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Unterbringung und Integration von Flüchtlingen


Letzte Beratung
Donnerstag, 13. November 2014 (öffentlich)
Federführend
Fachbereich Soziales und Integration
Originaldokument
http://ratsinfo.aachen.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=12996

Erläuterungen:

Die Entwicklung der Flüchtlingszahlen auf der einen Seite und die daraus resultierenden Aktivitäten der Verwaltung auf der anderen Seite hängen von zahlreichen Faktoren ab und stellen sich beinahe täglich anders dar. Die Vorlage gibt den Stand vom 27.10.2014 wieder. In der Sitzung wird über den dann aktuellen Stand mündlich berichtet.

Es wird Bezug genommen auf die in dem gemeinsamen Antrag der CDU- und SPD- Fraktion vom 30.09.2014 zum Thema „Unterbringung und Integration von Flüchtlingen“ formulierten Aufträge.

1. Der Rat der Stadt beauftragt die Verwaltung mit der fachbereichsübergreifenden Erstellung eines ganzheitlichen Konzepts zur besseren Integration von Flüchtlingen in Aachen, insbesondere zur Erleichterung des Arbeitsmarktzugangs und zur Qualifizierung von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen.

Bezüglich der besseren Integration von Flüchtlingen in Aachen befinden sich die zuständigen Fachämter der Verwaltung laufend in engen Abstimmungen.

Bezugnehmend auf die minderjährigen Flüchtlinge liegt die Federführung und damit verbundene Verantwortung ausschließlich bei FB 45 als zuständigem Jugendamt auf der Grundlage des SGB VIII.

Ausgehend hiervon werden die unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge vollumfänglich in ihren Lebenslagen vom Jugendamt begleitet, betreut und unterstützt.

In diesem Zusammenhang arbeitet die Fachabteilung FB 45-300 eng und abgestimmt mit

? der Bundespolizei als Behörde, die die unerlaubte Einreise der minderjährigen Flüchtlinge feststellt und die den Erstkontakt haben

? den Dolmetschern, die in der Anfangsphase Gespräche übersetzen

? dem Familiengericht als Entscheider über das Ruhen der elterlichen Sorge und das Einrichten einer Vormundschaft

? dem Café Zuflucht als Erstanlaufstelle für die Aufarbeitung Fluchtgeschichte und Mithilfe bei der Klärung des Ausländerrechtlichen Status

? dem Ausländeramt der Städteregion, zuständig für die Feststellung des ausländerrechtlichen Status und verantwortlich für den Aufenthalt der UMF im Bundesgebiet

? den freien Trägern AWO, SKF, SKM als Arbeitgeber der Vormünder für UMF und Ansprechpartner für potentielle Ehrenamtler

? dem Kommunalen Integrationszentrum und der Unteren Schulaufsicht als Zuständige für die Erteilung von Schulplätzen in den Internationalen Förderklassen

? den aufnehmenden Schulen

? den Jugendhilfeeinrichtungen, in denen die jungen Menschen ein Zuhause finden

? den Hotelbesitzern, die ihre Zimmer vorübergehend der Jugendhilfe zur Verfügung stellen

? den freien Trägern der Jugendhilfe, die Beschäftigungsangebote auf der Schwelle Schule-Beruf anbieten

? den Jugendhilfeträgern, die junge Menschen nach Volljährigkeit ambulant betreuen

? dem Fachbereich Soziales, der ab Volljährigkeit der jungen Menschen für sie zuständig wird

? dem Landesjugendamt als Genehmigungsbehörde für stationäre Plätze innerhalb der Jugendhilfe

? der Landespolizei, in begründeten Einzelfällen

? dem Bundesamt für Migration, bei der Stellung von Asylanträgen.

Seit Anfang 2012 wurden bis zum heutigen Tag über 150 stationäre Plätze für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge in Aachen und innerhalb der Städteregion Aachen neu geschaffen. Darüber hinaus ist es durch die enge Zusammenarbeit mit dem Landesjugendamt Rheinland gelungen, auch andere Heimeinrichtungen außerhalb der Städteregion zu gewinnen, Plätze für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge anzubieten, bzw. neu zu schaffen.

