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Einrichtung einer Stelle für den Bereich bestellte Vormundschaften


Letzte Beratung
Mittwoch, 03. September 2014 (öffentlich)
Federführend
Fachbereich Personal und Organisation
Originaldokument
http://ratsinfo.aachen.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=12631

Erläuterungen:

Im Juni 2011 ist das „Gesetz zur Änderung des Vormundschafts- und Betreuungsrechts“ in Kraft getreten. Hierin ist unter anderem geregelt, dass ein/e vollzeitbeschäftigte/r Mitarbeiter/in, der/die nur mit der Führung von Vormundschaften oder Pflegschaften betraut ist, höchstens 50 und bei gleichzeitiger Wahrnehmung anderer Aufgaben entsprechend weniger Vormundschaften oder Pflegschaften führen soll. Dies ist bei der Bemessung der Stellenkapazitäten für die bestellten Vormundschaften im Fachbereich Kinder, Jugend und Schule/Team Qualitätsmanagement daher entsprechend zu berücksichtigen.

Mit Schreiben vom 20.05.2014 beantragte FB 45 aufgrund der massiv angestiegenen Anzahl von Vormundschaften unter Bezugnahme auf die o.g. gesetzliche Regelung zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Einrichtung einer weiteren Vollzeitstelle. Begründet wurde dieses Anliegen mit der stetig wachsenden Anzahl von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen, die derzeit in Aachen aufgegriffen werden.

Da die Anzahl der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge bereits in den letzten Monaten sprunghaft angestiegen war, hat der Kinder- und Jugendausschuss zur Entlastung der Situation bereits im Februar 2014 den Beschluss gefasst, Mittel zur Einrichtung von insgesamt 2 halben Stellen bei den freien Verbänden zur Übernahme von Vormundschaften/Pflegschaften zur Verfügung zu stellen. Darüber hinaus wurden weitere Mittel zur Einrichtung einer halben Stelle bei den freien Verbänden bereitgestellt, die für die Werbung, Schulung und Begleitung von ehrenamtlichen Vormündern zuständig sein soll.

Wie der Fachbereich Kinder, Jugend und Schule im Rahmen des oben genannten Antrages nunmehr mitteilte, sind die zur Verfügung gestellten Kapazitäten bei den freien Verbänden bereits ausgereizt. Mit dem Einsatz von ehrenamtlichen Vormündern sei des Weiteren nicht vor Anfang 2015 zu rechnen. Aufgrund dessen weist das Familiengericht derzeit alle einzurichtenden Vormundschaften dem Fachbereich Kinder, Jugend und Schule zu, sodass die gesetzlich vorgesehene Höchstzahl an zu betreuenden Mündeln pro Mitarbeiter/in bereits jetzt überschritten wird. Eine Aufstockung der Stellen bei den freien Verbänden kommt nicht mehr in Betracht, da dort laut Auskunft des FB 45 keine Bereitschaft zur Übernahme weiterer Vormundschaften besteht.

Gleichzeitig ist bekannt, dass der Strom der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge (umF) nicht abreißt und fast täglich neue Anträge auf Einrichtung von Vormundschaften für dieses Klientel bei Gericht eingehen. Diesbezüglich ist darauf hinzuweisen, dass dem FB 11 aktuell Überlastungsanzeigen der Mitarbeiter/innen aus dem Bereich bestellte Vormundschaften vorliegen.

Im Hinblick auf die daher bereits jetzt überschrittene gesetzliche Vorgabe von 50 Fällen pro Vollzeit-Mitarbeiter/in und aufgrund der o.a. Prognose ist die Einrichtung einer weiteren Stelle zwingend erforderlich. Da aufgrund der politischen Lage in den Herkunftsländern absehbar nicht mit einem merkbaren Rückgang der Flüchtlingszahlen zu rechnen ist, sollte die v.g. Stelleneinrichtung auf Dauer vorgenommen und nicht nur vorübergehend entsprechendes Personal zugewiesen werden.

Da die nächste erreichbare Sitzung des Personal- und Verwaltungsausschusses erst im September stattfindet, konnte ein entsprechender Beschluss zur Einrichtung der erforderlichen Stelle nicht zeitnah eingeholt werden. Aus diesem Grund hat der Verwaltungsvorstand am 08.07.2014 beschlossen, die notwendigen personellen Maßnahmen schnellstmöglich ohne Beschluss des Personal- und Verwaltungsausschusses vorzunehmen und eine entsprechende Vorlage zur abschließenden Entscheidung in die nächste Sitzung einzubringen.

Beschlussvorschlag:

Der Personal- und Verwaltungsausschuss der Stadt Aachen nimmt die Ausführungen zustimmend zur

Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt im Rahmen des Stellenplanes 2015 eine Stelle im Bereich der bestellten Vormundschaften einzurichten.

finanzielle Auswirkungen

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2014

Fortgeschriebe­ner Ansatz 2014

Ansatz 2015 ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 2015 ff.

Folgekos-ten (alt)

Folgekos-ten (neu)

Ertrag

0

0

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Personal-/

Sachaufwand

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14.700 €

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176.400 €

0

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Abschreibungen

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0

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Ergebnis

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+ Verbesserung /

- Verschlechterung

-14.700 €

-176.400 €

Deckung vorhanden*

Deckung vorhanden*

Finanzielle Auswirkungen ergeben sich in Höhe der Personalkosten für die Einrichtung einer S 12-Stelle. Gemäß KGSt-Materialien 2013/2014 sind hierfür jährlich 58.800 € anzusetzen. Für die Darstellung wurden für das Haushaltsjahr 2014 die entstehenden Personalkosten anteilig für drei Monate (Oktober bis Dezember) berechnet.

* Die Deckung der Personalkosten erfolgt durch Einsparungen beim PSP-Element 4-060301-914-9-53390000 – Leistungen an Pflegeeltern. Hier erfolgt eine Anpassung aufgrund der Rechnungsergebnisse der letzten Jahre.


Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

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Beratungsfolge

Mittwoch, 03. September 2014PVA/02/WP.17 öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Personal- und Verwaltungsausschusses

Art
Anhörung/Empfehlung
Ausschuß
Personal- und Verwaltungsausschuss
Details
Tagesordnung