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Finanzierung des durch die Betreuung der Flüchtlinge entstehendenPersonalbedarfs


Letzte Beratung
Donnerstag, 18. Dezember 2014 (öffentlich)
Federführend
Fachbereich Personal und Organisation
Originaldokument
http://ratsinfo.aachen.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=13177

Erläuterungen:

Im Rahmen der bekannten Flüchtlingsproblematik und des sich hieraus resultierenden Bedarfs an personellen Ressourcen für die sozialarbeiterische als auch hausmeisterliche Betreuung der Flüchtlinge wurden in 2014 bereits mehrfach Haushaltsmittel zur Verfügung gestellt. Bei der Bemessung der Haushaltsmittel zur Deckung der Personalkosten wurden die durchschnittlichen Fallzugänge der jeweils letzten 12 Monate zugrunde gelegt, die einer durchschnittlichen Fallsteigerung von 30 bis 40 Fällen je Quartal entsprachen.

Wie aus der ständigen Berichterstattung hervorgeht, sind die Fallzugänge seit August sprunghaft angestiegen. Aufgrund der politischen Lage in den Herkunftsländern ist daher für die Zukunft mit weiteren enormen Zuwanderungen zu rechnen. Dies hat zur Folge, dass für die weitere Bemessung erforderlich werdender personeller Ressourcen erhöhte Basisdaten zugrunde zu legen sind.

Im Zuge der Flüchtlingsproblematik wurden folgende Mittel zur Deckung der bei FB 50/200 und FB 50/300 entstandenen Personalkosten zur Verfügung gestellt:

175.600,00 € jährlich für 1,5 VZÄ Sozialarbeit und 2,5 VZÄ Hausmeister (Beschluss VV 10.12.13)

130.200,00 € jährlich für 1,5 VZÄ Sozialarbeit und 1,0 Hausmeister (Beschluss PVA 03.09.14)

235.000,00 € jährlich vorgemerkt für den Bedarf weiterer personeller Ressourcen, ermittelt auf Basis einer Fall-Steigerung von 10 Fällen monatlich

420.000,00 € vorgemerkt für weitere personelle Ressourcen (Beschluss VV vom 30.09.14)

960.800,00 € gesamt

Durch die Fallsteigerungen in den Monaten August bis Oktober 2014 von durchschnittlich 90 Fällen werden weitere Personalbedarfe ausgelöst, so dass im gesamten Jahr 2014 überplanmäßiges Pesonal in einem Umfang von 6,5 VZÄ Sozialarbeit und 9,5 VZÄ Hausmeister für die Betreuung der Flüchtlinge erforderlich wurde/wird.

Diese Personalkosten in einer Höhe von insgesamt 928.200,00 € € sind aus den bereits eingeplanten Mitteln ab 2015 zu tragen.

Demnach stehen keine Mittel für 2015 zur Verfügung stehen, weiteres erforderliches Personal einzustellen. Da sich die Situation der Fallzugänge dramatisch gesteigert hat und insofern auch von einem anhaltenden Zustrom auszugehen ist, sind weitere prognostische Berechnungen und die Bereitstellung zusätzlicher Mittel notwendig.

Für die aktualisierte Bedarfsberechnung für den Bereich FB 50/300 werden 100 Fallzugänge pro Monat zugrunde gelegt, in den Monaten Mai bis August durchschnittlich 70 Fälle. Das hat zur Folge, dass bis Dezember 2015 voraussichtlich 2.357 Flüchtlinge und Wohnungslose zu betreuen sind.

Unter Berücksichtigung eines sich unterjährig aufbauenden Personalbedarfs von 10,5 VZÄ Sozialarbeit und 19 VZÄ Hausmeister und einer zeitlichen Verzögerung bis zur tatsächlichen Einstellung werden zusätzliche Personalkosten in Höhe von 729.800 € anfallen.

Eine lineare Fortschreibung ab 2016 ff wird im Einvernehmen mit dem Fachbereich 50, Herrn Emonts nicht vorgenommen. Unter Hinweis auf die Ausführungen des FB 50 zur Haushaltsplanung 2015 kann zum jetzigen Zeitpunkt keine Aussage über die weitere Entwicklung der Flüchtlingszahlen in 2016 ff getroffen werden. Eine konkrete Planung ist daher erst nach der Auswertung der weiteren Entwicklung Ende Juni 2015 möglich. Aus diesem Grunde wurden von FB 50 bei der Finanzplanung 2016 ff die geplanten Ansätze nicht um eine Fallzahlensteigerung erhöht, sondern nur mit einer Kostensteigerungsrate von 1% eingeplant. Dieser Gedanke wird auf die Kalkulation der Personalkosten für die Jahre 2016 ff übertragen.

Beschlussvorschlag:

Auf Vorschlag des Oberbürgermeisters empfiehlt der Personal- und Verwaltungsausschuss dem Rat der Stadt Aachen die Bereitstellung zusätzlicher Mittel aufgrund stetig steigender Fallzahlen für das voraussichtlich ab Januar 2015 erforderliche Personal in Übergangsheimen zur Betreuung der Flüchtlinge.

Finanzielle Auswirkungen:

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2015 lt. HH-Entwurf 2015

Fortgeschriebe­ner Ansatz 2015

Ansatz 2016 ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 2016 ff.

Folge-

kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0,00 €

0,00 €

0,00 €

0,00 €

0,00 €

0,00 €

Personalaufwand

960.800,00 €

1.658.000,00 €

4.292.400,00 €

6.249.600,00 €

0,00 €

0,00 €

Abschreibungen

0,00 €

0,00 €

0,00 €

0,00 €

0,00 €

0,00 €

Ergebnis

960.800,00 €

1.658.000,00 €

4.292.400,00 €

6.249.600,00 €

0,00 €

0,00 €

+ Verbesserung /

-Verschlechterung

-697.200,00 €

-1.957.200,00 €

Die Kosten können aus dem Personalkostenverbund getragen werden, insbesondere nach der Entscheidung Schulsozialarbeit.


Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

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Beratungsfolge

Donnerstag, 18. Dezember 2014PVA/05/WP.17 öffentliche/nichtöffentliche Sondersitzung des Personal- und Verwaltungsausschusses

Art
Entscheidung
Ausschuß
Personal- und Verwaltungsausschuss
Details
Tagesordnung