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"Infopoint" Betrieb einer ersten Anlaufstelle für Flüchtlinge aus der Ukraine am Aachener Hauptbahnhof


Letzte Beratung
Donnerstag, 28. April 2022 (öffentlich)
Federführend
FB 56 - Fachbereich Wohnen, Soziales und Integration
Originaldokument
http://ratsinfo.aachen.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=25157

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beauftragt diese, den „Infopunkt“ auch über den 01.05.2022 längstens 6 Monate weiter zu betreiben und das dazu erforderliche Vergabeverfahren durchzuführen.

Im abzuschließenden Vertrag ist eine monatliche Kündigungsmöglichkeit in Abhängigkeit der Bedarfslage zu vereinbaren.


 

 

Erläuterungen:

Seit dem Beginn des Kriegs in der Ukraine ist die Stadt Aachen auf allen Ebenen und mit vielen ihrer Fachbereiche und Eigenbetriebe damit befasst, den in Aachen ankommenden aus der Ukraine geflüchteten Menschen eine sichere Zuflucht zu bieten und sie mit allem Nötigen zu versorgen (diesbezüglich berichtet die Verwaltung in der Sitzung des Ausschusses für Soziales, Integration und Demographie ausführlicher gesondert).

Wichtig für eine sichere und geordnete Aufnahme der Menschen ist, dass sie bei ihrer Ankunft in Aachen möglichst umgehend Kontakt zu den für ihre Unterbringung und erste Versorgung zuständigen Stellen erhalten. Tagsüber an den Werktagen montags bis freitags erfolgt dies regelmäßig durch Aufsuchen des Fachbereichs Wohnen, Soziales und Integration (FB 56) im Verwaltungsgebäude Hackländer Straße 1. Die Geflüchteten erhalten so sehr schnell Zugang zu finanziellen Hilfen, medizinischer Versorgung und bei Bedarf auch Unterbringung.

Die geflüchteten Menschen benötigen jedoch auch dann eine erste Anlaufstelle, wenn Sie in den Abend- bis Nachtstunden und an den Wochenenden in Aachen ankommen. Umgehend nach dem 25.02.2022 hat der FB 56 dazu einen Bereitschaftsdienst eingerichtet. Zu diesem wird dann in aller Regel durch Kräfte der Polizei oder der Feuerwehr Kontakt aufgenommen, wenn Geflüchtete abends, nachts bzw. an den Wochenenden hilfesuchend angetroffen werden. Auf Dauer jedoch ist die Abdeckung der genannten Zeiten durch diesen Bereitschaftsdienst, der durch das Bestandspersonal des FB 56 zusätzlich zur täglichen Arbeitszeit geleistet wird, nicht hinreichend möglich.

Der „Krisenstab Ukraine“ der Stadt Aachen hat daher entschieden, dass ab dem 25.03.2022 am Vorplatz des Aachener Hauptbahnhofs ein „Infopoint“ für ankommende Geflüchtete errichtet wird. Die Feuerwehr hat dazu einen entsprechend geeigneten Container zur Verfügung gestellt. Der „Infopoint“ ist mit Ausnahme der Zeit von 02:00 Uhr bis 07:00 Uhr täglich von montags bis sonntags durchgehend geöffnet. Er dient den Ankommenden an einem strategisch günstigen Ort (Nähe Ausgang Hauptbahnhof, direkte ÖPNV-Anbindung und unmittelbare Nähe zum Verwaltungsgebäude Hackländer Straße) als erste Anlaufstelle und dort wird ihnen umgehend die wichtige Orientierungshilfe geboten, wohin sie sich im nächsten Schritt mit ihren akuten Hilfebedürfnissen wenden können. Das ist tagsüber in der Regel der FB 56 im benachbarten Verwaltungsgebäude, zu den übrigen Zeiten jedoch die entscheidend wichtige Information, wo genau, also z. B.in welcher Turnhalle, in der augenblicklichen Situation die umgehende Aufnahme und Unterbringung erfolgen. Ab voraussichtlich Mitte April wird dies verlässlich das städtische Ankunftszentrum in der Robert-Schumann-Straße auf der Sportanlage „Siegel“ sein.

Ein überaus wichtiger Grund für die Bereitstellung des „Infopoint“ ist, die ankommenden Geflüchteten, insbesondere allein reisende Frauen und allein reisende Kinder, so gut wie möglich davor zu schützen, dass sie gleich bei ihrer Ankunft im Bahnhofsbereich von Personen mit kriminellem Hintergrund unter Vortäuschung angeblicher Hilfeleistung und in krimineller Absicht gezielt „abgepasst“ und in der Folge möglicherweise Opfer von einschlägigen Straftaten werden. Die im Hauptbahnhof tätige Bundespolizei ist diesbezüglich entsprechend sensibilisiert und kann Ankommende direkt an den „Infopoint“ verweisen.

An den Werktagen montags bis freitags 07:00 Uhr bis 17:00 Uhr ist der „Infopoint“ durch städtisches Personal besetzt. Um die personelle Besetzung in den folgenden Zeiten abzudecken

Montag 17:00 Uhr bis Dienstag 02:00 Uhr

Dienstag 17:00 Uhr bis Mittwoch 02:00 Uhr

Mittwoch 17:00 Uhr bis Donnerstag 02:00 Uhr

Donnerstag 17:00 Uhr bis Freitag 02:00 Uhr

Freitag 17:00 Uhr bis Montag 02:00 Uhr (ohne die Zeiten 02:00 Uhr bis 05:00 Uhr)

ist der Einsatz von externem Personal erforderlich. Für den Zeitraum des Testbetriebs ist das Deutsche Rote Kreuz mit dieser Aufgabe betraut worden.

Die Verwaltung schlägt - vorbehaltlich der im Testbetrieb zu erlangenden Erkenntnisse – vor, den „Infopoint“ über den 01.05.2022 hinaus bis auf Weiteres zu betreiben. Während des Testbetriebs werden Zahlen bezüglich der Inanspruchnahme des „Infopoint“ erhoben. Diese werden in der Sitzung des Ausschusses aktuell berichtet. Die externe personelle Besetzung wäre dann erneut im Wege eines Vergabeverfahrens zu gewährleisten.


 

 

Finanzielle Auswirkungen

JA

NEIN

x

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2022

Fortgeschriebener Ansatz 2022

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

90.400

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

- 90.400

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Die finanziellen Auswirkungen sind alleine Folge des Kriegs in der Ukraine. Aufgrund der Tatsache, dass dieser bei der Aufstellung des Haushaltsplans 2022 nicht vorhersehbar war, konnten im Haushalt 2022 die zur Bewältigung seiner Folgen erforderlichen Mittel nicht eingeplant werden. Zur Abbildung dieser Kosten hat die Stadt Aachen das gesonderte PSP-Element 4-100803-951-8 eingerichtet. Der kalkulierte Kostenbetrag beruht auf den Werten für den Testbetrieb 25.03. bis 30.04.2022

(18.371,70 € für das DRK). Abgebildet sind die Kosten für einen Zeitrahmen von sechs Monaten. Inwieweit die Kosten tatsächlich anfallen, hängt von der Vertragslaufzeit ab.


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

x

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

vollständig

überwiegend (50% - 99%)

teilweise (1% - 49 %)

nicht

nicht bekannt


Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

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