Die Arbeit mit den jungen Menschen, die durch den Verbund o. g. Institutionen in Aachen geleistet wird, ist nach Rückmeldung anderer Kommunen/Ministerien beispielgebend. FB 45 wird als Referent und beratende Institution von anderen Kommunen, dem Landesjugendamt und anderen Institutionen angefragt, um über die Arbeit zu berichten.

Fallzahlen:

Zum 30.09.2014 wurden insgesamt 787 Hilfen zur Erziehung bei 641 unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen geleistet. Zum 30.09.2014 wurden aktuell 383 junge Menschen betreut.

Kostenentwicklung:

FB 45 benötigt nach aktuellem Stand für 2014 insgesamt 10 Mio. Euro, wobei die entstehenden Kosten im Rahmen der Inobhutnahme und Hilfen zur Erziehung durch überörtliche Träger refinanziert werden. Die Stadt Aachen trägt die Kosten des Personals, sowohl im Sozialen Dienst wie auch bei den Vormundschaften. Der Kinder- und Jugendausschuss wird in den Quartalsberichten Hilfen zur Erziehung/ Eingliederungshilfe durch FB 45 regelmäßig unterrichtet.

Im Übergang Schule-Beruf werden erste Projekte auch als tagesstrukturierende Maßnahme inklusive eines Sprachlernteils durchgeführt. (Im Einzelnen sind dies: die Jugendberufshilfe der Stadt Aachen, die Jugendwerkstatt Amotima.) Weitergehende freie Träger der Jugendhilfe sind zzt. bei der Konzeptionierung entsprechender Angebote.

Im Rahmen der gesetzlich vorgeschriebenen Hilfeplanung werden die weiteren Entwicklungsschritte des Minderjährigen individuell festgelegt. In diesem Zusammenhang werden neben weitergehenden schulischen Angeboten auch Maßnahmen zur Integration in den Arbeitsmarkt angesprochen und initiiert.

In der Trägerversammlung des Jobcenters werden im Rahmen der Schwerpunktsetzung die diesbezüglich geplanten Aktivitäten des Jobcenters erörtert. Insgesamt macht es Sinn, das vorhandene Netzwerk zu der Thematik weiter zu sensibilisieren und auszubauen, damit genügend Unterstützungsressourcen generiert werden können.

2. Der Rat der Stadt beauftragt die Verwaltung mit der Schaffung von rund 500 zusätzlichen Unterbringungsplätzen für Flüchtlinge bis Ende 2015

I. Umsetzung und Weiterentwicklung des Konzeptes zur Unterbringung von Flüchtlingen

-Schaffung von dauerhaft zur Verfügung stehenden Plätzen-

Wie dem Rat am 02.07.2014 vorgestellt wurde, geht die Verwaltung davon aus, dass in Aachen- unabhängig von der aktuellen Lage- dauerhaft für 1000 Flüchtlinge Wohnraum zur Verfügung gestellt werden muss, damit in Krisenzeiten adäquat reagiert werden kann. Dabei ist darauf zu achten, dass die überwiegende Anzahl der Objekte für eine sinnvolle Zwischennutzung geeignet sind für den Fall, dass sie für Flüchtlinge vorübergehend nicht benötigt werden. Leerstände sind zu vermeiden.

Es muss allerdings davon ausgegangen werden, dass eine große Anzahl der Menschen, die jetzt bei uns Schutz suchen, voraussichtlich längere Zeit hier bleiben werden muss (Aussage des Ministers für Arbeit, Integration und Soziales Guntram Schneider vom 12.10.2014 in den Medien). Diese Tatsache muss bei Struktur, Quantität und Qualität des Wohnangebotes für Flüchtlinge berücksichtigt werden. Den Integrationsbemühungen ist dabei ein besonderes Augenmerk zu widmen.

Darüber hinaus sind folgende Parameter zu berücksichtigen:

Viele Menschen, die hier Schutz suchen, benötigen in den ersten Wochen umfassende Orientierungs- und Alltagshilfen und Aufklärung über unsere Institutionen. Diese Unterstützung kann Ihnen in Flüchtlingseinrichtungen mit Gemeinschaftseinrichtungen am ehesten zu Teil werden. Nach einer gewissen Eingewöhnungszeit wird ein Umzug in eine Einrichtung mit abgeschlossenen Wohnungen angestrebt. Dabei handelt es sich um ein gewöhnliches Wohnhaus, das mit einem Büro für Sozialarbeiter und Hausmeister ausgestattet ist, bzw. um eine von der Stadt Aachen angemietete bzw. zur Verfügung gestellte Einzelwohnung mit einer Anbindung an ein solches.

