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Unterbringung von Flüchtlingen - Sachstandsbericht der Verwaltung


Letzte Beratung
Mittwoch, 02. Juli 2014 (öffentlich)
Federführend
Fachbereich Soziales und Integration
Originaldokument
http://ratsinfo.aachen.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=12530

Erläuterungen:

Am 07.05.2014 hat der Rat der Stadt Aachen die Verwaltung beauftragt, einen Sachstandsbericht in Bezug auf die Unterbringung von Flüchtlingen zu erstellen. Dieser Bericht wird hiermit vorgelegt.

I Aktuelle Lage

I.1 Personen

2013 wurden in der Bundesrepublik Deutschland insgesamt 127.023 Asylanträge gestellt, davon 109.580 Erst- und 17.443 Folgeanträge. Im Vergleich zum Jahr 2012 (Anträge insgesamt) ist damit eine Steigerung von 64 % festzustellen.

Die asylsuchenden Menschen werden nach dem sogenannten Königsteiner Schlüssel entsprechend der Einwohnerzahl und Fläche auf die Bundesländer (§ 45 Asylverfahrensgesetz) und innerhalb von Nordrhein-Westfalen auf die Städte und Landkreise verteilt (§ 3 Flüchtlingsaufnahmegesetz). Neben diesen zugewiesenen Personen kommen auf die Stadt Aachen auch zahlreiche unerlaubt eingereiste Flüchtlinge zu, die die Auflage haben, den Wohnsitz in der Stadt Aachen zu nehmen.

Folglich steigt auch die Anzahl der in der Stadt Aachen aufzunehmenden Flüchtlinge stetig. Zum 30.04.2014 waren 562 Personen in den städtischen Übergangsheimen und in zahlreichen Einzelwohnungen untergebracht.

I.2 Kapazitäten

Bei der Unterbringung von Flüchtlingen handelt es sich um eine kommunale Pflichtaufgabe. Wie die überwiegende Anzahl der Städte in NRW steht die Stadt Aachen unter enormem Druck, zeitnah ausreichende Kapazitäten zu schaffen.

Nach einem stetigen Rückgang der unterzubringenden Flüchtlinge (bundesweit von 166.951 Asylanträgen in 1995 auf 28.018 Anträge in 2008) wurden die bestehenden Kapazitäten in der Vergangenheit sukzessive abgebaut.

Bereits seit 2011 werden die Kapazitäten wieder erweitert. Dabei hat die Verwaltung

- zunächst die bereits freigezogenen und bislang keiner anderen Nutzung zugeführten ehemaligen Übergangsheime wieder eingerichtet

- darüber hinaus vorrangig im eigenen Bestand Kapazitäten geschaffen

- in nachrangiger Priorität preiswerte Angebote öffentlicher oder gemeinnütziger Anbieter akquirieren können

- erst an letzter Stelle Angebote privater Anbieter angenommen

Seit Dezember 2012 beschäftigt sich eine verwaltungsinterne Projektgruppe unter Teilnahme von Vertretern von FB 23, E 26, FB 50, FB 61, FB 64 sowie unter Beiziehung der gewoge AG intensiv mit der Schaffung weiterer Unterbringungsmöglichkeiten für Flüchtlinge. Stand heute stehen folgende Kapazitäten zur Verfügung bzw. werden bis Sommer 2014 geschaffen:

Dauerhaft stehen folgende Objekte zur Verfügung:

- Städtische Häuser

Engelbertstr. 50 Plätze

Hansmannstr. 45 Plätze

Lintertstr. 29 30 Plätze

Lombardenstr. 44 Plätze

Vaalser Str. 18 Plätze

Vaalser Str. 25 Plätze

212 Plätze

- Angemietete Objekte

22 Wohnungen gewoge 86 Plätze

Oberforstbacher Str. 35 Plätze

Lagerhausstr. 35 Plätze

11 Wohnungen privat 38 Plätze

194 Plätze insgesamt rd. 400 Plätze

(52% städt., 21 % gewoge, 9 % Pax e. V., 18 % privat)

