migrantenorganisationen (MO), die in der Stadt Aachen ein eigenes Begegnungszentrum unterhalten, können für die mit der Anmietung und Unterhaltung des Zentrums zusammenhängenden Kosten einen Zuschuss beantragen (siehe Anlage 1: Richtlinien für die Bezuschussung von Ausländervereinen vom 17.03.1994).
Der Antrag ist bis zum 30.04. des jeweiligen Jahres schriftlich einzureichen. An Ausgaben können Miet-, Heizungs-, Strom- und Nebenkosten geltend gemacht werden.
Jährlich stehen 30.000 € für die Zuschüsse zur Verfügung.
40 Prozent dieser Mittel, d.h. zurzeit 12.000,00 €, werden zu gleichen Teilen auf die förderungsfähigen Vereine aufgeteilt (Sockelbetrag). Im Jahr 2018 haben 21 MO einen Antrag gestellt, so dass sich ein Sockelbetrag von 12.000,00 € / 21 MO = 571,43 € ergab.
60 Prozent des Haushaltsansatzes, d.h. zurzeit 18.000,00 €, wird im Verhältnis zur Gesamtsumme der Ausgaben aller Vereine ermittelt (Aufstockungsbetrag). Beispiel: angefallene Kosten für das Begegnungszentrum * 18.000,00 € / Gesamtkosten aller Begegnungszentren = Aufstockungsbetrag.
Aus der Summe von Sockelbetrag und Aufstockungsbetrag ergibt sich die Bezuschussung je Verein (siehe Anlage 2).
Da die Anzahl der bezuschussten Vereine und die anerkennungsfähigen Kosten pro Jahr variieren, ändert sich entsprechend die genaue Zuschusshöhe je Verein.
Seit 2010 ist die Anzahl der bezuschussten Vereine von 14 auf 21 gestiegen. Entsprechend hat sich der Zuschuss pro Verein verringert.
Beschlussvorschlag:
Der Integrationsrat nimmt die Ausführungen zur Kenntnis.
Finanzielle Auswirkungen
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Investive Auswirkungen |
Ansatz 20xx |
Fortgeschriebener Ansatz 20xx |
Ansatz 20xx ff. |
Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff. |
Gesamtbedarf (alt) |
Gesamtbedarf (neu) |
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Einzahlungen |
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Auszahlungen |
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Ergebnis |
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+ Verbesserung / - Verschlechterung |
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Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden |
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden |
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konsumtive Auswirkungen |
Ansatz 20xx |
Fortgeschriebener Ansatz 20xx |
Ansatz 20xx ff. |
Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff. |
Folgekos-ten (alt) |
Folgekos-ten (neu) |
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Ertrag |
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Personal-/ Sachaufwand |
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Abschreibungen |
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Ergebnis |
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+ Verbesserung / - Verschlechterung |
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0 |
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Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden |
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden |
Es ergeben sich keine finanziellen Auswirkungen.
Anlage/n:
Anlage 1 – Richtlinien für die Bezuschussung von Ausländervereinen vom 17.03.1994
Anlage 2 – Berechnung des Mietzuschusses für das Jahr 2018
Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.
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Beratungsfolge
Mittwoch, 22. Mai 2019öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Integrationsrates
- Art
- Kenntnisnahme
- Ausschuß
- Integrationsrat
Mittwoch, 27. März 2019öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Integrationsrates
- Art
- Kenntnisnahme
- Ausschuß
- Integrationsrat
- Entscheidung
- zurückgestellt
- Details
- Tagesordnung
- Auszug