Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe gem. § 75 SGB VIII, hier:
Refugio e.V.
- Letzte Beratung
- Dienstag, 14. Januar 2014 (öffentlich)
- Federführend
- Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
- Originaldokument
- http://ratsinfo.aachen.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=11873
Erläuterungen: Der Verein Refugio e. V. mit Sitz in Aachen beantragt mit Schreiben vom 24.10.2013 die Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII.
Der Verein Refugio e. V. besteht seit 1990. Der Verein berät Flüchtlinge und ihre Familien in umfassender Weise und ist u. a. um die Verbesserung ihrer sozialen, kulturellen und politischen Situation bemüht.
Die Beratung und Unterstützung von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen (UMF) ist ein zunehmend wichtiger Arbeitsbereich des Vereins. Durch den Verbleib der meisten jugendlichen Flüchtlinge in Aachen ist der Bedarf an Verfahrensberatung erheblich gestiegen.
Mit einem Beschäftigungsumfang von 57 Stunden pro Woche bietet Refugio e. V. gesonderte Beratungszeiten für die unbegleiteten Minderjährigen an. Ein spezielles Projekt "Verfahrensberatung und Netzwerkarbeit für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge in der Städteregion Aachen" wurde aus Mitteln des Europäischen Flüchtlingsfonds finanziert.
Die angebotene Beratung für minderjährige unbegleitete Flüchtlinge wird intensiv angenommen, eine enge Zusammenarbeit mit dem Fachbereich Kinder, Jugend und Schule ist gegeben. Im Jahr 2012 wurden 119 unbegleitete Minderjährige in ausländerrechtlichen Verfahren unter Einbeziehung von Vormund und Jugendhilfeträger unterstützt. Es gab hier insgesamt 619 Beratungskontakte. Die Tendenz ist stark steigend, 2013 waren allein bis Ende September bereits 189 Minderjährige aus Aachen beraten worden.
Stellungnahme
Die Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe kann erfolgen, wenn alle Kriterien nach den Grundsätzen der Anerkennung von Trägern der freien Jugendhilfe nach § 75 SGB VIII, der Arbeitsgemeinschaft der Obersten Jugendbehörden vom 14.04.1994, und der Entscheidung des Jugendhilfeausschusses vom 20.12.1994 erfüllt sind.
In der nachfolgenden Tabelle sind die Anforderungen aufgelistet.
Der Träger erfüllt alle Kriterien.
Demnach ist die Anerkennung des Vereins Refugio e. V. mit Sitz in Aachen auszusprechen.
Beschlussvorschlag: Der Kinder- und Jugendausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt die Anerkennung des Vereins Refugio e. V. als Träger der freien Jugendhilfe gemäß §75SGBVIII.
finanzielle Auswirkungen
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Investive Auswirkungen |
Ansatz 20xx |
Fortgeschriebener Ansatz 20xx |
Ansatz 20xx ff. |
Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff. |
Gesamtbedarf (alt) |
Gesamtbedarf (neu) |
Einzahlungen |
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Auszahlungen |
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Ergebnis |
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+ Verbesserung / - Verschlechterung |
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Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden |
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden |
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konsumtive Auswirkungen |
Ansatz 20xx |
Fortgeschriebener Ansatz 20xx |
Ansatz 20xx ff. |
Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff. |
Folgekos-ten (alt) |
Folgekos-ten (neu) |
Ertrag |
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Personal-/ Sachaufwand |
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Abschreibungen |
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Ergebnis |
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+ Verbesserung / - Verschlechterung |
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Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden |
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden |
Durch die Anerkennung ergeben sich keine finanziellen Auswirkungen.
Anlage/n:
- Antrag
- Vereinssatzung
- Kriterienkatalog
Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.
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Beratungsfolge
Dienstag, 14. Januar 2014KJA/35/WP.16 öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Kinder- und Jugendausschusses
- Art
- Entscheidung
- Ausschuß
- Kinder- und Jugendausschuss
- Entscheidung
- ungeändert beschlossen
- Details
- Tagesordnung
- Auszug