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Forstwirtschaftsplan 2023


Letzte Beratung
Mittwoch, 25. Januar 2023 (öffentlich)
Federführend
FB 36 - Fachbereich Klima und Umwelt
Originaldokument
http://ratsinfo.aachen.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=26464

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Kornelimünster/Walheim nimmt den Forstwirtschaftsplan für das Forstwirtschaftsjahr 2023 für den Münsterwald zustimmend zur Kenntnis.


 

 

Erläuterungen:


Die Kommune erstellt gemäß Landesforstgesetz NRW jährlich einen Forstwirtschaftsplan. Dieser setzt die jährlich aus dem 10-jährigen Betriebsplan (Forsteinrichtungswerk) erwachsenden Einzelmaßnahmen zur Erfüllung der forstbetrieblichen Ziele fest.

Mit unserem ökologisch, ökonomisch und sozial nachhaltigen Ansatz für die Waldbewirtschaftung in Aachen ist es das Ziel unseres Forstbetriebs, die verschiedenen Forderungen von Waldeigentümerin und Allgemeinheit zu erfüllen. Insbesondere die Erfüllung der Ökosystemleistungen in Form von Kaltluftproduktion, CO2 – Senke und Erholung sind bei einem stadtnah liegenden Wald von Bedeutung. Aber auch der Erhalt des Ökosystems Wald als Lebensraum für viele Pflanzen und Tiere oder die Bereitstellung des hochwertigen Rohstoffes Holz sind von hohem gesellschaftlichem Wert.

Rückblick auf das Forstwirtschaftsjahr (FWJ) 2022 (Plan-Ist-Vergleich)

Im Vergleich zum langjährigen Mittel war das Jahr 2022 erneut zu warm und zu trocken. Während die Böden von Beginn bis Mitte 2022 einigermaßen gut mit Wasser versorgt waren, verloren Sie im weiteren Jahresverlauf an Feuchtigkeit. Die zu geringen Niederschläge während der Vegetationszeit setzten dem Wald in der zweiten Jahreshälfte abermals zu. Die zunächst zögerliche Ausbreitung des Borkenkäfers erhielt in den Monaten Oktober/November neuen Schwung und führte zu weiteren Kalamitäten. Aber nicht nur die Fichtenwälder litten unter der Trockenheit. Auch die Kronen unserer Laubbäume zeigten im Jahresverlauf Stresssymptome in Form von Verlichtungserscheinungen, verursacht durch Blatt- und Feinastverluste.

Die Planvorgaben des Vorjahres wurden weitestgehend umgesetzt. An dieser Stelle sei jedoch erwähnt, dass die vertraglich gebundenen Weißtannen in diesem Jahr nicht abgerufen wurden, sondern nach Verhandlung kostenfrei an die Baumschule zurückgingen. Durch die zahlreichen Kalamitäten fehlten dem Gemeindeforstamt Ressourcen zur Vorbereitung (z. B. Auflichtung der Wälder) sowie zur Durchführung und Pflege des Tannen-Voranbaus.


Forstwirtschaftsplan 2023

a) Holzbereitstellung

*)Alh = andere Laubbäume mit hoher Umtriebszeit (Esche, Bergahorn, Kirsche)
Aln = andere Laubbäume mit niedriger Umtriebszeit (Roteiche, Birke, Roterle, Eberesche, Robinie, Rosskastanie)

zu a) Der jährliche Hiebssatz beschreibt die nachhaltig nutzbare Holzmenge je Jahr, getrennt nach Holzartengruppen

zu b) Der abgeglichene Hiebssatz summiert sämtliche Mehr- oder Mindernutzungen der Vorjahre seit Inkrafttreten des
Forsteinrichtungswerkes (01.10.2015) auf. Diese Holzmenge wäre theoretisch nutzbar, um auf das ursprüngliche
Planungsniveau der Forsteinrichtung zu kommen.

Wie aus der Tabelle hervorgeht, erfolgt die forstliche Bewirtschaftung, wie in den Jahren zuvor, nachhaltig und vorratsaufbauend. Der Forstwirtschaftsplan für das Jahr 2023 setzt diese Linie weiter fort und sieht einen gedrosselten Einschlag von insgesamt 4.002 Erntefestmeter vor, da mit einem Fortschreiten der Schäden zu rechnen ist. Vom gesamten Holzeinschlag entfallen 3.218 Erntefestmeter auf Nadelbäume und 784 Erntefestmeter auf Laubbäume. Die Nutzung der geschädigten Bäume wird zwangsweise zu einer höheren Einschlagsmenge führen, als im Planansatz vorgesehen.

Auf Basis der planmäßigen Holznutzung erwartet der Forstbetrieb, bezogen auf alle städtischen Waldflächen, Erlöse aus Holzverkauf in Höhe von 250.000 Euro. Es ist jedoch davon auszugehen, dass unter Berücksichtigung der Zwangsnutzungen die Holzverkaufserlöse deutlich höher ausfallen.

b) Kultur-, Wege- und Erholungsplanung

Kulturbegründung

Kulturen entstehen entweder aus Naturverjüngung, durch Saat oder durch Pflanzung. Im Gemeindeforstamt kommen alle Verjüngungsverfahren zum Einsatz, je nachdem, wie sich die Ausgangssituation vor Ort darstellt. Grundsätzlich bevorzugt das Gemeindeforstamt die natürliche Waldverjüngung. Sie ist kostengünstig, führt zu einem natürlichen Wurzelwachstum und birgt im Gegensatz zur Pflanzschulware eine höhere genetische Vielfalt. Diese genetische Bandbreite steigert die Resilienz der Wälder, bspw. in Bezug auf den Klimawandel. Ähnliche Vorteile wie die Naturverjüngung bietet die Saat.


