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Einrichtung einer Stelle für den Bereich bestellte Vormundschaften


Letzte Beratung
Donnerstag, 20. November 2014 (öffentlich)
Federführend
Fachbereich Personal und Organisation
Originaldokument
http://ratsinfo.aachen.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=13008

Erläuterungen:

Im Juni 2011 ist das „Gesetz zur Änderung des Vormundschafts- und Betreuungsrechts“ in Kraft getreten. Hierin ist unter anderem geregelt, dass ein/e vollzeitbeschäftigte/r Mitarbeiter/in, der/die nur mit der Führung von Vormundschaften oder Pflegschaften betraut ist, höchstens 50 und bei gleichzeitiger Wahrnehmung anderer Aufgaben entsprechend weniger Vormundschaften oder Pflegschaften führen soll. Dies ist bei der Bemessung der Stellenkapazitäten für die bestellten Vormundschaften im Fachbereich Kinder, Jugend und Schule/Team Qualitätsmanagement daher entsprechend zu berücksichtigen.

Aufgrund der massiv angestiegenen Anzahl von Vormundschaften beantragte FB 45 bereits am 20.05.2014 unter Bezugnahme auf die o.g. gesetzliche Regelung die Einrichtung einer Vollzeitstelle. Der Verwaltungsvorstand beschloss infolge der Dringlichkeit in seiner Sitzung am 08.07.2014 im Vorgriff auf eine Entscheidung des Personal- und Verwaltungsausschusses die schnellstmögliche Besetzung einer zusätzlichen Vormünderstelle, die dem Personal- und Verwaltungsausschuss in der Sitzung am 03.09.2014 zur Einrichtung vorgelegt wurde.

Bedingt durch die immer weiter wachsende Anzahl von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen sind die bei den freien Verbänden zur Übernahme von Vormundschaften und Pflegschaften zur Verfügung stehenden Kapazitäten ausgereizt, die Bereitschaft zur Einrichtung weiterer Stellen besteht dort nicht. Mit dem geplanten Einsatz ehrenamtlicher Vormünder ist vor Mitte 2015 nicht zu rechnen.

Aus diesem Grund werden aktuell alle einzurichtenden Vormundschaften dem Fachbereich Kinder, Jugend und Schule zugewiesen, so dass die gesetzlich vorgesehene Höchstzahl an zu betreuenden Mündeln pro MitarbeiterIn trotz der Besetzung der vorgenannten zusätzlichen Stelle erneut überschritten wird.

Gleichzeitig ist bekannt, dass der Strom der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge (umF) nicht abreißt und fast täglich neue Anträge auf Einrichtung von Vormundschaften für dieses Klientel beim Gericht eingehen.

Daher beantragte FB 45 am 31.07.2014 die Einrichtung einer weiteren Vollzeitstelle im Bereich Vormundschaften/Pflegschaften.

Im Hinblick auf die erneut überschrittene gesetzliche Vorgabe von 50 Fällen pro MitarbeiterIn in Vollzeit und aufgrund der o.a. Prognose ist die Einrichtung einer weiteren Stelle zwingend erforderlich.

Da aufgrund der politischen Lage in den Herkunftsländern absehbar nicht mit einem merkbaren Rückgang der Flüchtlingszahlen zu rechnen ist, sollte die v.g. Stelleneinrichtung auf Dauer vorgenommen und nicht nur vorübergehend entsprechendes Personal zugewiesen werden.

Aufgrund der Tatsache, dass die nächste erreichbare Sitzung des Personal- und Verwaltungsausschusses erst im November stattfindet, konnte ein entsprechender Beschluss zur Einrichtung der erforderlichen Stelle nicht zeitnah eingeholt werden.

Daher hat der Verwaltungsvorstand am 29.10.2014 beschlossen, die notwendigen personellen Maßnahmen schnellstmöglich ohne Beschluss des Personal- und Verwaltungsausschusses vorzunehmen und eine entsprechende Vorlage zur abschließenden Entscheidung in die nächste Sitzung einzubringen.

Hinsichtlich der Deckung der anfallenden Personalkosten stellt FB 45 den hälftigen Ansatz für den Babybesuchsdienst „PiA“ zur Verfügung (PSP-Element 4-060301-910-8).

Beschlussvorschlag:

Der Personal- und Verwaltungsausschuss der Stadt Aachen nimmt die Ausführungen zustimmend zur

Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt im Rahmen des Stellenplanes 2015 eine Stelle im Bereich der bestellten Vormundschaften einzurichten.

Finanzielle Auswirkungen:

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2014

Fortgeschriebe­ner Ansatz 2014

Ansatz 2015 ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 2015 ff.

Folgekos-ten (alt)

Folgekos-ten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

4.900 €

0

176.400 €

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

-4.900 €

-176.400 €

Deckung vorhanden*

Deckung vorhanden*

Finanzielle Auswirkungen ergeben sich in Höhe der Personalkosten für die Einrichtung einer Sozialarbeiterstelle (bewertet nach S 12 TVöD-SuE). Gemäß KGSt-Materialien 2013/2014 sind hierfür jährlich 58.800 € anzusetzen. Für die Darstellung wurden für das Haushaltsjahr 2014 die entstehenden Personalkosten anteilig für einen Monat (Dezember) berechnet.

* Die Deckung der Personalkosten erfolgt durch die im Etat des FB 45 im PSP-Element 4-060301-910-8 –PIA Begrüßungspaket enthaltenen Sachkosten.

Wie die Ansätze des FB 45 zugunsten des Personalkostenverbundes verlagert werden, wird noch mit FB 45 und FB 20 abgestimmt.

Anlage/n:


Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

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Beratungsfolge

Donnerstag, 20. November 2014PVA/03/WP.17 öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Personal- und Verwaltungsausschusses

Art
Anhörung/Empfehlung
Ausschuß
Personal- und Verwaltungsausschuss
Details
Tagesordnung