Strukturkonzept 2015-2025: Weitere VorschlägeVorschlag 24: Leistungsorientierte Bezahlung (LOB) bei Beamten
Stufenweiser Entfall der leistungsorientierten Bezahlung (LOB) für Beamte
Begründung
LOB für Beamte ist eine freiwillige Leistung gemäß §6 Landesbesoldungsgesetz. Die Gewährung von LOB erfolgt – wie für die Tarifbeschäftigten des Hauses – auf Basis der Dienstvereinbarung LOB. Für 2014 wurde in 2015 ein Gesamtvolumen in Höhe von 281.944,21 € an die Beamten der Besoldungsgruppen A 6 bis A 15 ausgeschüttet.
Die Besoldung von Beamten erfolgt aufgrund Landesgesetzgebung. Die Länder haben sich vor einigen Jahren aus der Tarifgemeinschaft Bund/Kommunen heraus gelöst und führen eigenständige Tarifverhandlungen. Das Land NRW orientiert sich bei der Beschlussfassung bzgl. der Besoldungserhöhung sowohl zeitlich als auch der Höhe nach (meist nicht 1:1, aber doch ähnlich) an der Tarifeinigung, die auf Landesebene für die Tarifbeschäftigten erfolgt. Insofern entwickeln sich die Besoldungstabellen für kommunale Beamte nicht orientiert an den Ergebnissen der Tarifverhandlungen des Bundes und der Kommunen.
Vor dem Hintergrund der weit verbreiteten Skepsis gegenüber dem in 2005 mit dem TVöD eingeführten Instrument des Leistungsentgelts unterschieden sich die Regelungen für das Leistungsentgelt bei der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) von Anfang an von denen bei der VKA und dem Bund. So sah
§ 18 Abs. 4 TV-L vor, dass nähere Regelungen über die Ausgestaltung in landesbezirklichen Tarifverträgen vereinbart werden, und § 18 Abs. 5 TV-L, dass das Leistungsentgelt in voller Höhe pauschal auszuschütten ist, solange eine landesbezirkliche Regelung nicht zustande kommt. Die grundsätzliche Ablehnung einer individuell differenzierten Auszahlung des Leistungsentgelts durch die Beschäftigten und der hohe Aufwand seitens der Dienststellen und der Personalräte für die Einführung eines solchen Systems führten dazu, dass kein landesbezirklicher Tarifvertrag abgeschlossen wurde. In der Tarifrunde 2009 verständigten sich die Tarifvertragsparteien im Bereich der Länder deshalb darauf, § 18TV-L zu Gunsten der allgemeinen Erhöhung der Tabellenentgelte aufzuheben.
Angesichts der langjährig geübten Praxis im Haus, LOB auch an Beamte zu zahlen, soll der Ausstieg aus dieser freiwilligen Leistung nicht „von jetzt auf gleich“ erfolgen. Vielmehr soll ein stufenweiser Ausstieg (Reduzierung des Auszahlungsvolumens um jeweils 1/5 von 2% auf 1,6% in 2016, auf 1,2% in 2017, auf 0,8% in 2018, auf 0,4% in 2019 und auf 0% in 2020 erfolgen.
Erwartete Wirkung
Angesichts des o.g. Auszahlungsvolumens wird es zu nachstehenden finanziellen Einsparungen kommen:
2016 | ca. 56.400,00 € |
2017 | ca. 113.000,00 € |
2018 | ca. 170.000,00 € |
2019 | ca. 226.000,00 € |
ab 2020 jährlich | ca. 282.000,00 € |
Mit den erzielten Einsparungen soll auch weiterhin die bisherige Praxis bei den Beförderungen gesichert werden. Durch die Umsetzung der Beförderungen, die den Beamten dauerhaft zu Gute kommen, sollen möglichst viele Beamtinnen und Beamte auch perspektivisch an die StädteRegion gebunden werden. In Sinne einer nachhaltigen Personalentwicklung erscheinen langfristig wirksame Maßnahmen wie gute Beförderungsmöglichkeiten deutlich sinnvoller als kurzfristig ausgezahlte LOB-Prämien.
Verabschiedet wurde:
Stufenweiser Entfall der leistungsorientierten Bezahlung (LOB) für Beamte.
Der stufenweise Entfall der leistungsorientierten Bezahlung (LOB) für Beamte ist ein lfd. Geschäft der Verwaltung.
Das halte icuh für gut, wenn hierdurch Beförderungen gesichert werden. Durch die individuelle Berechnung von LOB entsteht unwahrscheinlich viel Arbeit, die anderweitig eingesetzt werden kann. Nach meiner Erfahrung war die LOB von Beginn an ein Fehler und nicht gut durchdacht.