Interimsweise stehen folgende Objekte zur Verfügung:

- Städtische Objekte

Süsterfeldstr. 30 Plätze

8 städtische Wohnungen 40 Plätze

70 Plätze

Angemietete Wohnungen

Stolberger Str. (gewoge) 30 Plätze

Süsterfeldstr. 50 Plätze

Alfonsstr. 35 Plätze

Kruppstr. 35 Plätze

150 Plätze insgesamt 220 Plätze

(32 % städt., 14 % gewoge, 23 % BLB, 31 % privat)

Damit können die aktuell noch bestehenden Über- und Fehlbelegungen bis zum Sommer dieses Jahres beendet werden. Für die derzeit 562 untergebrachten Flüchtlinge steht ausreichend Wohnraum zur Verfügung. Auch die Aufnahmen im laufenden und im III. 2014 Quartal sind voraussichtlich gesichert.

Eine Übersicht über die Verteilung des Wohnraums im Stadtgebiet ist als Anlage 1 beigefügt.

I.3 Unterbringungsstandards und Personalsituation

Die seitens der Stadt Aachen untergebrachten Flüchtlinge werden durch Hausmeister und Sozialarbeiter betreut. Der Umfang der Betreuung richtet sich nach der Art der Unterbringung und dem persönlichen Bedarf der Flüchtlinge.

Die Aufnahme erfolgt in der Regel in Übergangsheimen mit gemeinschaftlicher Nutzung von Küche und sanitären Einrichtungen. Je nach Haushaltsgröße werden den Flüchtlingen ein oder mehrere Zimmer zur Verfügung gestellt. Der Hausmeister vor Ort ist verantwortlich für die Sauberkeit im Haus, insbesondere der Gemeinschaftsflächen (Küche, Bad, Waschküche). Zudem sorgt er für Ordnung auf dem Gelände. Von ihm werden die Flüchtlinge unter anderem in der Handhabung der elektrischen Geräte (insbesondere Elektroherde und Waschmaschinen) und mit der Mülltrennung vertraut gemacht. Sie werden für angemessenes Verhalten im Haus sensibilisiert und über die Regelungen der Hausordnung informiert.

Die soziale Betreuung erfolgt durch die SozialarbeiterInnen vor Ort. Sie unterstützen die Flüchtlinge bei der Beantragung existenzsichernder Leistungen (Geldleistungen und Krankenschutz), eröffnen mit Ihnen ein Konto, vermitteln im Bedarfsfall Ärzte und Therapien, begleiten die Anmeldung der Kinder in Schulen und Kindergärten usw. Im Team mit den Hausmeistern vermitteln sie bei Problemen der Bewohner untereinander.

Je nach Kapazitäten kann eine Aufnahme auch in einem städtischen Übergangsheim mit abgeschlossenen Wohnungen erfolgen. Die Wohneinheiten werden mit Familien oder in Form von Wohngemeinschaften belegt. Auch hier befinden sich in der Regel die Büros der SozialarbeiterInnen und Hausmeister im Gebäude, so dass eine engmaschige Betreuung der Flüchtlinge erfolgen kann.

Die Unterbringung in dezentralen Wohnungen kommt für Flüchtlinge in Betracht, die mit den hiesigen Gepflogenheiten bereits vertraut sind und sich bestenfalls auch in gewissem Umfang sprachlich (Deutsch, Englisch) verständigen können. Auch die wohnungsmäßige Unterbringung wird durch die Kollegen vor Ort begleitet. Die Flüchtlinge können sowohl die Hilfe der Hausmeisters als auch der SozialarbeiterInnen in dem bisherigen bzw. nächstgelegenen Übergangsheim in Anspruch nehmen. Zudem werden Sie in ihrer Wohnung aufgesucht, um Unterstützungsbedarf zu erkennen (ggfls. wird das Wohnverhalten thematisiert, zwischenzeitlich eingegangene Post wird durchgesehen usw.).

