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Fortführung des Projekts "FinQua integrativ - Flüchtlinge integrieren durch Qualifizieren" in 2023, Antrag des Sozialwerks Aachener Christen


Letzte Beratung
Donnerstag, 08. Dezember 2022 (öffentlich)
Federführend
FB 56 - Fachbereich Wohnen, Soziales und Integration
Originaldokument
http://ratsinfo.aachen.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=26250

Beschlussvorschlag:


Der Ausschuss für Soziales, Integration und Demografie stimmt, vorbehaltlich der Rechtskraft des Haushalts 2023, dem Antrag des Sozialwerks Aachener Christen zur Fortführung des Projekts FinQuar weitere 12 Monate zu. Die Verwaltung wird beauftragt, die Mittel in Höhe von 45.000 Euro zur Finanzierung für den Haushaltsplan 2023 haushaltsneutral anzumelden.

 

 

Erläuterungen:

Stellungnahme der Verwaltung zur Fortführung von „FinQua“

Bisherige Projektumsetzung

Seit November 2018 kann mit Unterstützung der Politik das ursprünglich über Stiftungsmittel finanzierte Projekt „FinQua-Flüchtlinge integrieren durch Qualifizieren“ in Kooperation mit dem Sozialwerk Aachener Christen durchgeführt werden. Seitdem vermittelt das Fallmanagement im Fachbereich Wohnen, Soziales, Integration mit Erfolg Leistungsbeziehende nach dem Asylbewerberleistungsgesetz in „FinQua“.

Am 27.03.2020 stimmte der Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie einer Verlängerung des Arbeitsmarktprojektes FinQua zu. Mit Zuwendungsbescheid vom 11.05.2020 konnte dem Sozialwerk rückwirkend für die Zeit vom 01.01.2019 - 30.04.2020 eine Zuwendung in Höhe von ca. 150.000.- € und für den Zeitraum vom 01.05.2020 - 30.11.2021 eine Zuwendung in Höhe von ca. 178.000.- € bewilligt werden. Die bis dahin ausgezahlten Stiftungsmittel an das Sozialwerk wurden an die Stadt Aachen zurückgezahlt. Die über die Gesamtlaufzeit benötigten Mittel zur Finanzierung von „FinQua“ konnten über die Inanspruchnahme von Landesfördermitteln gem. § 14c Teilhabe- und Integrationsgesetz (TIntG) bis zum 30.11.2021 gewährleistet werden. Eine Fortführung des Projekts mit Landesmitteln war über das genannte Datum hinaus nicht möglich.

Am 30.09.2021 stimmte der Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie einer Verlängerung des Arbeitsmarktprojekts mit einer geänderten Konzeption „FinQua integrativ-Flüchtlinge integrieren durch Qualifizieren“ zu. Für das Jahr 2022 wurden 40.500 Euro zur Verfügung gestellt. Ende 2022 soll eine Evaluation über die gesamte Projektlaufzeit erfolgen und im Ausschuss vorgestellt werden.

Eckpunkte des geänderten Konzepts ab 2022:

  • der Wechsel des Projektstandorts zum Aachener Zentrum – von der Tuchfabrik in die Rosfabrik des Sozialwerks,
  • die konzeptionelle Neuausrichtung fokussierte die verstärkte Ausrichtung einer Arbeitsaufnahme,
  • die Inanspruchnahme der Angebote verschiedenster Gewerke orientierten sich an individuellen Wünschen und Stärken unter Nutzung der dortigen Ressourcen,
  • Reduzierung der Kosten unter Nutzung der in der Rosfabrik zur Verfügung stehenden Räumlichkeiten und Arbeitsmittel sowie eine angepasste Personalbetreuung (Mitnutzung von Personalressourcen laufendender Maßnahmen),
  • Befristung auf 12 Monate.

