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Sachstandsbericht:
Verwendung der im Zusammenhang mit der Flüchtlingsproblematik zur Verfügung
gestellten finanziellen Mittel


Letzte Beratung
Mittwoch, 19. März 2014 (öffentlich)
Federführend
Fachbereich Personal und Organisation
Originaldokument
http://ratsinfo.aachen.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=12078

Erläuterungen:

Aufgrund der bekannten Problematik steigender Fallzahlen im Bereich der unbegleitet minderjährigen Flüchtlinge (umF) hat FB 11 im September 2013 die Entwicklung des Personalbedarfs unter Berücksichtigung prognostizierter Fallzahlensteigerungen ermittelt und die personellen Forderungen des Fachbereiches 45 rechnerisch bestätigt.

In seiner Sitzung am 10.09.2013 hat der Verwaltungsvorstand beschlossen, für diese personellen Mehrbedarfe Mittel in Höhe von 575.600,00 € einzuplanen. Im Rahmen der Sitzung am 10.12.2013 wurde die Entscheidung des VV vom 10.09.2013 dahingehend konkretisiert, dass aus den o.a. Mitteln auch die im Zusammenhang mit steigenden Flüchtlingszahlen notwendigen Personalbedarfe des Fachbereiches 50 finanziert werden müssen. Dabei sollen dem FB 45 für die personelle Besetzung eines weiteren Sozialraumteams insgesamt 400.000 belassen werden; die Personalkosten auf Seiten des FB 50 sollen 175.600,00 € nicht übersteigen.

Zwischenzeitlich haben sich die Fachbereiche 45, 50 und 11 auf die im Folgenden dargestellte Verwendung der Mittel verständigt.

Durch z.B. Personaleinsparung in anderen Verwaltungsbereichen, den zwischenzeitlich entstandenen zeitlichen Verzug bei der Stellenbesetzung und die Einbindung Dritter (z.B. freier Träger) bei der Aufgabenbewältigung konnte erreicht werden, dass die festgestellten erhöhten Personalbedarfe für die unterschiedlichen Funktionen für die Haushaltsjahre 2014 und 2015 zunächst weitestgehend gedeckt sind.

Fachbereich 50:

Der zusätzlich festgestellte Bedarf von sozialarbeiterischem Personal, im durch FB 50 mit Priorität versehenen Bereich des Sozialdienstes in den Übergangsheimen, sowie die Betreuung durch zusätzliche Hausmeister kann aus den zur Verfügung gestellten Mitteln unter Inanspruchnahme weiterer Deckungsmöglichkeiten aus zweckfreien Sachmitteln und Einsparungen durch die verzögerte Stellenbesetzung nahezu in einem Umfang von 1,5 Vollzeitäquivalenten (VZÄ) für sozialarbeiterisches Personal und 2,5 VZÄ Hausmeister gedeckt werden.

Der Bedarf innerhalb des Leistungsteams für Asylbewerberleistungen im Verwaltungsbereich des FB 50 wird im Rahmen interner Maßnahmen aufgefangen.

Fachbereich 45:

r die Betreuung der umF wurde zwischenzeitlich die Einrichtung eines achten Sozialraumteams (SRT VIII) unbegleitete minderjährige Flüchtlinge- umF) veranlasst. Die Verwendung der r Personal zur Verfügung stehenden Mittel erfolgt dabei wie folgt:

Vormundschaften (ermittelter Personalbedarf 1,0 VK):

Nach Rückmeldung des FB 45 steht die Fachdienststelle aktuell in Verhandlungen mit den freien Verbänden, um dort die Einrichtung einer weiteren, nicht städtischen Vormünderstelle zu erreichen. Der Kinder- und Jugendausschuss hat in seiner Sitzung am 18.02.2014 zu der vorgeschlagenen Verfahrensweise einen positiven Beschluss gefasst.

Wirtschaftliche Jugendhilfe (ermittelter Personalbedarf 2,0 VK):

Eine Sachbearbeiterstelle kann kostenneutral besetzt werden, die zweite erforderliche Personalbesetzung geht zu Lasten des zur Verfügung stehenden Budgets.

Sozialarbeit (ermittelter Personalbedarf 7,0 VK inkl. TL):

Die Teamleiterstelle wird vollumfänglich aus dem Budget finanziert. Darüber hinaus werden im neuen Sozialraumteam zukünftig sieben erfahrene, bisher in den übrigen Sozialraumteamstige Sozialarbeiter zentralisiert. Deren Nachbesetzung wird durch Stundenaufstockungen anderer teilzeitbeschäftigter Bezirkssozialarbeiter, durch im Laufe des Jahres aus Elternzeit zurückehrende Kollegen/-innen und durch befristete externe Stellenbesetzungen sichergestellt.

Sowohl FB 50 als auch FB 45 können den vorgenannten Personalbedarf im Jahr 2014 aus dem Budget decken. Für 2015 ergibt sich ein geringer Mehraufwand, der jedoch nach Rücksprache mit dem Personalkostencontrolling des FB 11 aus dem Personalkostenverbund gedeckt werden kann, sollten Drittmittel, z.B. Lohnkostenzuschüsse der Arbeitsverwaltung o.a. nicht zur Verfügung stehen.

Beide Fachbereiche gehen im Übrigen weiterhin von steigenden Fallzahlen aus, so dass zu gegebener Zeit die Personalsituation erneut zu betrachten ist.

Bereits jetzt ist feststellen, dass die zum Zeitpunkt der Personalbedarfsermittlung im Dezember 2013 unterstellten Steigerungsprognosen der Fallzahlen beider Fachbereiche bis dato eingetreten sind. Der weitere Verlauf bleibt abzuwarten.

Beschlussvorschlag:

Der Personal- und Verwaltungsausschuss nimmt die Ausführungen der Veraltung zustimmend zur Kenntnis.

Finanzielle Auswirkungen:

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2014

Fortgeschrie-be­ner Ansatz 2014

Ansatz 2015 ff.

Fortgeschrie-bener Ansatz 2015 ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-

kosten (neu)

Ertrag

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0

Personal-/

Sachaufwand

575.600 €

575.600 €

1.726.800 €

1.726.800 €

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Abschreibungen

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Ergebnis

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+ Verbesserung /

- Verschlechterung

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Anlage/n:


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Beratungsfolge

Mittwoch, 19. März 2014PVA/26/WP.16 öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Personal- und Verwaltungsausschusses

Art
Kenntnisnahme
Ausschuß
Personal- und Verwaltungsausschuss
Entscheidung
zur Kenntnis genommen
Details
Tagesordnung
Auszug