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Windkraftanlagen im Aachener Stadtgebiet - Vorstellung von potentiellen Entwicklungsstandorten
Tagesordnungsantrag CDU/SPD vom 23.01.2020


Letzte Beratung
Dienstag, 11. Februar 2020 (öffentlich)
Federführend
Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen
Originaldokument
http://ratsinfo.aachen.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=21235

Erläuterungen:

Der Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz hatte sich in seiner Sitzung am 10.12.2019 mit den Ausführungen der Verwaltung zum Ratsantrag 510/17 "Repowering-Konzept für Windenergieanlagen im Norden der Stadt Aachen" befasst und die Verwaltung beauftragt „zeitnah ein Konzept u.a. auf Grundlage der in der Vorlage dargestellten harten und weichen Tabukriterien vorzulegen. Dabei soll dargestellt werden, welchen Spielraum die in der Vorlage genannten harten und weichen Kriterien bieten.“ In der Vorlage FB 61/1329/WP17 hatte die Verwaltung skizziert, welche Grundlagen für die Ermittlung der potentiellen Entwicklungsstandorte zunächst erarbeitet werden müssen. Insbesondere der sorgfältigen Ermittlung der planungsrechtlichen Einschätzung aller schutzwürdigen Nutzungen im Außenbereich kommt dabei eine besonders herausfordernde Rolle zu.

Potentielle Entwicklungsstandorte können aufgrund der noch nicht abgeschlossenen Grundlagenarbeit zu dieser Sitzung noch nicht vorgelegt werden. Die Verwaltung beabsichtigt, bis vor den Sommerferien erste Vorschläge für potentielle Entwicklungsstandorte vorzulegen.


 

 

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.


 

 

Anlage/n:

Tagesordnungsantrag CDU / SPD vom 23.01.2020 „Windkraftanlagen im Aachener Stadtgebiet – Vorstellung von potentiellen Entwicklungsstandorten“



Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

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Beratungsfolge

Dienstag, 11. Februar 2020öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Klimaschutz

Art
Kenntnisnahme
Ausschuß
Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz
Entscheidung
zur Kenntnis genommen
Details
Tagesordnung
Auszug