Vermittlung in Arbeit und Ausbildung

Mit Unterstützung der betreuenden Mitarbeiter*nnen des Sozialwerks im Rahmen von „FinQua“ und in engmaschiger Kooperation mit dem städtischen Fallmanagement des Fachbereichs Wohnen, Soziales und Integration (FB 56) erfolgten Einladungen, Beratungen, Einmündungen in „FinQua“ sowie erfolgreiche Weitervermittlungen in Schulabschlüsse, Sprachkurse, Ausbildung oder Arbeit. Bisher konnten von den zugewiesenen Personen eine Vielzahl eine Arbeit/ Ausbildung oder ein Praktikum aufnehmen (siehe Anlage: Antrag Sozialwerk).

Die folgenden Ergebnisse dokumentieren die Vermittlungen im Rahmen des Gesamtprojekts „FinQua“. Einbezogen sind Personen, die in einem Beratungsgespräch zur Teilnahme an „FinQua“ aufgefordert wurden und Alternativangebote vorzogen oder ehemals Teilnehmende von „FinQua“, die ihre Arbeit verloren hatten und zeitnah über die Fallmanager*innen im FB 56 bei der Suche nach einer neuen Arbeitsstelle unterstützt wurden:

- Bei 54 Personen erfolgte die Aufnahme in sozialversicherungspflichtige Arbeitsverhältnisse, davon in 2022 15 Arbeitsaufnahmen über das Fallmanagement in Zusammenhang mit einer evtl. Zuweisung zu FinQua. Derzeit sind von diesen noch 44 Personen in Vollzeit oder Teilzeit beschäftigt.

- 10 ehemals Teilnehmende arbeiten als geringfügig Beschäftigte.

- Bei 5 Personen erfolgte die Aufnahme in Ausbildungsverhältnisse.

- Für zehn Teilnehmende wurden Praktikumsunterlagen (Bewerbung mit Anschreiben und Lebenslauf) erstellt, 2 Personen wurden in ein Praktikum vermittelt.

- 21 Personen sind in Sprachkurse oder in eine Schule (College VHS) eingemündet.

- 35 Personen sind unbekannt verzogen.

„Fördern und Fordern“

Hervorzuheben ist der nicht zu unterschätzende Effekt des pädagogischen Nutzens der Maßnahme. Die zugewiesenen Personen erhalten oft erstmalig die Möglichkeit, eine Tätigkeit mit geregelter Tagesstruktur in verschiedenen Gewerken kennen zu lernen, um auf das Berufsleben vorbereitet zu werden- mit entsprechenden Erwartungen seitens der Arbeitgeber*innen und Regeln des hiesigen Arbeitsmarktes. Verdeutlicht wird das Ziel, den Lebensunterhalt eigenständig und aus eigenen Mitteln sicher zu stellen.

Neben dem positiven Ansatz einer individuellen Arbeitsmarktintegration sind für den Einzelnen die Konsequenzen infolge von Kürzungen aufgrund fehlender Mitwirkung zu spüren. Im Projekt „FinQua“ wird die Teilnahme von Mitarbeiter*innen vor Ort engmaschig überwacht und auf ein Fehlverhalten über das Fallmanagement im FB56 mit Sanktionen reagiert.

Eine unbegründete Nichtteilnahme oder wiederholtes mehrfaches unentschuldigtes Fehlen trotz persönlicher Gespräche und Aufzeigen eines individuellen Mehrwertes des Angebots ziehen eine Kürzung der monatlichen Regelleistung nach sich. In 2022 gab es 36 Kürzungsfälle.

Kosteneinsparungen

Im Jahr 2022 konnten über Arbeitsaufnahmen FinQua-Teilnehmender bzw. von Personen, denen eine FinQua-Teilnahme angeboten wurde, zusätzlich Einsparungen von Transferleistungen in Höhe von ca. 23.600 Euro erreicht werden. Durch die Aufnahme einer versicherungspflichtigen Arbeit und die damit verbundene Pflichtkrankenversicherung entfallen beim Sozialleistungsträger zusätzlich die Kosten für die medizinische Versorgung, die nicht genau beziffert werden können.