Frühestmöglich sollen die Menschen, die das wollen und dazu in der Lage sind, selbständig im gesamten Stadtgebiet eine Wohnung anmieten. Dabei erhalten sie Unterstützung von einer eigens dafür geschulten Sozialarbeiterin.

Im Einzelnen ist geplant:

- Kategorie A: mindestens 20 % (200 Plätze) in eingestreuten Einzelwohnungen zu schaffen

- Kategorie B: mindestens 50 % (500 Plätze) in Einrichtungen mit Einzelwohnungen bereit zu stellen

- Kategorie C: maximal 30 % (300 Plätze) in Einrichtungen mit gemeinschaftlich zu nutzenden Küchen und sanitären Anlagen zur Verfügung zu stellen

Es sollen möglichst nicht mehr als rund 50 Personen an einem Standort untergebracht werden.

Im Flüchtlingsbereich stehen neben den derzeitigen Interimslösungen zurzeit 420 Plätze zur Verfügung.

Die fehlenden 580 Plätze zu den angestrebten 1000 Plätzen sollen wie im Folgenden dargestellt geschaffen werden:

? Kategorie A (Einzelwohnungen, Soll 200 Plätze)

In einer Wohnung werden durchschnittlich 3 Flüchtlinge untergebracht, so dass 65 Wohnungen bereitgestellt werden sollten. Diese Wohnungen sollten möglichst im gesamten Stadtgebiet verteilt liegen, wobei auch bevorzugte Wohngebiete einbezogen werden sollten. Der ggfls. höheren Miete stehen die besseren Integrationsmöglichkeiten und Potentiale der Quartiere gegenüber. Vorrangig bzw. bestenfalls ausschließlich sollten Wohnungen aus dem eigenen Bestand der Stadt Aachen oder dem Bestand der gewoge Aachen gewählt werden.

Zurzeit sind 35 städtische/gewoge-Wohnungen angemietet bzw. zur Verfügung gestellt worden. Darüber hinaus wurden bislang bei privaten Vermietern 12 Wohnungen angemietet. Das angestrebte Kontingent von 65 Wohnungen (200 Plätze) ist damit um 18 Wohnungen (54 Plätze) unterschritten.

Es liegt in der Natur der Sache, dass insbesondere in den Quartieren mit geplanten Sanierungsmaßnahmen hohe Leerstände zu verzeichnen sind. Teilweise ist dies durch den baulichen Zustand begründet, in vielen Fällen wurde dieser Leerstand aber auch aufgrund der unmittelbar bevorstehenden Sanierung bewusst erzeugt. Es ist daher nicht verwunderlich, dass ein Großteil der nun zur Verfügung gestellten Wohnungen im Bereich der sozialen Stadt Aachen Nord liegt.

Vor diesem Hintergrund ist es wichtig bei der Erarbeitung dauerhafter Lösungen besonders auf eine wohnungs- und sozialpolitisch sinnvolle Verteilung der Unterkünfte zu achten und hier noch einmal den Blick auf das Gesamtgebiet der Stadt Aachen zu lenken.

Es erscheint mittelfristig sinnvoll, im Rahmen der Fluktuation frei werdende Wohnungen an anderen Stellen anzumieten und einen Teil der nun kurzfristig angemieteten 35 Wohnungen wieder aufzugeben, um damit eine deutlich verbesserte räumliche Verteilung zu erreichen.

? Kategorie B (Häuser mit abgeschlossenen Wohnungen, Soll 500 Plätze)

Um die angestrebten 500 Plätze zu erreichen, sind rund 165 Wohnungen bereitzustellen. Davon ausgehend, dass ein städtisches Wohnhaus in der Regel 8 Wohnungen hat, sind 20 Häuser bereitzustellen.

