Teilen:

Einrichtung einer Stelle zur Durchführung des Besuchsdienstes "PiA" im
Fachbereich Kinder, Jugend und Schule


Letzte Beratung
Donnerstag, 20. November 2014 (öffentlich)
Federführend
Fachbereich Personal und Organisation
Originaldokument
http://ratsinfo.aachen.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=13012

Erläuterungen:

In seiner Sitzung am 17.09.2013 hat der Kinder- und Jugendausschuss beschlossen, den bisher im Rahmen eines Projektes auf 3 Sozialräume beschränkten Besuchsdienst für Neugeborene auf das gesamte Stadtgebiet Aachen auszuweiten. Gestützt wird dieser Beschluss unter anderem mit dem Hinweis auf § 2 des Gesetzes zur Kooperation und Information im Kinderschutz:

„(1) Eltern sowie werdende Mütter und Väter sollen über Leistungsangebote im örtlichen Einzugsbereich zur Beratung und Hilfe in Fragen der Schwangerschaft, Geburt und der Entwicklung des Kindes in den ersten Lebensjahren informiert werden.

(2) Zu diesem Zweck sind die nach Landesrecht für die Information der Eltern nach Absatz 1 zuständigen Stellen befugt, den Eltern ein persönliches Gespräch anzubieten. Dieses kann auf Wunsch der Eltern in ihrer Wohnung stattfinden. Sofern Landesrecht keine andere Regelung trifft, bezieht sich die in Satz 1 geregelte Befugnis auf die örtlichen Träger der Jugendhilfe.“[1]

In der KJA-Sitzung am 05.11.2013 wurde seitens FB 45 der für die gewählte konzeptionelle Ausgestaltung prognostizierte Personalbedarf dargelegt (2 Vollzeitstellen). Im Rahmen der Beratungen zum Haushaltsplanentwurf 2014 wurden daraufhin im Etat des FB 45 Mittel i.H.v. 127.000€ für den Besuchsdienst eingeplant (10.000€ Sachmittel und 117.000€ für Personalaufwendungen).

Mit Schreiben vom 19.03.2014 beantragte die Fachdienststelle daher die Einrichtung von insgesamt 2 Vollzeitäquivalenten für SozialarbeiterInnen zur Umsetzung des politischen Beschlusses.

Da sich aber gleichzeitig die personelle Situation der bestellten Vormünder durch die wachsende Anzahl zu betreuender minderjähriger Flüchtlinge zuspitzt, beantragt der FB 45 zwischenzeitlich ebenfalls die Einrichtung einer weiteren Vormünderstelle.

Im Hinblick auf die aktuelle Haushaltslage der Stadt Aachen bietet der Fachbereich daher zur Finanzierung dieser nicht einkalkulierten Personalkosten nunmehr den hälftigen Ansatz für den Besuchsdienst PiA an. Auf die entsprechende Vorlage „Einrichtung einer Stelle für den Bereich bestellte Vormundschaften“ vom 29.10.2014 in gleicher Sitzung wird verwiesen.

Mit den verbleibenden Mitteln im v.g. Haushaltsansatz des FB 45 kann somit nur noch die Deckung für eine Vollzeitstelle zur Durchführung des Babybesuchsdienstes sichergestellt werden.

Durch die Vorhaltung einer solchen Vollzeitstelle könnte ausweislich einer Stellungnahme der zuständigen Abteilungsleitung zumindest der im Gesetz zur Kooperation und Information im Kinderschutz verankerte Anspruch der Eltern im Rahmen eines Minimalangebotes erfüllt werden.

[1] www.gesetze-im-internet.de/kkg/BJNR297510011.html Stand 29.04.2014

Beschlussvorschlag:

Der Personal- und Verwaltungsausschuss der Stadt Aachen nimmt die Ausführungen zustimmend zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt im Rahmen des Stellenplanes 2015 eine Stelle zur Durchführung des Besuchsdienstes „PiA“ einzurichten.

Finanzielle Auswirkungen:

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2014

Fortgeschriebe­ner Ansatz 2014

Ansatz 2015 ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 2015 ff.

Folgekos-ten (alt)

Folgekos-ten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

58.000 €

58.000 €

174.000 €

174.000 €

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung vorhanden*

Deckung vorhanden*

*Finanzielle Auswirkungen ergeben sich grds. in Höhe der Personalkosten für die Einrichtung einer Vollzeitstelle für eine/n Sozialarbeiter (bewertet nach EG S 11 TVöD-SuE). Gemäß KGSt-Materialien 2013/2014 sind hierfür jährlich 58.000€/ Vollzeitstelle anzusetzen.

Die Deckung der anfallenden Personalkosten soll dabei über die im FB 45 etatisierten Mittel im PSP-Element 4-060301-910-8 (PiA-Besuchsdienst) erfolgen.

Wie die Ansätze des FB 45 zugunsten des Personalkostenverbundes verlagert werden, wird noch mit FB 45 und FB 20 abgestimmt.


Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

Für eventuell vorhandene Übertragungsfehler haftet unserAC.de nicht, maßgeblich sind alleine die verlinkten Seiten und Dokumente der Kommunen. Sofern die Links auf die Einzeldokumente nicht mehr funktionieren, gelten die Links auf die Ratsinfosysteme bzw. deren Archive.

Hier könntest Du Dir eine Karte anzeigen lassen.

Durch die Nutzung der Mapbox Tiles API können Informationen über die Benutzung dieser Website einschließlich Deiner IP-Adresse an Mapbox in den USA übertragen werden:
www.mapbox.com/privacy/

Karteninhalte anzeigen

Beratungsfolge

Donnerstag, 20. November 2014PVA/03/WP.17 öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Personal- und Verwaltungsausschusses

Art
Anhörung/Empfehlung
Ausschuß
Personal- und Verwaltungsausschuss
Details
Tagesordnung