Die SozialarbeiterInnen und Hausmeister stehen auch für die Vermieter und Anwohner als Ansprechpartner zur Verfügung. Die persönliche und telefonische Erreichbarkeit wird in Form von Aushängen bekannt gemacht. Bei Problemen kann unmittelbar eingegriffen werden. In der Regel werden sodann Gespräche mit den Bewohnern geführt. Über die Kollegen vor Ort kann auch der Kontakt zwischen Bewohnern und ehrenamtlich engagierten Anwohnern, Vereinen, Kirchengemeinden usw. hergestellt werden.

Ein Ansteigen der Fallzahlen löst unmittelbar einen nicht aufschiebbaren Handlungsbedarf der Kolleginnen und Kollegen aus. Die in den letzten Monaten aufgrund der fehlenden Kapazitäten erforderliche Überbelegung der Flüchtlingsheime und Fehlbelegung in den Obdachloseneinrichtungen führte zudem zu einer Vielzahl zusätzlicher sozialer Konflikte. Zur Aufrechterhaltung der Ordnung in den städtischen Übergangsheimen, der Akzeptanz in der Anwohnerschaft und vor allem zur Sicherung der Existenz der Flüchtlinge ist die zeitnahe personelle Aufstockung zwingend erforderlich.

II. Prognose

Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) hat mit Schreiben vom 28.04.2014 mitgeteilt, dass die Zahl der Asylanträge im ersten Quartal 2014 im Vergleich zum Vorjahr um 75,7 % angestiegen ist. Es werden weiterhin steigende Zugangszahlen von Asylbewerbern erwartet. Nach der aktuellen Prognose des BAMF werden im Jahr 2014 voraussichtlich 140.000 Menschen erstmalig einen Asylantrag in Deutschland stellen. Hinzu kommen Folgeantragsteller (geschätzt 20.000) sowie die Personen, die unerlaubt nach Deutschland einreisen und um Abschiebungsschutz ersuchen.

Nicht eingerechnet sind zudem die Menschen, die Deutschland im Rahmen des Resettlement-Programms aufnimmt sowie die syrischen Flüchtlinge, denen vom Bund Aufnahmezusagen erteilt werden (von dem ersten 5000er Kontingent wurden in Aachen 20 Personen aufgenommen, für das zweite 5000er Kontingent sind bereits 11 Personen angekündigt, ein drittes Aufnahmekontingent ist in Planung). Die Personen, die eine Aufnahmezusage von Land NRW erhalten haben, bedurften bislang noch keiner Unterbringung. Es ist jedoch damit zu rechnen, dass Unterbringung und Verpflegung nicht in allen Fällen dauerhaft von den Verwandten sichergestellt werden kann. Auch steigt weiterhin die Zahl der unbegleitet eingereisten minderjährigen Flüchtlinge (UMF) in Aachen. Nach Vollendung des 18. Lebensjahres bzw. mit Auslauf der Jugendhilfe sind diese Menschen häufig durch den FB 50 unterzubringen.

Geht man von einer realistischen kontinuierlichen Fortsetzung der Steigerungsraten der vergangenen zwei Jahre im Flüchtlingsbereich in Aachen aus (Netto-Zuwachs von 40 Personen pro Quartal) und berücksichtigt man zudem die zu erwartende Steigerung der aufzunehmenden volljährig gewordenen unbegleitet eingereisten minderjährigen Flüchtlinge (UMF), werden bis Mitte 2016 mehr als 1000 Menschen (aktuell 560 zzgl. 320 in den nächsten 8 Quartalen zzgl. volljährig gewordene UMF) unterzubringen sein.

Ein erneuter Rückgang der Flüchtlingszahlen ist mit Blick auf die globale Entwicklung, auf die europanahen Krisenherde und die nach wie vor ungleichen Verhältnisse in Teilen Europas derzeit nicht absehbar. Zudem gestaltet sich der Auszug der Menschen, die aufgrund des ihnen erteilten Aufenthaltstitels berechtigt sind, selbstständig Wohnraum anzumieten, immer schwieriger. Insbesondere große Familien und alleinstehende Personen sind auf dem Aachener Wohnungsmarkt kaum zu vermitteln. Die angespannte Situation auf dem Aachener Wohnungsmarkt ist hinlänglich bekannt.

