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Bezuschussung der Ausländervereine - Sachstandsbericht


Letzte Beratung
Mittwoch, 22. Mai 2019 (öffentlich)
Federführend
Fachbereich Wohnen, Soziales und Integration
Originaldokument
http://ratsinfo.aachen.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=19767

Erläuterungen:

Migrantenorganisationen (MO), die in der Stadt Aachen ein eigenes Begegnungszentrum unterhalten, können für die mit der Anmietung und Unterhaltung des Zentrums zusammenhängenden Kosten einen Zuschuss beantragen (siehe Anlage 1: Richtlinien für die Bezuschussung von Ausländervereinen vom 17.03.1994).

Der Antrag ist bis zum 30.04. des jeweiligen Jahres schriftlich einzureichen. An Ausgaben können Miet-, Heizungs-, Strom- und Nebenkosten geltend gemacht werden.

Jährlich stehen 30.000 € für die Zuschüsse zur Verfügung.

40 Prozent dieser Mittel, d.h. zurzeit 12.000,00 €, werden zu gleichen Teilen auf die förderungsfähigen Vereine aufgeteilt (Sockelbetrag). Im Jahr 2018 haben 21 MO einen Antrag gestellt, so dass sich ein Sockelbetrag von 12.000,00 € / 21 MO = 571,43 € ergab.

60 Prozent des Haushaltsansatzes, d.h. zurzeit 18.000,00 €, wird im Verhältnis zur Gesamtsumme der Ausgaben aller Vereine ermittelt (Aufstockungsbetrag). Beispiel: angefallene Kosten für das Begegnungszentrum * 18.000,00 € / Gesamtkosten aller Begegnungszentren = Aufstockungsbetrag.

Aus der Summe von Sockelbetrag und Aufstockungsbetrag ergibt sich die Bezuschussung je Verein (siehe Anlage 2).

Da die Anzahl der bezuschussten Vereine und die anerkennungsfähigen Kosten pro Jahr variieren, ändert sich entsprechend die genaue Zuschusshöhe je Verein.

Seit 2010 ist die Anzahl der bezuschussten Vereine von 14 auf 21 gestiegen. Entsprechend hat sich der Zuschuss pro Verein verringert.


 

 

Beschlussvorschlag:

Der Integrationsrat nimmt die Ausführungen zur Kenntnis.


 

 

Finanzielle Auswirkungen

JA

NEIN

x

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Folgekos-ten (alt)

Folgekos-ten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Es ergeben sich keine finanziellen Auswirkungen.

 

 

Anlage/n:

Anlage 1 – Richtlinien für die Bezuschussung von Ausländervereinen vom 17.03.1994

Anlage 2 – Berechnung des Mietzuschusses für das Jahr 2018



Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

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Beratungsfolge

Mittwoch, 22. Mai 2019öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Integrationsrates

Art
Kenntnisnahme
Ausschuß
Integrationsrat

Mittwoch, 27. März 2019öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Integrationsrates

Art
Kenntnisnahme
Ausschuß
Integrationsrat
Entscheidung
zurückgestellt
Details
Tagesordnung
Auszug