Bereits vorhanden sind:

Städtische Häuser

Engelbertstr. 50 Plätze

Hansmannstr. 45 Plätze

Linterstr. 30 Plätze

Lombardenstr. 44 Plätze

Gemietet:

Lagerhausstr.(Apartments) 12 Plätze

Insgesamt vorhanden rd. 180 Plätze

Durch folgende Optionen könnten die fehlenden 320 Plätze bereitgestellt werden:

B 1 - Sigmundstraße (30 Personen)

Drei Häuser in der Sigmundstraße werden kernsaniert. Eines davon wird vollumfänglich dem FB 50 zur Unterbringung von Flüchtlingen zur Verfügung gestellt. Baubeginn ist geplant für März 2015, Fertigstellung ca. Mitte/Ende 2016. Entsprechende Mittel sind im Haushalt 2015 bereits eingeplant und werden im Rahmen der Haushaltsplanberatungen beschlossen.

B 2 - Charlottenstraße (20 Personen)

Es handelt sich um ein städtisches Gebäude in der Verwaltung der gewoge, das veräußert werden soll. Die gewoge hat eine Sanierung des Gebäudes mit rd. 400 T Euro beziffert. Eine kurzfristige Herrichtung ist nicht möglich, das Gebäude befindet sich in einem desolaten und nicht-nutzbaren Zustand. Die Wirtschaftlichkeit der Herrichtung des - denkmalgeschützten- Gebäudes für Wohnzwecke durch die Kommune ist zu prüfen.

B 3 - Seffenter Weg (54 Personen)

Hier werden z.Zt. freiwerdende Wohnungen sukzessive durch FB 50 angemietet. Zwischenzeitlich wurden bereits 10 Wohnungen zur Verfügung gestellt. 9 Wohnungen wurden belegt. 1 Wohnung wird als Büro für die Kollegen vor Ort (Sozialarbeiter und Hausmeister) genutzt. Weitere Wohnungen sind angefragt. Eine Verschiebung der geplanten Sanierung zur Interimsnutzung für Flüchtlinge auf zunächst 2020 wird von der Verwaltung angestrebt. Nach der Sanierung sollten in 3 Häusern 18 Wohnungen dauerhaft für Flüchtlinge zur Verfügung stehen.

B 4 - Jülicher Straße (30 Personen)

Bei der momentan laufenden Aufstellung des Bebauungsplans und dem städtebaulichen Entwicklungskonzept Burggrafenstraße / Wiesental ist die Sanierung der Altbauten der erste Bauabschnitt. Belange von FB50 zur Unterbringung von Flüchtlingen werden in die Konzeption eingebunden. Nach Abschluss der Sanierungsarbeiten kann ein Haus für FB 50 zur Verfügung gestellt

B 5 – Gewerbeimmobilie in der Innenstadt (25 Personen)

Ein Investor prüft z.Zt., ob die dortige Gewerbeimmobilie zu Wohnungen umgebaut werden kann. Die Bauvoranfrage wurde gestellt. Der FB 50 beabsichtigt, diese Wohnungen dann anzumieten.

B 6 - Freunder Weg (60 Personen)

Das entsprechende Grundstück gehört der gewoge. Die Art und Umfang der Bebauung sind noch auszuloten.

B 7 -Von-Coels-Straße (60 Personen)

Es laufen Verhandlungen mit einem Investor, der dort 14-20 Wohnungen errichten und der Verwaltung für Flüchtlinge zur Verfügung stellen möchte. Der Wohnungszuschnitt soll nach dem allgemeinen Bedarf der Bevölkerung erfolgen. Die Mietverhältnisse sollen flexibel gestaltet werden (Möglichkeit der Direktanmietung durch Flüchtlinge oder Aachener Bürger).

B 8 - Kauf auf dem Aachener Wohnungsmarkt (30 Personen)

Im Haushaltsplan 2015 wurden 1 Millionen Euro durch FB 23 für diesen Zweck eingestellt. Es wird inseriert werden, sobald die Haushaltsplanung 2015 vom Finanzausschuss genehmigt ist.

