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Landesförderprogramm Kommunales Integrationsmanagement (KIM)


Letzte Beratung
Donnerstag, 25. Februar 2021 (öffentlich)
Federführend
Fachbereich Wohnen, Soziales und Integration
Originaldokument
http://ratsinfo.aachen.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=22561

Erläuterungen:

Das Land Nordrhein-Westfalen beabsichtigt im Rahmen der „Teilhabe- und Integrationsstrategie 2030“ mit der flächendenkenden Implementierung einer Landesförderung des Programms „Kommunales Integrationsmanagement (KIM)“, die komplexen Herausforderungen der Integration zu bündeln und die Integrationsprozesse innerhalb des Regelsystems für die zugewanderten Menschen, aber auch die Kommunalverwaltungen, zu optimieren.

Einwanderung ist in der Stadt Aachen ein wichtiges und aktuelles Thema. Besonders der kommunalen Arbeit vor Ort wird vom Land eine hohe Bedeutung beigemessen, da die Integrationsprozesse der Menschen konkret in der Stadt Aachen und hier durch die bestehenden Strukturen gesteuert, unterstützt und gefördert werden. Daher hat das Land im Jahr 2012 mit dem Teilhabe- und Integrationsgesetz die Voraussetzungen für die Kommunalen Integrationszentren geschaffen, welches 2013 auch in der Stadt Aachen eingerichtet wurde.

Jede Form der Migration birgt für die Neuzuwandernden als auch für die Stadtgesellschaft Chancen und Herausforderungen.

Um diese Chancen mehr anzuerkennen, zu nutzen und die komplexen Herausforderungen der Integration gezielt und koordiniert in den Verwaltungen anzugehen, hat sich das Land mit dem neuen Förderprogramm KIM folgendes Ziel gesetzt:

„Ziel ist es, mit diesem neuen integrationspolitischen Instrument zu einem abgestimmten Verwaltungshandeln aus einer Hand zu kommen, die Querschnittsaufgabe Integration zu verankern und neuzugewanderten Menschen eine verlässliche, staatliche kommunale Struktur für ihre individuellen Integrationsbedarfe zu bieten.“[1]

Diese neue rechtskreisübergreifende Zusammenarbeit in den Kommunen soll zu einem gesamtstädtischen und umfassend strukturierten Handeln führen. Das Programm ermöglicht die Entwicklung von der reinen „Integrationsverwaltung“ hin zu einem reibungslosen „Integrationsmanagement“, welches das System durch die Erhebung, Analyse und Auswertung von Bedarfen und Potentialen im Integrationsprozess und durch die Entwicklung von neuen Handlungsstrategien und einer gemeinsam getragenen Fachplanung behördenübergreifend optimiert:

„Komplexe Problemlagen erfordern komplexe Handlungsstrategien. Diese können nicht nur von einer Organisation (Jobcenter, Jugendamt, freie Träger) entworfen werden, sondern erfordern die gemeinsame Planung und ein koordiniertes Vorgehen mehrerer Akteure.“[2]

Das Kommunale Integrationsmanagement wird durch drei Bausteine gefördert.

- Baustein 1 rderrichtlinie zur Implementierung eines strategischen Kommunalen Integrationsmanagements (strategischer Overhead)

- Baustein 2 – Fachbezogene Pauschale für Personalstellen, um ein rechtskreisübergreifendes individuelles Case Management zu implementieren

- Baustein 3 – Fachbezogene PauschalefürzusätzlichePersonalstellen in den Ausländer- und Einbürgerungsbehördenzur rechtlichen Verstetigung der Integration ausländischer Menschen mit besonderen Integrationsleistungen.

Dieser Baustein wird bei der Ausländerbehörde verortet[3].

Für die Planungen in der Stadt Aachen sind die Bausteine 1 und 2 maßgeblich. Baustein 3 liegt bei der Ausländerbehörde der StädteRegion Aachen. Eine Zusammenarbeit wird aktuell konkret besprochen.

Landesförderung

Das MKFFI stellt für KIM im Land NRW rund 25 Millionen Euro für alle 54 Kreise und kreisfreien Städte zur Verfügung. Für die Stadt Aachen werden voraussichtlich 7 Personalstellen mit jeweils rund 55.000€/Jahr, sowie eine halbe Stelle mit 20.000€/Jahr gefördert.

Dies bedeutet ein jährliches Fördervolumen für KIM von rund 405.000€ für die Stadt Aachen. Der Eigenanteil für die Einrichtung von zunächst 6,5 Stellen ist im Haushaltsplan 2021 vorgemerkt.

Ein Förderbescheid bzw. entsprechende Richtlinien liegen von Seiten des Landes für 2021 bislang noch nicht vor.

