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Betreuung der Flüchtlinge
hier: Umwandlung der überplanmäßigen Einsätze von Personal im Bereich des
Sozialdienstes und der Hausmeisterdienste in Übergangsheimen (FB 50/300) sowie
im Bereich der Sachbearbeitung nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (FB
50/200) in ordnungsgemäße Planstellen


Letzte Beratung
Donnerstag, 01. Oktober 2015 (öffentlich)
Federführend
Fachbereich Personal und Organisation
Originaldokument
http://ratsinfo.aachen.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=14024

Erläuterungen:

Mit Beschluss des Verwaltungsvorstands vom 25.02.2014 und weiteren folgenden Beschlüssen wurde dem steigenden Betreuungsbedarf der Flüchtlinge durch Einsatz überplanmäßigen Personals Rechnung getragen. Der Einsatz des rekrutierten Personals erfolgte bezogen auf die Funktionen des Sozialdienstes und der Hausmeister zunächst vertraglich befristet für die Dauer von zwei Jahren bis längstens 31.12.2015.

Die im Bereich der Sachbearbeitung Asylbewerberleistungsgesetz (FB 50/210) entstandenen Personalbedarfe wurden durch überplanmäßige Einsätze im Wege interner Besetzungen gedeckt.

Absehbar wird sich die Situation der Flüchtlingsunterbringung und betreuung in den kommenden Jahren nicht rückläufig, sondern tendenziell weiter steigend entwickeln, so dass voraussichtlich weitere Personalanmeldungen durch die Fachverwaltung folgen werden.

Eine Verlängerung der befristeten Beschäftigungsverhältnisse ist aus arbeitsrechtlicher Sicht teilweise erneut lediglich nur noch bis Mitte 2016 möglich. Daher ist beabsichtigt, sämtliche bis 31.07.2015 eingerichteten überplanmäßigen Funktionen in reguläre Planstellen umzuwandeln.

Finanzielle Auswirkungen ergeben sich durch die Umwandlung insofern nicht, da die hier anfallenden Personalkosten im Haushalt fortgeschrieben wurden und bereits in den Haushaltsansätzen 2016 ff eingeplant sind.

Beschlussvorschlag:

Der Personal- und Verwaltungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, für die bislang überplanmäßigen Funktionen im Rahmen des Stellenplanentwurfs zum Haushaltsplan 2016 die Einrichtung entsprechender Planstellen in einem Umfang von:

5,0 VZÄ Sozialarbeit (Entgeltgruppe S 12 TVöD Anlage C)

15,0 VZÄ Hausmeisterdienst (Entgeltgruppe 5 TVöD)

3,0 VZÄ Sachbearbeitung AsylbLG (Entgeltgruppe 9 TVöD bzw. A 10 ÜBesG)

vorzusehen.

Finanzielle Auswirkungen:

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2016

Fortgeschriebe­ner Ansatz 2016

Ansatz 2017 ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 2017 ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

1.175.500 €

1.175.500 €

3.526.500 €

3.526.500 €

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Die entsprechenden Personalkosten sind bereits im Rahmen der mittelfristigen Finanzplanung berücksichtigt.

Anlage/n:

Fallzahlenentwicklung Flüchtlinge im Bereich FB 50


Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

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Beratungsfolge

Donnerstag, 01. Oktober 2015PVA/10/WP.17 öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Personal- und Verwaltungsausschusses

Art
Anhörung/Empfehlung
Ausschuß
Personal- und Verwaltungsausschuss
Details
Tagesordnung