B 9 - Neubau der gewoge auf einem Grundstück Prager Ring/Jülicher Straße (60 Plätze zzgl. 30 Plätze in Gemeinschaftsunterkunft)

Die gewoge hat angeboten, ein Grundstück an der Jülicher Straße Ecke Prager Ring anzukaufen. Dort könnten 1800 qm Wohnfläche in 23 Wohneinheiten entstehen zuzüglich einer flexibel nutzbaren Fläche von 100 qm, die dem FB 50 zur langfristigen Anmietung angeboten werden. Aus Sicht der Verwaltung ist dieses Objekt sowohl von der Lage her als auch seiner Größe hervorragend geeignet zur Unterbringung von Flüchtlingen. Hier könnte eine Einrichtung entstehen, die im wesentlichen abgeschlossene Wohnungen hat, aber auch im Erdgeschoss über einen gewissen Anteil Unterbringungsmöglichkeiten mit Gemeinschaftseinrichtungen beinhaltet, die für eine interimsweise Nutzung konzipiert werden. Die Miete wird sich in einem angemessenen Rahmen bewegen, ggfs. mit einer Mietpreisindexierung im Rahmen einer langfristigen Bindung. Die Verwaltung strebt eine dauerhafte Bereitstellung an.

? Kategorie C (Haus mit Gemeinschaftseinrichtungen Soll 250 Plätze)

In dieser Kategorie stehen z.Zt. zur Verfügung:

Lagerhausstr. 20 Plätze

Vaalser Str. 18 Plätze

Vaalser Str. 25 Plätze

Oberforstbacher Str. 35 Plätze

Stettiner Str. 20 Plätze

Summe: rd. 120 Plätze

Es fehlen in dieser Kategorie 130 Plätze, das entspricht 3 Objekten. Mit der Anmietung des Objektes Prager Ring/Jülicher Str. könnten 30 Plätze geschaffen werden. Ein Makler hat ein Objekt am Hergelsmühlenweg angeboten, das im Laufe der kommenden Woche einer ersten Begutachtung unterzogen wird. Weitere Lösungen müssen erarbeitet werden.

II. Plan zur Bewältigung der aktuellen Lage

Es sind voraussichtlich bis zum Frühjahr 2015 noch über 500 weitere Flüchtlinge zusätzlich in Aachen unterzubringen. Um das zu schaffen, müssen auch suboptimale Optionen geprüft werden. Zurzeit ist monatlich in Durchschnitt für 100 Flüchtlinge Wohnraum bereit zu stellen und herzurichten.

Von den unter I. genannten Optionen werden bis Ende dieses Jahres lediglich die Anmietungen von Einzelwohnungen im Umfang von maximal 40 Wohnungen umzusetzen sein, so dass bis dahin voraussichtlich 100 zusätzliche Plätze zur Verfügung stehen. Die letztendlich verbleibende Möglichkeit zur Unterbringung von Flüchtlingen ist die Bereitstellung weiterer Turnhallen, die unter allen Aspekten, die man betrachten kann, möglichst zu vermeiden ist.

Deshalb kann bei der Auswahl von Grundstücken, Objekten und Wohnungen in Bezug auf Interimslösungen nicht prioritär auf Belange wie Quartiersentwicklung, Stadtplanung, soziales Umfeld und Ähnliches Rücksicht genommen werden.

Anzumietende Wohnungen

Die Zahl der angemieteten Wohnungen ändert sich beinahe täglich. Die Verwaltung prüft jedes Mietangebot eingehend.

Unbewohnte und der Wohnungsaufsicht unterliegende Objekte

Die Verwaltung prüft aktuell unbewohnte und / oder der Wohnungsaufsicht unterliegende Objekte auf Geeignetheit und Anmietbarkeit.

Die o.a. Wohnungen Seffenter Weg werden so wie sie frei werden dem FB 50 zur Unterbringung von Flüchtlingen angeboten.

Schulgebäude Franzstraße

Sachstand

Das Objekt wurde im September 2014 als Investorenprojekt ausgeschrieben, ein Verkauf großer Teile des Bestandsgebäudes mit anschließendem Wettbewerb (Wohnbebauung) ist vorgesehen. Die Turnhalle und ein weiterer Gebäudeteil / Grundstücksanteil sollen dauerhaft in städtischem Eigentum bleiben und eine neue Kita entstehen.

Derzeit ist ein Gebäuderiegel noch bis mindestens Mitte 2015 für verschiedene Kita-Auslagerungen in der Nutzung.

Der vordere Gebäuderiegel steht aktuell nach dem Rückzug der Musikschule in den Blücherplatz leer. Sanitäreinrichtungen (WCs) sind im schulüblichen Standard, Duschen lediglich in der angrenzenden Turnhalle vorhanden.