Umsetzungsstand für die Stadt Aachen

Das MKFFI hat im Sommer 2020 ein „Handlungskonzept Kommunales Integrationsmanagement Nordrhein-Westfalen (KIM)“ herausgegeben, welches die Rahmenbedingungen für die Einführung von KIM in den Kommunen beschreibt. Die Beantragung von KIM muss von jeder Kommune, die auch Träger eines Kommunalen Integrationszentrums (KI) ist, mit der Einreichung eines Konzeptes erfolgen, welches die lokalen Gegebenheiten berücksichtigt und die konkrete Umsetzung beschreibt.

Das Kommunale Integrationszentrum der Stadt Aachen arbeitet in Zusammenarbeit mit der Landeskoordinierungsstelle der KI auf Grundlage dieses Handlungskonzeptes an einem Konzeptentwurf für Aachen.
KIM wird - wie im Handlungskonzept des Landes empfohlen - im KI der Stadt Aachen verortet werden.

Im KI der Stadt Aachen gibt es seit mehr als vierzehn Jahren die sog. „Kommunale Beratungsstelle für Migrantinnen und Migranten“ (KBM, vormals „Bildungserstberatung“/BEB), welche eine langjährige erfolgreiche Zusammenarbeit zwischen verschiedenen Behörden als auch Trägern der freien Wohlfahrtspflege umfasst.

Die Zusammenarbeit in der Kommunalen Beratungsstelle ist seit Jahren inter- und intrakommunal aufgestellt und in die Zivilgesellschaft hinein fest etabliert. Mit dieser engen Verzahnung von verschiedenen Anbietern, Trägern und Behörden ist sie ein stadtbekanntes und gut in Anspruch genommenes Angebot, welches in dieser Form bundesweit bisher Vorreiterfunktion hatte. Die KBM soll als erfolgreiches Modell für eine behörden- und trägerübergreifende Zusammenarbeit dienen und durch die Implementierung des Kommunalen Integrationsmanagements in der Stadt Aachen für alle beteiligten Akteur*innen professionalisiert werden.

Dazu sollen die bisherigen Strukturen weiter ausgebaut werden. Mit der Einrichtung einer Lenkungsgruppe und durch deren Begleitung von KIM soll dieser Ausbau auch behördenübergreifend und mit Partner*innen aus der Zivilgesellschaft, der freien Wohlfahrtspflege sowie der Politik gesteuert werden.

Weitere Schritte

Aktuell liegt die Förderrichtlinie des Landes NRW für das Programm KIM nicht vor. Ob sie in diesem Jahr noch veröffentlicht wird, kann derzeit nicht eingeschätzt werden. Zum jetzigen Zeitpunkt können daher die weiteren Schritte im Aufbau von KIM in der Stadt Aachen noch nicht eindeutig terminiert werden.

Sobald die Richtlinie sowie der Förderbescheid des Landes vorliegen, wird die Verwaltung die oben beschrieben Stellen und die oben genannte Lenkungsgruppe einrichten.

Die Verwaltung wird zu gegebenem Zeitpunkt das fertige Konzept im AfSID vorstellen.


[1] Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration NRW (Hrsg.) (Oktober 2020): Handreichung zum kommunalen Einwanderungsmanagement/Integrationsmanagement, S. 8.

[2] Reis, Claus (2020): Kommunales Integrationsmanagement. Leitfaden für die Praxis. Baden-Baden. In: www.nomos-elibrary.de/10.5771/9783748910114.pdf. (abgerufen am 06.10.2020), S. 112.

 

 

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur aktuellen Sachlage des Landesförderprogramms KIM zur Kenntnis.

 

 

Finanzielle Auswirkungen

JA

NEIN

x

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folgekosten (alt)

Folgekosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz

/ die Klimafolgenanpassung

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

x

positiv

negativ

nicht eindeutig

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

x

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz

keine

x

positiv

negativ

nicht eindeutig

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

( ) gering – unter 80 t / Jahr (0,1% des jährlich Einsparziels)

( ) mittel – 80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

( ) groß – mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

( ) gering – unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

( ) mittel – 80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

( ) groß – mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

vollständig

überwiegend

(50-99%)

teilweise

(1-49%)

nicht

x

nicht bekannt


Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

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Beratungsfolge

Donnerstag, 25. Februar 2021öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Soziales, Integration und Demographie

Art
Kenntnisnahme
Ausschuß
Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie

Mittwoch, 17. Februar 2021öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Integrationsrates

Art
Kenntnisnahme
Ausschuß
Integrationsrat
Details
Tagesordnung

Donnerstag, 04. Februar 2021öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Soziales, Integration und Demographie - ACHTUNG: DIE SITZUNG ENTFÄLLT !

Art
Kenntnisnahme
Ausschuß
Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie
Details
Tagesordnung

Donnerstag, 17. Dezember 2020öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Soziales, Integration und Demographie - ACHTUNG: DIE SITZUNG ENTFÄLLT !

Art
Kenntnisnahme
Ausschuß
Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie
Details
Tagesordnung