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Personalgewinnung von Menschen mit Migrationshintergrund in der Verwaltung der Stadt Aachen
hier: Antrag der Fraktion Die Linken vom 10.03.2021


Letzte Beratung
Mittwoch, 14. April 2021 (öffentlich)
Federführend
Fachbereich Personal, Organisation, E-Government und Informationstechnologie
Originaldokument
http://ratsinfo.aachen.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=23124

Beschlussvorschlag:

Der Integrationsrat nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

 

 

Erläuterungen:

Mit dem beigefügten Antrag zur Tagesordnung des Integrationsrates vom 14.04.2021 wird die Verwaltung gebeten zu berichten, mit welchen Maßnahmen Menschen mit Migrationshintergrund motiviert werden, sich für eine Verwaltungs- bzw. Ausbildungsstelle bei der Stadt Aachen zu bewerben.

Aus Sicht der Personalgewinnung und -bindung für die Stadt Aachen sind Menschen mit Migrationshintergrund für die Besetzung von Stellen in der Verwaltung eine wichtige Zielgruppe. Im Hinblick auf die steigende Diversität der Aufgaben profitiert eine Kommunalverwaltung von den unterschiedlichen Fähigkeiten und Talenten einer vielfältigen Mitarbeiterschaft.

In allen Stellenausschreibungen formuliert deshalb die Stadt Aachen als Arbeitgeberin, dass sich die gesellschaftliche Vielfalt der Region auch bei den Beschäftigten wiederspiegeln soll. Um Menschen mit Migrationshintergrund für eine Ausbildungsstelle oder eine Tätigkeit im Bereich der Verwaltung in den einzelnen Berufsfeldern zu begeistern, werden verschiedene Maßnahmen umgesetzt:

Personalmarketing:

Ansprache der Schüler*innen über die Schulen

Kooperation mit einzelnen Schulen (z.B. GHS Drimborn im Rahmen des Programms Kein Anschluss ohne Abschluss)

Bewerbung der städtischen Berufsfelder in Form von Marketingkampagnen (z.B. Berufsbild Verwaltungsfachangestellte*r mit Schwerpunkt Ordnungs- und Sicherheitsdienst, Kampagne für den Bereich der Feuerwehr oder für die Berufe im Erziehungsbereich).

Hier haben in Flyern, über das Karriereportal, auf Litfaßsäulen und Bussen auch Auszubildende und Mitarbeitende mit Migrationshintergrund ihren erfolgreichen Weg zu einer Tätigkeit bei der Stadt Aachen dargestellt.

Alle Stellenausschreibungen sind aktiv im Sinne des AGG formuliert.

Messeauftritte (die etablierte ZAB und zukünftig Vocatium/online-Messen wie talentine etc.)

Auf der jährlichen Ausbildungsmesse ZAB im Eurogress ist die Stadt Aachen mit einem Info-Stand vertreten. Es gibt für die Ausbildungsberufe eigene Broschüren, es werden Schülerpraktika und auf Anfrage Informationsstunden, Hospitationen und Beratungsgespräche angeboten. Dabei werden bei der Standbetreuung gezielt auch Nachwuchskräfte mit Migrationshintergrund eingebunden, um die Vielfalt der Mitarbeitenden bei der Stadt Aachen zu präsentieren.

Marketing über die Karriereseite der Stadt Aachen, auf der sich die Stadt Aachen als kulturell offene Arbeitgeberin präsentiert mit Ausbildungs- und Stellenangeboten, Informationen zum Themenfeld Praktika und Volontariate. In Planung ist im Rahmen der Ausbildungskampagne ab Mitte 2021 eine „Landingpage“ für die Ausbildung mit weitergehenden Informationen zu den Ausbildungsberufen, den Auswahlverfahren, Tests, Checklisten für eine Bewerbung, Tipps zur Vorbereitung etc. Diese Informationen sollen nutzer- bzw. zielgruppengerecht vermittelt und hinterlegt werden, beispielsweise Text- und Bildmaterial, kleine Videofilme und möglichst auch in verschiedenen Sprachen für unterschiedliche Nationalitäten.