Einschätzung der Eignung einer temporären Unterbringung von Flüchtlingen

Der leer stehende Gebäuderiegel ist für die Umnutzung als Flüchtlingsunterkunft r bis zu 80 Menschen grundsätzlich geeignet. Die Sanitäranlagen der Turnhalle könnten in Abstimmung mit den Nutzern temporär mitgenutzt werden. Je nach Anzahl der NutzerInnen reichen die vorhandenen sanitären Einrichtungen nicht aus und müssen ergänzt werden. Gemeinschaftsküchen sind herzurichten.

Fazit

Da der Gebäudeteil durch den Investor voraussichtlich niedergelegt wird, erscheint eine temporäre Nutzung sinnvoll. Die Verwaltung erarbeitet derzeit ein Nutzungskonzept.

Schulgebäude Händelstraße / Kronenberg

Der Schulstandort Kronenberg besteht aus 5 Einzelgebäuden oder -gebäudegruppen, die untereinander durch verglaste Gänge verbunden sind. Diese wurden auf Ihre Eignung geprüft.

Sachstand

Der ehemalige Grundschultrakt wird übergangsweise als KiTa genutzt und aufgrund seiner abgängigen Bausubstanz anschließend abgerissen. An seiner Stelle ist eine neue KiTa geplant.

Alle weiteren Gebäude werden derzeit von der GHS solange genutzt, bis das auslaufende Schließen zum 31.06.2016 abgeschlossen sein wird. Seitens der Jugendverwaltung gibt es Bedarf, diese u.a. zur Beschulung unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge zu nutzen. Weitere geplante Nutzungen der Gebäude sind bisher nicht bekannt.

Sanitäreinrichtungen (WCs) sind im schulüblichen Standard, Duschen lediglich in der angrenzenden Turnhalle vorhanden

Einschätzung der Eignung einer temporären Unterbringung von Flüchtlingen

Lediglich ein Gebäude ist für die kurzfristige Unterbringung von Flüchtlingen geeignet. Es könnten dort je Etage 30 50 Personen untergebracht werden.

Die Sanitäranlagen (Duschen) der Turnhalle könnten in Abstimmung mit den Nutzern temporär genutzt werden, Details sind zu besprechen. Der Weg von dem für Unterbringung geeigneten Gebäudeteil zur Turnhalle führt ohne verglasten Gang über den Schulhof.

Fazit

Da für das gesamte Areal noch keine langfristige Nutzung absehbar und auch eine Niederlegung von Gebäudeteilen bei der künftigen Entwicklung des Areals eine mögliche Option ist, erscheint eine temporäre Nutzung sinnvoll.

Nutzung von städtischen Grundstücken zur Aufstellung von Interimsbauten

Es werden die zu diesem Zweck potentiell zur Verfügung stehenden 26 Flächen auf ihre Eignung unter diversen Aspekten geprüft.

Freie Wohnungen des Objektes in der Sigmundstraße – Nutzung vor Sanierung bis Juli 2015

Diese Option wird geprüft.

Anmietung von leerstehenden Ladenlokalen

Diese Option wird geprüft.

Unterbringung von Flüchtlingen in Immobilien der Kirchen und in Familien

Es ist eine konzertierte Aktion der Kirchen ggfs. unter Hinzuziehung der Wohlfahrtspflege zurzeit angedacht.

3. Der Rat der Stadt beauftragt die Verwaltung im neuen Haushaltsentwurf der Stadt Aachen einen höheren Personalschlüssel für die Betreuung der Flüchtlinge auszuweisen. Ehrenamtliche Initiativen für die Bildungsarbeit für Kinder und Jugendliche, Jugendverbände und Mentorenprojekte sind in ein Betreuungskonzept einzubinden.

Die Fachbereiche Soziales und Integration und Kinder, Jugend, Schule stehen in engem Kontakt mit der Personalverwaltung. Diese pflegt die durch beide Fachbereiche übersandten Fallzahlen und ist bemüht, die sich daraus ergebenden Personalbedarfe zeitnah zu decken. Die zurzeit absehbaren zusätzlichen Personalkosten für 2015 wurden bei den Haushaltsplanungen berücksichtigt.