III Bedarf an neuen Aufnahmekapazitäten in Aachen

Wie vorstehend erläutert, werden bis Mitte 2016 prognostisch mehr als 1000 Menschen unterzubringen sein, so dass nach Auslauf von Interimslösungen zusätzlich zu den 300 bereits vorhandenen und den weiteren 100 in Kürze zur Verfügung stehenden dauerhaften Plätzen mehr als 600 Plätze benötigt werden.

Es besteht folglich die Notwendigkeit, sowohl kurzfristig weiteren Wohnraum bereitzustellen als auch mittelfristig Kapazitäten als Ersatz für nur vorübergehend zur Verfügung stehenden Wohnraum zu schaffen.

Die Akquise geeigneten Wohnraums gestaltet sich als sehr schwierig. Nur wenige Eigentümer sind bereit, Wohnraum für Flüchtlinge anzubieten. Die Zusicherung, dass die untergebrachten Menschen sozial betreut werden und darüber hinaus Ansprechpartner in der Verwaltung für auftretende Probleme zur Verfügung stehen, ist in der Regel Grundvoraussetzung für die Bereitschaft, überhaupt Verhandlungen aufzunehmen.

Die Kontaktaufnahme zu den christlichen Kirchen und allen muslimischen Gemeinden blieb ergebnislos. Lediglich die bereits bis 2005 als Übergangsheim genutzten Räumlichkeiten in der Oberforstbacher Str. konnten erneut von Pax e. V. (Abtei Kornelimünster) angemietet werden. Seitens der Kirchen wurden weder nicht mehr genutzte Pfarrgebäude noch Wohnungen im Eigentum der Kirchen zur Verfügung gestellt. Auch die Anfrage bei der Bundesanstalt für Immobilienverwaltung sowie der Standortverwaltung zu Unterbringungsmöglichkeiten in Kasernengebäuden der Bundeswehr ergab keinerlei Angebot. Lediglich die Anfragen bei den Wohlfahrtsverbänden ergaben eine Option zur Anmietung von Gewerbeflächen.

Die Erfahrungen der letzten Monate haben gezeigt, dass die Verwaltung auf den Anstieg der Fallzahlen nur mit größerem Vorlauf reagieren kann. So hat die Herrichtung der im Eigentum der Stadt stehenden Häuser Hansmannstr. zwei Jahre benötigt (Beginn der politischen Beratungsfolge am 04.09.2012, Ratsbeschluss am 24.10.2012, Belegbarkeit ab Juni 2014).

Die Verwaltung befindet sich daher in der Situation, auch Objekte in Betracht ziehen zu müssen, die unter normalen Umständen, z.B. aus wirtschaftlichen Erwägungen, kritisch einzustufen wären, in Anbetracht der angespannten Lage jedoch durchaus näher betrachtet werden müssen. Hierzu gehören auch die am 07.05.2014 im Rat entschiedenen Anmietungen eines ehemaligen Hotels in der Lagerhausstr. sowie von 10 Wohnungen in der Alfonsstr.

Bei der Schaffung weiterer Kapazitäten werden möglichst folgende Parameter berücksichtigt:

- 20 % des Bedarfs sind durch eingestreute Einzelwohnungen zu decken

- 50 % der Flüchtlinge sollen in Einrichtungen mit Einzelwohnungen leben können

- 30 % der unterzubringenden Personen sind Räume in Einrichtungen mit gemeinschaftlich zu nutzenden Küchen und sanitären Anlagen zur Verfügung zu stellen

- Es sollen auf Dauer nicht mehr als 50 Personen an einem Standort untergebracht werden.