Aber nicht immer stellen sich über eine Naturverjüngung die gewünschten klimastabilen Baumarten ein. Insbesondere auf Fichtenwälder folgt Fichte in der Naturverjüngung und versursacht mittelfristig die gleichen Probleme wie der Altbestand. Nicht selten entwickelt sich auch eine stark verdämmende Konkurrenzvegetation aus Brombeere und Adlerfarn, ohne dass dort in absehbaren Zeiträumen Wald im Sinne des Waldgesetzes entsteht. Dies sind klassische Einsatzbereiche für die Pflanzung. Das Gemeindeforstamt ist dazu übergegangen, vermehrt im Herbst zu pflanzen. So lassen sich Ausfällen durch die zunehmende Trockenheit im Frühjahr reduzieren. Für die Pflanzung im Münsterwald sind folgende Baum- und Straucharten vorgesehen:

*)Ausgleich und Ersatz nach BauGB: überwiegend finanziert durch Ausgleichsmittel

**)Forstbudget: finanziert durch städtische Mittel

Die Baumarten und Stückzahlen wurden bereits per Ratsvorlage FB36/0198/WP18 sowie durch die ‚Information der Fraktionen über Vergaben (Fraktionsinfo)‘ mit Beteiligung am 24.10.2022 im Vorfeld abgestimmt.

Kulturpflege/Waldschutz

Die Pflicht zur Wiederaufforstung geht mit der Verpflichtung einher, diese Investitionen zu pflegen und zu schützen (§ 44 (2) LFoG). In diesem Zusammenhang werden Forstkulturen manuell mit Sense oder Freischneider freigeschnitten sowie gegen Wildverbiss geschützt. Diese Maßnahmen werden nur dann ergriffen, wenn sie zwingend zur Sicherung der Kultur erforderlich sind. Je nach Witterung/Wüchsigkeit der Konkurrenzvegetation und je nach Verbissgefährdung (abhängig von Wildarten, Wilddichte, Biotopkapazität, Baumart) sind zwei Durchgänge erforderlich.

Der Forstwirtschaftsplan geht zunächst einmal von der maximal zu bearbeitenden Fläche aus. Demnach entfallen auf die Position ‚Freischnitt von Kulturen‘ ca. 1,4 ha (zweimalig) und auf das ‚Ausbringen von Verbissschutzmittel‘ ca. 1,0 ha, jeweils im Sommer und im Winter. Diese Planung wird im Jahresverlauf immer wieder an die konkrete Situation angepasst und wenn möglich reduziert.

Jungbestandspflege

Haben sich die jungen Bäume zu einer Dickung geschlossen, so entwickeln sich die Individuen je nach Baumart, Lichtsituation, genetischer Disposition sehr unterschiedlich. In diesen Entwicklungsprozess (im Fachjargon auch ‚biologische Automation‘ genannt) greift der Forstbetrieb nur steuernd ein, wenn die gesteckten Entwicklungsziele gefährdet sind.

So gewinnen Fichten im Sukzessionsverlauf sehr oft die Oberhand und überwachsen naturnahe Baumarten, wie beispielsweise Vogelbeere, Hainbuche, Buche oder Ahorn. Dieser Prozess kann im Zuge der Jungbestandspflege frühzeitig und ergonomisch vertretbar unterbrochen werden, indem die Fichten im jungen Alter zurückgedrängt und die verbleibenden Baumarten im Gegenzug gefördert werden.

Gemäß dem politischen Wunsch, Pflegeeingriffe in der Jugendphase zu minimieren, wurden keine Maßnahmen in jungen Laubholzbeständen (z. B. Buche oder Bergahorn) geplant, die der vorzeitigen Qualitätsauslese oder der Stabilisierung dieser Bestände vor Nassschnee dienen. Somit beläuft sich die zu pflegende Fläche auf 6,74 Hektar.

Wegeunterhaltung sowie Instandsetzung von Erholungseinrichtungen

Insbesondere unsere Waldwege, aber auch diverse Erholungseinrichtungen wurden durch die Extremwetterereignisse (Sturm, Hochwasser) in Mitleidenschaft gezogen. Ein großer Teil dieser Infrastruktur konnte im Jahr 2022 wieder instand gesetzt werden. Beispielsweise wurden Waldwege mit Hilfe der kommunalen Waldschadenshilfe des Landes NRW ausgebessert. Die Ausspülungen an der Böschung im Klauserwald (Kornelimünster) und die damit einhergehende Absturzgefahr entlang des Wanderweges an der Inde konnte nach Rücksprache mit der Unteren Naturschutzbehörde durch eine einfache Umleitung des Weges entschärft werden. Auch die Instandsetzung der Brücke zwischen dem Frankenwäldchen und dem Klauserwald wurde kürzlich abgeschlossen.

Voraussichtlich im Jahr 2024 soll der Südraum (v.a. Bezirk Kornelimünster/Walheim) an das vorhandene Knotenpunktsystem für Wanderer angeschlossen werden. Erste Gespräche zwischen der Abteilung 36/201 und dem Gemeindeforstamt (36/600) haben bereits stattgefunden und werden in 2023 fortgeführt.

 

 

Finanzielle Auswirkungen

JA

NEIN

x

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

x

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

vollständig

überwiegend (50% - 99%)

teilweise (1% - 49 %)

nicht

x

nicht bekannt


Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

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Art
Kenntnisnahme
Ausschuß
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