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Informationen des Kommunalen Integrationszentrums über Maßnahmen zur Überwindung von Bildungsungerechtigkeit, Diskriminierung und sozialer Segregation von Schüler*innen mit internationaler Familiengeschichte in den öffentlichen Schulen der Stadt Aachen


Letzte Beratung
Mittwoch, 25. Januar 2023 (öffentlich)
Federführend
FB 56 - Fachbereich Wohnen, Soziales und Integration
Originaldokument
http://ratsinfo.aachen.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=26401

Beschlussvorschlag:

Der Integrationsrat nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.


 

 

Erläuterungen:

In der Integrationsratssitzung vom 31.08.2022 wurde der Antrag des Bündnisses für Vielfalt und Integration gestellt, Informationen über die Überwindung von Bildungsungerechtigkeit, Diskriminierung und sozialer Segregation von Schüler*innen mit internationaler Familiengeschichte in allen öffentlichen Schulen der Stadt Aachen zu erhalten (siehe Anlage 1). In der Sitzung wurde die Verwaltung beauftragt, den Integrationsrat in einer der nächsten Sitzungen über Maßnahmen zur Überwindung von Bildungsungerechtigkeit, Diskriminierung und Segregation von Schüler*innen mit internationaler Familiengeschichte unter Einbeziehung zuständiger Fachbereiche zu informieren.

Im Folgenden werden relevante Arbeitsfelder des Kommunalen Integrationszentrums Aachen in diesem Bereich dargestellt, deren Grundlage das Gesetz zur Förderung der gesellschaftlichen Teilhabe und Integration in Nordrhein-Westfalen (Teilhabe- und Integrationsgesetz – TIntG) ist. Die aufgeführten Maßnahmen verfolgen das Ziel, die Teilhabe und Integration der Menschen mit internationaler Familiengeschichte in der Stadt Aachen sicherzustellen.

Beratung von Seiteneinsteiger*innen und Schulplatzvermittlung

Bildung ist ein Menschenrecht: Dies wird vom Kommunalen Integrationszentrum der Stadt Aachen unter anderem dadurch umgesetzt, dass zugewanderten Schulpflichtigen unabhängig vom Grund der Zuwanderung und ihrem Aufenthaltsstatus ein Schulplatz vermittelt wird, nachdem sie in der Kommune ihren Wohnsitz angemeldet haben. Dies ist eine originäre, vom Land NRW zugewiesene Pflichtaufgabe der Kommunalen Integrationszentren.

Im Anschluss an die Anmeldung im Einwohnermeldeamt werden die schulpflichtigen Kinder und Jugendlichen mit ihren Erziehungsberechtigten durch das Kommunale Integrationszentrum beraten, bei Bedarf mit Hilfe einer dolmetschenden Person (Sprach- und Kulturmittler*in). Bei dieser Erstberatung werden Kinder, Jugendliche und deren Eltern zum sogenannten Seiteneinstieg“ an der Schule, zu Bildungs- und Ausbildungswegen, Ganztagsangeboten, außerschulischen Angeboten und Übergängen informiert. Gemeinsam wird über eine passende Beschulung des seiteneinsteigenden Kindes / Jugendlichen beraten.

Bei der anschließenden Schulplatzvermittlung durch das Kommunale Integrationszentrum sind alle Schulstufen und Schulformen in der Stadt Aachen beteiligt. In der Regel erfolgt eine Vermittlung in die Schulen innerhalb von zwei Wochen.

So trägt das Kommunale Integrationszentrum dazu bei, die Bildungschancen von Kindern und Jugendlichen zu verbessern und gesellschaftliche Teilhabe zu ermöglichen.

Integration und Deutschförderung in den Aachener Schulen

Im gleichnamigen Runderlass des Ministeriums für Schule und Bildung des Landes NRW (MSB) vom 15.10.2018 ist die „Integration und Deutschförderung neu zugewanderter Schülerinnen und Schüler“ geregelt. Neu zugewanderte Schüler*innen werden nach ihrer Aufnahme an einer Schule als sogenannte „Seiteneinsteiger*innen“ entweder in innerer Differenzierung, in teilweise oder in vollständig äußerer Differenzierung[1] beschult und erhalten Deutschförderung mindestens im Umfang von zehn bis zwölf Wochenstunden. Bei der von den Aachener Schulen am häufigsten praktizierten teilweise äußeren Differenzierung nehmen die Seiteneinsteiger*innen neben der Deutschförderung in den darüber hinausgehenden Stunden der Stundentafel am Unterricht einer Regelklasse ihres Jahrgangs teil. Durch die gemeinsame Beschulung im regulären Klassenunterricht wird sozialer Segregation entgegengewirkt.

