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Planstelleneinrichtung im Zusammenhang mit der Betreuung der unbegleiteten
minderjährigen Flüchtlinge (umF)


Letzte Beratung
Donnerstag, 01. Oktober 2015 (öffentlich)
Federführend
Fachbereich Personal und Organisation
Originaldokument
http://ratsinfo.aachen.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=14023

Erläuterungen:

Im Hinblick auf Betreuung und Unterbringung der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge (umF) ist aktuell das erstaufgreifende Jugendamt gesetzlich verpflichtet, die umF umgehend in Obhut zu nehmen. Eine Verteilung der umF auf Länder und Kommunen – ähnlich wie bei den von FB 50 betreuten Flüchtlingen – erfolgt bisher nicht. Aachen ist aufgrund der Grenzlage besonders betroffen.

Aus diesem Grund beschloss der Verwaltungsvorstand am 25.02.2014 und in weiteren Sitzungen den überplanmäßigen Einsatz von SozialarbeiterInnen, Vormündern und SachbearbeiterInnen im Bereich der Wirtschaftlichen Jugendhilfe zunächst befristet bis 31.12.2015.

Die dem Verwaltungsvorstand seit nahezu einem Jahr monatlich übermittelte Übersicht über die Entwicklung der Fallzahlen zeigt, dass sich die Zahlen der zu betreuenden Jugendlichen in den letzten eineinhalb Jahren annähernd verdoppelt hat.

Zwar soll zum 01.01.2016 ein Gesetz des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend in Kraft treten, das die bundesweite Aufnahmepflicht aller Bundesländer zur Ermöglichung eines am Kindeswohl ausgerichteten landesinternen und bundesweiten Verteilungsverfahrens regelt („Gesetz zur Sicherstellung der kindgerechten Versorgung, Betreuung und Unterstützung von unbegleiteten ausländischen Minderjährigen (UMA)“), jedoch ist dabei in der Umsetzung vorgesehen, dass Aachen aufgrund seiner besonderen Erfahrungen mit der Betreuung von umF entweder als eine der einzurichtenden Erstaufnahmestellen oder zumindest als Kompetenzzentrum ausgewiesen werden wird. Da für die damit anfallenden Aufgaben ebenfalls personelle Ressourcen zur Verfügung zu stellen sind, wäre auch bei sinkenden Fallzahlen durch Verteilung der umF auf andere Kommunen nicht mit einem rückläufigen Personalbedarf zu rechnen – zumal alle bis 31.12.2015 noch in Aachen aufgegriffenen Jugendlichen nach dem bisherigen Verfahren hier zu betreuen bleiben.

Daher ist beabsichtigt, die im Betreff benannten überplanmäßigen Funktionen in reguläre Planstellen umzuwandeln.

Im Bereich der Wirtschaftlichen Jugendhilfe sollten darüber hinaus zwei weitere befristete Stellen eingerichtet werden. Schon die Fallzahlen zum 30.04.2015 zeigen über die drei besetzten Funktionen hinaus weiteren personellen Bedarf. Aufgrund verspäteter Stellenbesetzungen ist jedoch überdies ein enormer Bearbeitungsstau im Bereich der Heranziehung entstanden, den es dringend abzuarbeiten gilt. Mit dem derzeitigen Personalbestand ist dies nicht mehr zu gewährleisten, was aktuell vorliegende Überlastungsanzeigen von Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeitern der Wirtschaftlichen Jugendhilfe aus verschiedenen Sozialraumteams belegen. Diese müssen bereits seit Monaten insbesondere für die Kolleginnen und Kollegen im Sozialraumteam 8 – umF unterstützend tätig werden und sehen sich dazu kaum noch in der Lage.

Insofern zeigt sich deutlich, dass die drei bisher dort verorteten Funktionen nicht ausreichen, den weiter steigenden Fallbestand bearbeiten zu können – von einer Einnahmesteigerung ganz zu schweigen.

Vielmehr ist nach Einschätzung sowohl der Fachdienststelle als auch des FB 11 die Einrichtung von zwei weiteren Sachbearbeiterstellen im Bereich der Wirtschaftlichen Jugendhilfe erforderlich.

Beschlussvorschlag:

Der Personal- und Verwaltungsausschuss der Stadt Aachen nimmt die Ausführungen zustimmend zur

Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt im Rahmen des Veränderungsnachweises zum Stellenplanentwurf 2016

  1. die Umwandlung der überplanmäßigen Einsätze von Personal in ordnungsgemäße Planstellen in einem Umfang von:
  • 1 Vollzeitäquivalent im Bereich Sozialarbeit als Teamleitung (EG S 17 TVöD SuE)
  • 9 Vollzeitäquivalenten im Bereich Sozialarbeit (EG S 14 TVöD SuE)
  • 3 Vollzeitäquivalenten im Bereich der Wirtschaftlichen Jugendhilfe (EG 9 TVöD / A 10 ÜBesG) sowie
  • 1 weiteren Vollzeitäquivalent im Bereich der Vormundschaften (EG S 12 TVöD SuE)

  1. die befristete Einrichtung von 2 weiteren Vollzeitäquivalenten im Bereich der Wirtschaftlichen Jugendhilfe (EG 9 TVöD / A 10 ÜBesG).

Finanzielle Auswirkungen:

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2016

Fortgeschriebe­ner Ansatz 2016

Ansatz 2017 ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 2017 ff.

Folge-

kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0 €

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

966.200 €

966.200 €

2.898.600 €

2.898.600 €

0

0

Abschreibungen

0 €

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

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+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0 €

0

Deckung vorhanden*

Deckung vorhanden*

* Die entsprechenden Personalkosten sind bereits im Rahmen der mittelfristigen Finanzplanung berücksichtigt:

Profession

EG / BesG

Personalkosten
lt. KGSt 2014/2015

Anzahl

Summe

Teamleitung

S 17

75.800

1

75.800 €

Sozialarbeiter

S 14

58.900

9

530.100 €

SB WiHi

EG 9 / A 10

60.200

5

301.000 €

Vormundschaften

S 12

59.300

1

59.300 €

P-Kosten 2016

966.200 €

P-Kosten 2017 - 2019

2.898.600 €

Anlage/n:

Fallzahlenentwicklung umF, Stand 31.07.2015


Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

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Beratungsfolge

Donnerstag, 01. Oktober 2015PVA/10/WP.17 öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Personal- und Verwaltungsausschusses

Art
Anhörung/Empfehlung
Ausschuß
Personal- und Verwaltungsausschuss
Details
Tagesordnung