- Es müssen Pufferkapazitäten bereitgehalten werden (diese sind aufgrund der bestehenden Schwierigkeiten bei der Deckung des prognostizierten Bedarf in dieser Vorlage nicht berücksichtigt worden)

- Objekte, die bei abnehmenden Fallzahlen anderweitige Nutzungen ermöglichen, sind vorzuziehen

Der Verwaltungsvorstand hat am 03.06.2014 folgende Maßnahmen zur Schaffung der 600 zusätzlich erforderlichen Plätze beschlossen:

1. Städtisches Wohneigentum und Eigentum der gewoge

- Die Fluktuation in einem noch zu bestimmenden städtischen Haus wird genutzt, um freiwerdende Wohnungen mit Flüchtlingen zu belegen. Ziel ist die Schaffung eines weiteren städtischen Übergangsheims in einer dafür geeigneten Lage (35 Personen).

- Zwei städtische Häuser werden aus dem geplanten Verkauf bzw. einer geplanten Sanierungsmaßnahme herausgenommen und für die Unterbringung von Flüchtlingen hergerichtet (50 Personen).

- Die geplante Sanierung einer städtischen Wohnanlage wird verschoben. Die im Rahmen der Fluktuation freiwerdenden Wohnungen werden dem FB 50 vorübergehend zur Unterbringung von Flüchtlingen bereitgestellt (bis zu 150 Personen).

- Mit der gewoge werden Verhandlungen zur Anmietung eines Objektes aufgenommen, das sich derzeit im genehmigten Leerstand befindet (30 Personen).

- Es ist zu prüfen, inwieweit die Unterbringung von Flüchtlingen an einem auslaufenden Schulstandort möglich und sinnvoll ist (50 Personen).

Insgesamt könnten max. 315 Plätze in städtischem Wohneigentum bzw. Wohneigentum der gewoge geschaffen werden.

2. Anmietung von Gewerberäumen

- Mit zwei privaten Eigentümern ist zu verhandeln, inwieweit bisher als Gewerberäume genutzte Kapazitäten für die Unterbringung von Flüchtlingen hergerichtet und langfristig an die Stadt Aachen vermietet werden können (65 Personen).

Insgesamt sind mindestens 65 Plätze durch Anmietung von Gewerbeflächen zu schaffen.

3. Neubau eines oder mehrerer Wohngebäude

- Mit der gewoge sind Verhandlungen aufzunehmen, inwieweit die Errichtung eines oder mehrerer Gebäude in konventioneller Bauweise auf einem Grundstück der gewoge in Betracht kommt (60 Personen).

- Mit einem privaten Investor sind Verhandlungen zur Erstellung von Wohneigentum und langfristiger Vermietung an die Stadt aufzunehmen (60 Personen). Vergleichsangebote sind zu akquirieren (Zeitungsanzeige bzw. Veröffentlichung im Internet).

120 Plätze könnten durch einen Neubau der gewoge sowie einen Neubau eines Investors geschaffen werden.

4. Erwerb eines Mehrfamilienhauses

- Mittel für den Kauf eines geeigneten Gebäudes werden eingeplant (30 Personen).

30 Plätze sind zu gewinnen durch Ankauf eines Mehrfamilienhauses.

5. Schaffung einer Interimslösung

- Mit dem BLB sind Verhandlungen über die interimsweise Anmietung eines Bürohauses zu führen (bis zu 150 Personen).

150 Plätze könnten durch interimsweise Anmietung eines Bürogebäudes des BLB bereitgestellt werden.

Sobald die ersten Maßnahmen entscheidungsreif sind, werden die politischen Vorlagen in die Ausschuss- und Beratungsfolge gegeben.

IV Kosten

I.1 Einnahmen

Für die Aufnahme und Unterbringung von Flüchtlingen nach dem Personenkreis des § 2 des Flüchtlingsaufnahmegesetzes gewährt das Land Nordrhein-Westfalen den Kommunen eine pauschalierte Landeszuweisung. Die Verteilung der Mittel erfolgt entsprechend dem oben erwähnten Zuweisungsschlüssel. Für das Jahr 2014 wurden in NRW vom Land 91,13 Mio. Euro zur Verfügung gestellt. Hiervon wird die Stadt Aachen 1.173.829 € erhalten.