Soweit möglich binden die freien Träger der Jugendhilfe Ehrenamtler in ihre Arbeit ein. Dies geschieht bei der Gestaltung diverser Freizeitangebote, bei der Vermittlung von Kultur, Ethik und Moral, beim Sport und beim Erlernen der deutschen Sprache.

In den vergangenen Monaten startete unter Beteiligung des FB 45 ein Projekt der AWO/SKF/SKM zur Akquirierung und Schulung ehrenamtlicher Vormünder. Der SKM initiierte das Projekt "Aachener Hände", wo Ehrenamtler junge Flüchtlinge auf der Schwelle zur Volljährigkeit begleiten. Des Weiteren sind verschiedene Pfarrverbünde zu der Thematik engagiert.

Der Fachbereich Soziales und Integration plant ein konzertiertes Handeln mit den in Aachen vertretenen Kirchen zur Unterbringung und Betreuung von Flüchtlingen. Dabei ist unter anderem angedacht, Flüchtlinge mit Familien aus den Kirchengemeinden in Kontakt zu bringen mit dem Ziel, die Menschen in einen Dialog zu führen und bestenfalls eine Aufnahme in der Familie zu erreichen.

Ein weiterer Ansatz ist es, die immer zahlreicher werdenden Hilfsangebote von Privatpersonen oder Vereinen sinnhaft zu bündeln, zu strukturieren und zu lenken.

Erste Sondierungsgespräche haben stattgefunden.

4. Der Rat der Stadt beauftragt die Verwaltung, bei den anstehenden Verhandlungen im Rahmen der Neuzuordnung der Bund- Länder- Finanzbeziehungen, die besondere Situation Aachens als Grenzstadt deutlich zu machen. Insbesondere ist bei der Novellierung des Flüchtlingsaufnahmegesetzes in NRW auf eine Mehrfachanrechnung unbegleiteter minderjährlicher Flüchtlingen hinzuwirken.

Beiliegende Stellungnahme des FB 45 an den Städtetag NRW zum Gesetzentwurf zur Novellierung des Gesetzes über die Zuweisung und Aufnahme ausländischer Flüchtlinge (Flüchtlingsaufnahmegesetz) (Anlage 1 ) wurde als Anlage neben der Stellungnahme des Städtetages in das gesetzgebende Verfahren eingebracht.

FB 45 wird in der Sondersitzung des Fachausschusses mündlich über die aktuelle Entwicklung berichten.

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie beauftragt die Verwaltung, die im Sinne des Ratsantrages vorgeschlagene Vorgehensweise weiter zu verfolgen.

Der Kinder- und Jugendausschuss und der Schulausschuss beauftragen die Verwaltung, die im Sinne des Ratsantrages vorgeschlagene Vorgehensweise weiter zu verfolgen.

finanzielle Auswirkungen

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Folgekos-ten (alt)

Folgekos-ten (neu)

Ertrag

0

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0

0

Personal-/

Sachaufwand

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Abschreibungen

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Ergebnis

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0

0

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+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Können zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht beziffert werden.

Anlage/n:

Anlage 1 - Stellungnahme FB 45 an den Städtetag NRW zum Gesetzentwurf zur Novellierung des

Gesetzes über die Zuweisung und Aufnahme ausländischer Flüchtlinge


Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

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Weitere zu dieser Vorlage gefundene Ortsangaben

  • Von-Coels-Straße
  • Blücherplatz
  • Freunder Weg
  • Hergelsmühlenweg
  • Prager Ring
  • Wiesental
  • Franzstraße
  • Seffenter Weg
  • Charlottenstraße
  • Burggrafenstraße
  • Sigmundstraße
  • Jülicher Straße
  • Händelstraße
  • Kronenberg

Beratungsfolge

Donnerstag, 13. November 2014SchA/02/WP.17 öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Schulausschusses gemeinsam mit dem Kinder- und Jugendausschuss

Art
Entscheidung
Ausschuß
Schulausschuss
Details
Tagesordnung

Donnerstag, 06. November 2014SGA/05/WP.17 öffentliche/nichtöffentliche Sondersitzung des Ausschusses für Soziales, Integration und Demographie

Art
Entscheidung
Ausschuß
Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie
Details
Tagesordnung