Erst nach der sogenannten „Erstförderung“ in der deutschen Sprache, die in der Regel rund zwei Jahre umfasst, erfolgt eine Zuordnung zu einem Bildungsgang, sodass Bildungswege lange offengehalten werden. In diesen ersten zwei Jahren müssen die neu zugewanderten Schüler*innen auch noch nicht benotet werden, sondern erhalten Lernstandsberichte.

Die Schulen erhalten auf Antrag für die Erfüllung ihrer Aufgaben sogenannte „Integrationsstellen“:

  • für die Erstförderung in der deutschen Sprache für neu zugewanderte Schüler*innen (Handlungsfeld A),
  • für die Förderung der deutschen Sprache für alle Schüler*innen im Regelsystem, insbesondere im Bereich der Bildungssprache (Handlungsfeld B),
  • für die Weiterentwicklung von Unterricht und Schulleben durch die Initiierung und Verstetigung von interkulturellen Schulentwicklungsprozessen (Handlungsfeld C).

Näheres regelt der Runderlass des MSB NRW zur „Verwendung von Integrationsstellen“ vom 17.12.2019.

Die Integrationsstellen für das Handlungsfeld B werden durch das Ministerium unter Berücksichtigung eines Sozialindexes zugewiesen. So wird ebenfalls zu mehr Bildungsgerechtigkeit beigetragen.

Außerschulische Maßnahmen zur Unterstützung der Bildungsgerechtigkeit

Neben den schulischen gibt es auch eine Reihe außerschulischer Maßnahmen zur Überwindung von Bildungsungerechtigkeit, Diskriminierung und Segregation von Schüler*innen mit internationaler Familiengeschichte in Aachen (siehe Anlage 2).

Anmerkung: Alle Angebote sind kostenlos und um Barrierefreiheit bemüht. Zum Teil werden sie fachbereichsübergreifend vom Fachbereich 45 (Kinder, Jugend und Schule) und Fachbereich 56 (Wohnen, Soziales und Integration) angeboten.

Beratung von Schulen auf ihrem Weg zu einer diversitätsbewussten Bildungseinrichtung in Fragen von interkultureller Schul- und Unterrichtsentwicklung

Das Kommunale Integrationszentrum der Stadt Aachen berät, qualifiziert und begleitet Lehrkräfte und pädagogische Fachkräfte in den Aachener Schulen, z.B. zu Themen wie „Fit für Vielfalt“, Wertschätzung von Mehrsprachigkeit, „Durchgängige Sprachbildung“ etc. durch:

  • mehrsprachige Informations- und Unterrichtsmaterialien,
  • Qualifizierungsveranstaltungen,
  • Infobriefe Schulische Bildung für Schulleitungen, Lehrkräfte und Schulsozialarbeitende zu (digitalen) Lehr-, Lern- und Unterstützungsangebotenr den Unterricht mit neu zugewanderten Schüler*innen,
  • Austauschformate, Runde Tische und Netzwerke zu themenrelevanten Fragestellungen:
  • Netzwerk für die Deutschfördergruppen (DFG) in der Primarstufe: Netzwerktreffen 2 x pro Jahr
  • Netzwerke Sekundarstufen I und II (Berufskollegs): Netzwerktreffen 2 x pro Jahr
  • Netzwerk Vielfalt in Kooperation mit dem Lehrerbildungszentrum der RWTH Aachen: Thematisch orientierte Netzwerktreffen 4 x pro Jahr, in 2022 zu folgenden Themen:

Rassismuserfahrungen von Lehrkräften im Schulalltag

Einfach gemeinsam Inklusion/Integration im und durch Sport

Inklusiver pädagogischer Umgang mit geschlechtlicher und sexueller Vielfalt in der Schule

Unterstützende Institutionen für eine Schule der Vielfalt.

  • Fit für Vielfalt“-Seminare für Lehrkräfte und pädagogische Fachkräfte in den Aachener Schulen, um einen diversitätssensiblen und vorurteilsbewussten Umgang mit den Schüler*innen zu ermöglichen.
  • Informationen zum Übergang Schule Beruf, z.B. über die Informationsbroschüre Dein Start in die Ausbildung“ mit zahlreichen Informationen, Hilfestellungen und Unterstützungsmöglichkeiten zum Ausbildungszugang ab dem Hauptschulabschluss Klasse 9.


[1] Innere Differenzierung meint die vollständige Teilnahme am Unterricht einer Regelklasse, vollständige äere Differenzierung den Unterricht in externen Lerngruppen (z.B. Vorbereitungsklasse, Willkommensklasse, Internationale Klasse).

 

 

Finanzielle Auswirkungen

JA

NEIN

x

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

x

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

vollständig

überwiegend (50% - 99%)

teilweise (1% - 49 %)

nicht

nicht bekannt

 

 

Anlagen:

Anlage 1: Antrag des Bündnisses für Vielfalt und Integration.

Anlage 2: Außerschulische Maßnahmen zur Überwindung der Bildungsungerechtigkeit



Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

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