An den Mehraufwendungen, die sich aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vom 18.07.2012 zum Asylbewerberleistungsgesetz ergeben, beteiligt sich das Land im Jahr 2014 mit zusätzlichen Finanzmitteln in Höhe von 20,405 Mio. Euro. Hiervon entfällt auf die Stadt Aachen ein Anteil in Höhe von 262.833 €. Eine langfristige Anpassung der pauschalierten Landeszuweisung wird vermutlich erfolgen, sobald der Gesetzgeber die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zum Existenzminimum umgesetzt hat. Insgesamt beträgt die Landeszuweisung für das Jahr 2014 1.436.662€.

Werden besondere Zuwandergruppen (insbesondere Spätaussiedler und deren Angehörige, Resettlementflüchtlinge, sowie Personen, die im Rahmen besonderer Aufnahmeanordnungen nach Deutschland kommen- derzeit vor allem aus Syrien) aufgenommen, die vom bei der Bezirksregierung Arnsberg angesiedelten Kompetenzzentrum für Integration zugewiesen werden, gewährt das Land den Gemeinden für die Dauer von zwei Jahren Integrationspauschen. Für Leistungsberechtigte nach dem SGB XII werden Vierteljahrespauschalen in Höhe von 1.050 €, für Leistungsberechtigte nach dem SGB II in Höhe von 250,00 € gewährt. Die Mittel dienen der Aufnahme und Betreuung des maßgeblichen Personenkreises. Für das Jahr 2014 werden voraussichtlich 40.000 € vereinnahmt.

II.2 Ausgaben

Die im Jahr 2014 für die Versorgung von Leistungsberechtigten nach § 3 des Asylbewerberleistungsgesetzes seitens der Stadt Aachen zu tragenden Nettoaufwendungen werden sich vermutlich auf 5.630.000 € belaufen. Unter Berücksichtigung der Landeszuweisung in Höhe von 1.437.000 € ergibt sich zurzeit ein Kostendeckungsgrad in Höhe von 25% ohne Berücksichtigung von Personalkosten. Angesichts der zur Schaffung weiterer Kapazitäten erforderlichen Investitionen wird der Kostendeckungsgrad zukünftig abnehmen, wenn nicht die Landesmittel erhöht werden.

Die Kosten für den Personenkreis nach dem Landesintegrationsgesetz entstehen vorrangig beim Jobcenter (Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem SGB II) bzw. unterliegen der Erstattung durch die StädteRegion (Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem dritten Kapitel des SGB XII) oder durch den Bund (Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem vierten Kapitel des SGB XII). Die Stadt Aachen stellt die erste Unterbringung (alle Personen sind unmittelbar auszugsberechtigt und können Wohnungen auf dem freien Wohnungsmarkt anmieten) und die soziale Betreuung der aufgenommenen Menschen sicher.

III.3 Kosten pro Flüchtling

Im Rahmen des im Januar dieses Jahres gefertigten Berichtes für die Landeregierung wurden auf der Basis des Rechnungsergebnisses für das Jahr 2012 die Ausgaben im Flüchtlingsbereich zusammengestellt. Für das maßgebliche Jahr 2012 ergab sich einschließlich der Personalkosten ein Betrag in Höhe von 9.280,00 € pro Flüchtling und Jahr.

Die Verwaltung geht davon aus, dass sich dieser Betrag erhöhen wird, da mit steigenden Investitionen zur Schaffung von Wohnraum zu rechnen ist.

Beschlussvorschlag:

Der Rat der Stadt Aachen nimmt den Sachstandsbericht der Verwaltung zur Kenntnis.

Er nimmt darüber hinaus zur Kenntnis, dass eine vertiefende Beratung und Beschlussfassung umzusetzender Maßnahmen in den Fachausschüssen bzw. im Rat nach der Sommerpause erfolgen wird.

Anlage/n:

Anlage 1 Übersicht Wohnraumverteilung


Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

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Beratungsfolge

Mittwoch, 02. Juli 2014Rat/02/WP.17 öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Rates der Stadt Aachen

Art
Kenntnisnahme
Ausschuß
Rat der Stadt Aachen
Details
Tagesordnung