Alle zu besetzenden Stellen werden regelmäßig auch über die Bundesagentur für Arbeit angeboten.

Auswahlverfahren:

Die Aktivitäten zur kulturellen Öffnung der Verwaltung orientieren sich auch an den gesetzlichen Vorgaben. Bei der Besetzung von Ausbildungsstellen und sonstigen Stellen in der Verwaltung werden Eignung, Befähigung und fachliche Leistung der Bewerber*innen geprüft. Eine Bevorzugung oder Benachteiligung von bestimmten Personen oder Bevölkerungsgruppen ist nach den Bestimmungen des Grundgesetzes und dem Gleichstellungsgesetz nicht zulässig, gleichzeitig ist die besondere Rechtsstellung von schwerbehinderten Menschen zu berücksichtigen.

Die Ausbildungsmöglichkeiten und sonstigen Stellen der Stadt Aachen stehen allen Bewerber*innen offen. Bei den Einstellungen von Nachwuchs­kräften und Mitarbeitenden im Beamtenstatus sind zusätzlich die gesetzlich vorgeschriebenen Einstellungsvoraussetzungen hinsichtlich der geforderten EU-Staatsangehörigkeit zu beachten.

Besonderer Wert wird auf die Außenwirkung der Auswahlverfahren gelegt, denn Bewerber*innen berichten anschließend hierüber bei Bekannten, Familie und Freund*innen. Der erste Eindruck beginnt mit der Ausschreibung und der ersten Reaktion der potenziellen Arbeitgeberin auf eine eingehende Bewerbung.

Neben einem zeitnahen, positiv ausgerichteten Schriftwechsel ist es deshalb von Bedeutung, dass im Rahmen des Auswahlverfahrens eine wertschätzende Kommunikation und persönliche Betreuung gewährleistet ist.

Hierbei ist eine positive Grundhaltung, dass sich die Vielfalt unserer Gesellschaft in unserer Verwaltung wiederspiegeln soll, selbstverständlich und wichtig. Im Rahmen des geforderten Qualifikationsniveaus werden darüber hinaus Fragen in Interviews und Aufgabenstellungen so verständlich, konkret und zielgruppengerecht wie möglich formuliert, um Benachteiligungen zu verhindern.

Sonstige Maßnahmen:

Da alle Mitarbeitenden auch Markenbotschafter*innen der Stadt Aachen als Arbeitgeberin sind, gewinnt die Förderung der interkulturellen Kompetenz zunehmend an Bedeutung. Es werden deshalb regelmäßig geeignete Fortbildungen angeboten und im nächsten Schritt ist die Berücksichtigung dieser Kompetenz im städtischen Beurteilungsbogen vorgesehen.

Letztlich ist festzustellen, dass von den ca. 5.000 Verwaltungsangehörigen eine hohe Zahl einen Migrationshintergrund hat. Diese Zahl kann allerdings nicht beziffert werden, weil sie nicht bei der Einstellung erhoben wird. Zudem könnte eine pflichtige Erfassung rechtlich, zumindest aber in der Definition schwierig sein. Allenfalls könnte über freiwillige Angaben nachgedacht werden.

 

 

Finanzielle Auswirkungen

JA

NEIN

x

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

vollständig

überwiegend (50% - 99%)

teilweise (1% - 49 %)

nicht

nicht bekannt

 

 

Anlage/n:

Antrag der Fraktion die Linke zur Tagesordnung des Integrationsrats vom 14.04.2021


Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

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Beratungsfolge

Mittwoch, 14. April 2021öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Integrationsrates

Art
Kenntnisnahme
Ausschuß
Integrationsrat
Details
Tagesordnung