Hinzu kamen Einsparungen aufgrund von Leistungskürzungen, wenn Leistungsempfänger*innen sich weigerten, am Projekt teilzunehmen. Im Jahr 2022 führten die Leistungskürzungen zu Minderausgaben in Höhe von ca. 30.000 Euro. Durch regelmäßige Neuzuweisungen ist davon auszugehen, dass der oben beschriebene Prozess fortgesetzt und die bezifferten Ersparnisse auch künftig zu verzeichnen sind. Ehemals Teilnehmende von „FinQua“, die ihre Arbeit verlieren, werden zeitnah über die Fallmanager*innen im FB 56 bei der Suche nach einer neuen Arbeitsstelle unterstützt.

Fazit

Als Kommune ist die Stadt Aachen in der Verantwortung, die Integration von Zugewanderten und Geflüchteten vor Ort zu ermöglichen. Die angebotenen Integrationsmaßnahmen richten sich in erster Linie an zugewanderte Menschen mit gesichertem Aufenthaltsstatus zum dauerhaften Verbleib in Deutschland. Geduldete Menschen sind jedoch auch Teil der Aachener Bevölkerung. Integrationsunterstützende Maßnahmen für diese Gruppe sind unverzichtbar.

Aus Sicht der Verwaltung ist das Interesse groß, „FinQua“ als spezielles „kommunales Angebot mit Alleinstellungsmerkmal“ zu erhalten und auch in 2023 fortzuführen. Das FinQua-Projekt ist das derzeit einzige Arbeitsmarktinstrument, welches der Verwaltung zur Verfügung steht und gezielt die Möglichkeit bietet, unabhängig vom jeweiligen Status für Leistungsbeziehende nach dem Asylbewerberleistungsgesetz ein Angebot vorzuhalten, dass eine erste berufliche Orientierung unter Nutzung der mitgebrachten Kenntnisse und Fähigkeiten sowie eine Heranführung an den hiesigen Arbeitsmarkt gewährleisten kann.

Die Verwaltung schlägt daher vor, das Projekt für ein weiteres Jahr fortzusetzen und die finanziellen Mittel in Höhe von 45.000 Euro zur Verfügung zu stellen. Die Einsparungen auf Grund der Arbeitsaufnahmen und der Leistungskürzung können die Projektkosten decken.


 

 

Finanzielle Auswirkungen

JA

NEIN

x

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2022

Fortgeschriebener Ansatz 2022

Ansatz 2023 ff.

Fortgeschriebener Ansatz 2023 ff.

Folgekosten (alt)

Folgekosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

45.000

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

45.000

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

-45.000

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben

Eine Deckung der Projektkosten wird durch Einsparungen im Bereich des AsylbLG erfolgen. Arbeitsaufnahmen und Leistungskürzungen haben Einsparungen bei den Leistungen zur Folge.

Durch Arbeitsaufnahmen wird Einkommen erzielt, welches die Leistungen vermindert und zu Einsparungen beim PSP Element 4-050202-902-8 führt. In 2022 gab es in diesem Bereich Einsparungen in Höhe von 23.651,39 Euro.

Ebenfalls wurden im Jahr 2022 bisher durch Kürzungen ca. 30.000 Euro beim PSP Element 4-050202-902-8 eingespart.

Darüber hinaus werden im Bereich der Krankenhilfekosten nach dem AsylbLG Beträge eingespart, weil die Leistungsempfänger*innen über den Arbeitgeber versichert sind. Eine genaue Bezifferung ist nicht möglich, es ist jedoch mit Einsparungen beim PSP 4-050202-903-6 in Höhe von ca.10.000 Euro zu rechnen.

Bei Leistungsempfänger*innen, die sich weigern an der Maßnahme teilzunehmen, sind Leistungs-kürzungen möglich.

Im Haushaltsjahr 2023 ist mit vergleichbaren Einsparungen zu rechnen.

Somit erfolgt eine haushaltsneutrale Anmeldung durch den FB 56 im Rahmen der Veränderungsnachweisung für den Haushalt 2023.
Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

x

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

vollständig

überwiegend (50% - 99%)

teilweise (1% - 49 %)

nicht

nicht bekannt

 

 

Anlage:

- Antrag des Sozialwerks Aachener Christen zur Fortführung des Projekts „FinQua integrativ - Flüchtlinge integrieren durch Qualifizieren“



Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

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